이혼시 친권자 및 양육자 지정과 자의 복리
Elterliche Selbsbestimmnung und staatliche Eingriff bei der Entscheidung der elterlichen Sorge nach der Scheidung
3
조회
0
다운로드
2
인용
0
참고문헌
키워드
초록
In koreanischem BGB wird im 2005 das Sorgerecht gross verändert. Vor der Aenderung können die Eltern sich scheiden lassen, obwohl sie Sorgerecht des Kindes nicht entscheiden. Aber geltendes Recht wird neu gerelget, die Eltern bei der Scheidung entscheiden mussen, wer um das Kind kümmert(§ 909 4KBGB) und wie viel Unterhalt fuer die Kinder zahlen muss. undsoweiter. Wenn sie es nicht entschieden werden, ist es nicht möglich die Scheidung. Die Ehegatten daueber zuerst miteinander verreinbaren können, aber wenn es nicht möglich waere,dann sie beantragen vor dem Gericht, die zu entscheiden oder wenn das Gericht ohne Antrag mit dem Ermessen entscheiden, wer das Sorgerecht des Kindes hat. Die Eltern wissen ihres Kind mehr als die Andere, wer nach der Scheidung das Kind kuemmern kann und wie. Die Eltern haben zuerst das Recht und Pflicht daueber zu entscheiden. Gericht kann nur eingreiffen die Entscheidunhg der Eltern, wenn sie Kindeswohl gfährdet ist. Das Kindeswohl ist eine feste Massstab bei der Entscheidung nicht nur bei der Eltern, sondern auch dem Gericht Ich habe in meiner Arbeit dauebr zuerklaert, wie das Gericht das Sorgerecht konkret entscheiden kann. Welche Massstab in deutschen Gericht druch Rechtsprechung entwickelt hat. Weiterhinaus habe ich dargestellt, wie die deutsche Reglung und die Rechtsprechung des Entscheidung des Sorgerecht dem koreanischen Rechts und die Situation bei der Scheidung verbinden kann. dadurch die Kindes wohl bei der elterliche Scheidung verbessern kann. Wie gesagt, die Regelung des Sorgerecht verandert, dadurch die Aufgabe des Gerichts mehr starkt geworden. Das Gericht müssen das Kindeswohl sich entwickeln, welche Massstab der Entscheidung des sorgerechtliche Saches berüksichtikt werden.
Abstract
In koreanischem BGB wird im 2005 das Sorgerecht gross verändert. Vor der Aenderung können die Eltern sich scheiden lassen, obwohl sie Sorgerecht des Kindes nicht entscheiden. Aber geltendes Recht wird neu gerelget, die Eltern bei der Scheidung entscheiden mussen, wer um das Kind kümmert(§ 909 4KBGB) und wie viel Unterhalt fuer die Kinder zahlen muss. undsoweiter. Wenn sie es nicht entschieden werden, ist es nicht möglich die Scheidung. Die Ehegatten daueber zuerst miteinander verreinbaren können, aber wenn es nicht möglich waere,dann sie beantragen vor dem Gericht, die zu entscheiden oder wenn das Gericht ohne Antrag mit dem Ermessen entscheiden, wer das Sorgerecht des Kindes hat. Die Eltern wissen ihres Kind mehr als die Andere, wer nach der Scheidung das Kind kuemmern kann und wie. Die Eltern haben zuerst das Recht und Pflicht daueber zu entscheiden. Gericht kann nur eingreiffen die Entscheidunhg der Eltern, wenn sie Kindeswohl gfährdet ist. Das Kindeswohl ist eine feste Massstab bei der Entscheidung nicht nur bei der Eltern, sondern auch dem Gericht Ich habe in meiner Arbeit dauebr zuerklaert, wie das Gericht das Sorgerecht konkret entscheiden kann. Welche Massstab in deutschen Gericht druch Rechtsprechung entwickelt hat. Weiterhinaus habe ich dargestellt, wie die deutsche Reglung und die Rechtsprechung des Entscheidung des Sorgerecht dem koreanischen Rechts und die Situation bei der Scheidung verbinden kann. dadurch die Kindes wohl bei der elterliche Scheidung verbessern kann. Wie gesagt, die Regelung des Sorgerecht verandert, dadurch die Aufgabe des Gerichts mehr starkt geworden. Das Gericht müssen das Kindeswohl sich entwickeln, welche Massstab der Entscheidung des sorgerechtliche Saches berüksichtikt werden.
