부진정부작위범의 불능미수범 성립 가능성
Entstehungsmöglichkeit des untauglichen Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts
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초록
Von formaler Seite des Delikts sei der unechten Unterlassungsdelikt ein Erfolgsdelikt, der Verbindungsform der Handlung und des Erfolgs, deshalb verursacht die Unterlassung einen tatbestandmässigen Erfolg wie der Begehungsdelikt, obwohl der echten Unterlassungsdelikt ein Verhaltensdelikt sei. Wenn der unechten Unterlassungsdelikt die Form des Erfolgsdelikts hätte, so das Entstehungsproblem des Versuchs kommt hier notwendig in Frage. Im Falle, daß eine Unterlassung ohne den Schaden als Erfolg des Delikts über dem Rechtsgut passiert, würde der Versuch des unechten Unterlassungsdelikts dogmatisch entsteht. Aber gegen den Begehungsdelikt hat der Tat des unechten Unterlassungsdelikts keine formale Figur, sondern bespricht 'nicht tun' als Tat, also die Frage der Bestimmung des unmittelbaren Ansetzens für die Entstehung des Versuchsdelikts wird sehr kompliziert Problem, wegen der strukturelle Eigentümlichkeit des Unterlassungsdelikts sollte die Tat mit dem gafährlichen Zustand beurteilen werden. Weiter, wenn es die Unterlassung gibt, es das gefährlichen Zustand zum Subjekt von Rechtsgut zu erst nicht gibt oder unmöglich ist, wie kann man das lösungen? Diese Frage ist sog. Entstehungsmöglichkeit des untauglichen Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts. Für den Begehungsdelikt ist es möglich, daß im untauglichen Versuchsfall unmittelbares Ansetzen für das Entstehen des Versuchsdelikts bestimmt und die Strafwürdigkeit (ohne das Verhältnis mit dem Erfolg) zum Grund von die Gefährlichkeit der Tat erteilt wird, aber für den unechten Unterlassungsdelikt im gleichfalls ist es sehr schwer, daß der Grund der Strafwürdigkeit zu finden. Schließlich wenn der wesentliche gefährlichen Zustand zum Rechtsgutsobjekt nicht passiert, von der Seite des Unterlassungsdelikts oder des untauglichen Versuchs sollte der untauglichen Versuch des unechten Unterlassungsdelikts nicht strafbar sein. Nichts als Fall des Irrtum über die Möglichkeit der Abwendung eines deliktstatbestandsmäßigen Erfolges ist die Entstehungsmöglichkeit des untauglichen Versuchs des unechten Unterlassungsdelikts zu finden.
Abstract
Von formaler Seite des Delikts sei der unechten Unterlassungsdelikt ein Erfolgsdelikt, der Verbindungsform der Handlung und des Erfolgs, deshalb verursacht die Unterlassung einen tatbestandmässigen Erfolg wie der Begehungsdelikt, obwohl der echten Unterlassungsdelikt ein Verhaltensdelikt sei. Wenn der unechten Unterlassungsdelikt die Form des Erfolgsdelikts hätte, so das Entstehungsproblem des Versuchs kommt hier notwendig in Frage. Im Falle, daß eine Unterlassung ohne den Schaden als Erfolg des Delikts über dem Rechtsgut passiert, würde der Versuch des unechten Unterlassungsdelikts dogmatisch entsteht. Aber gegen den Begehungsdelikt hat der Tat des unechten Unterlassungsdelikts keine formale Figur, sondern bespricht 'nicht tun' als Tat, also die Frage der Bestimmung des unmittelbaren Ansetzens für die Entstehung des Versuchsdelikts wird sehr kompliziert Problem, wegen der strukturelle Eigentümlichkeit des Unterlassungsdelikts sollte die Tat mit dem gafährlichen Zustand beurteilen werden. Weiter, wenn es die Unterlassung gibt, es das gefährlichen Zustand zum Subjekt von Rechtsgut zu erst nicht gibt oder unmöglich ist, wie kann man das lösungen? Diese Frage ist sog. Entstehungsmöglichkeit des untauglichen Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts. Für den Begehungsdelikt ist es möglich, daß im untauglichen Versuchsfall unmittelbares Ansetzen für das Entstehen des Versuchsdelikts bestimmt und die Strafwürdigkeit (ohne das Verhältnis mit dem Erfolg) zum Grund von die Gefährlichkeit der Tat erteilt wird, aber für den unechten Unterlassungsdelikt im gleichfalls ist es sehr schwer, daß der Grund der Strafwürdigkeit zu finden. Schließlich wenn der wesentliche gefährlichen Zustand zum Rechtsgutsobjekt nicht passiert, von der Seite des Unterlassungsdelikts oder des untauglichen Versuchs sollte der untauglichen Versuch des unechten Unterlassungsdelikts nicht strafbar sein. Nichts als Fall des Irrtum über die Möglichkeit der Abwendung eines deliktstatbestandsmäßigen Erfolges ist die Entstehungsmöglichkeit des untauglichen Versuchs des unechten Unterlassungsdelikts zu finden.
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