참고문헌 (66)
- 김용한, "친족상속법" (2003), 박영사
- 김주수, "친족상속법" (1991), 법문사
- 김주수, "친족상속법" (2001), 법문사
- 김주수, "친족상속법" (2009), 법문사
- 김주수, "친족상속법" (2010), 법문사
- 김상용, "주석 민법 친족(3)" (2010), 사법행정학회
- 배경숙, "친족상속법강의" (2006), 제일법규
- 이화숙, "2005년 개정가족법 해설 및 평가" (2005), 세창출판사
- 한봉희, "가족법" (2007), 푸른세상
- 곽동헌, "이혼후의 친자관계 친권과 양육권을 중심으로-", 아세아여성법학, (1) (1998)
- 권정희, "이혼에서 자녀보호를 위한 법적 고찰", 가족법연구, 15(1) (2001)
- 김상규, "가정법원의 장기적 발전방안 : 인적⋅물적 구정을 중심으로", 실무연구, 10 (2005), 서울가정법원
- 김상용, "이혼후의 양육자 및 친권자 결정에 있어서 민법이 갖는 몇 가지 문제점", 사법행정, 428 (1996)
- 김상용, "독일가정법원의 기능과 역할", 가족법연구, 22(3), pp.105~150 (2008), 한국가족법학회
- 김상용, "개정민법(친족·상속법) 해설", 법조, 54(8), pp.103~139 (2005), 법조협회
- 김승권, "한국 아동권리의 현황과 권리수준 제고방안", 보건복지포럼, (128) (2007), 한국 보건사회연구원
- 김유미, "현행 친권상실선고제도의 문제점과 대응책", 가족법연구, 11 (1997)
- 김유미, "이혼시 친권의 개정방향", 가족법연구, 15(2) (2001)
- 김은아, "친권의 본질과 행사상의 문제", 법학논총, 26(2), pp.251~270 (2009), 법학연구소
- 라이너 프랑크, "친권법의 기본문제", 법학, 37(3) (1996), 서울대학교 법학연구소
- Rainer Frank, "獨逸 親子法의 가장 최근의 발전", 가족법연구, 19(2), pp.403~430 (2005), 한국가족법학회
- 박정기, "이혼 후의 친권행사자 및 양육권자의 결정에 관한 실태조사연구:부산지방법원 가정지원의 경우를 중심으로", 가족법연구, 17(2), pp.1~56 (2003), 한국가족법학회
- 윤진수, "아동권리조약과 한국 가족법", 국제인권법, (8) (2005)
- 양현아, "한국가족과 국가의 관계고찰-최근가족관계법의 변화를 중심으로-", 젠더법세미나, 1 (2008), 젠더법학회
- 이기숙, "자녀 양육과 친권자 결정에 관한 협의서 작성소고", 사회과학연구, (13) (2008)
- 이준영, "미국에서의 친권결정에 관한 연구", 비교사법, 16(1), pp.157~194 (2009), 한국비교사법학회
- 이현재, "자의 최선의 이익-미국을 중심으로-", 민사법연구, 11(2) (2003)
- 정광수, "미국의 친자법에 관한 연구", 강원대학교 강원법학, 18 (2004)
- 제철웅, "친권과 자녀의 권리의 충돌과 그 조정방향", 아세아여성법학 인권과 법, 2 (2006)
- 조은희, "독일법상 자의 복리를 위한 국가의 관여", 아세아여성법학, (5) (2002)
- 최진섭, "부모의 이혼과 양육자 결정", 인천대학교논문집, (23) (1998)
- 최진섭, "가정폭력과 친권 : 미국의 경우를 중심으로", 법조, 56(9), pp.170~202 (2007), 법조협회
- 최진섭, "친권상실에 관한 비교법적 연구", 가족법연구, 10 (1996)
- 한봉희, "친권법의 새로운 전개", 가족법연구, 11 (1997)
- 한봉희, "개정민법의 종합적 고찰", 사법행정 (1979)
- 홍춘의, "친족법에서의 자의 복리개념", 민사법학, (36), pp.645~668 (2007), 한국민사법학회
- 캐롤 골드, "지배로부터의 자유" (1997), 한국여성개발원
- Annatina Wirz, "Gemeinsame elterliche Gewalt geschiedener und nichtverheirateter Eltern-unter Berücksichtigung des deutschen, französischen, englischen und schweizerischen Rechts" (1995)
- AnK-BGB, "Anwaltkommentar BGB, Band4: Familienrecht", Nomoskommentar
- Dagmar Cöster-Waltjen, "Das Kindeswohl als Rechtsbegriff: die richterliche Entscheidung über die elterliche Sorge beim Zerfall der Familiengemeinschaft" (1983), Mezner
- Erman, "Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 11. Aufl." (2004)
- Gernhuber, "Lehrbuch des Familienrechts, 5. Aufl." (1994)
- Hamilton, "Family Law in Europe" (1995)
- J. Bowlby, "Child Care and the Growth of Love" (1972), Penguin
- Jutta Limbach, "Die gemeinsame Sorge geschiedener Eltern in der Rechtspraxis" (1989), Bundesanzeiger
- Michael Jungblut, "Ratgeber Kinder Familie Geld" (2002)
- Münchener Anwaltshandbuch, "Familienrecht" (2008)
- Oelkers, "Sorge-und Umgangsrecht in der Praxis, 2. Aufl." (2004)
- Palandt, "Bürgerliche Gegetzbuch" (2001)
- Peter Dopffel, "Kindschaftsrecht im Wandel-Zwölf Länderberichte miteiner vergleichenden Summe" (1994)
- Proksch, "Rechtstatsächliche Untersuchung zur Reform des Kindschaftsrechts" (2003)
- Rotax, "Praxis des Familienrechts" (2001)
- Schwab, "Familienrecht, 11. Aufl." (2003)
- Schwab, "Entwicklungen des europäischen Kindschaftsrechts" (1994)
- Schwab, "Handbuch des Scheidungsrechts, 5. Aufl" (2004)
- Staudinger, "Kommentar zum Beurgerlichen Gesetzbuch, 12. Aufl"
- Staudinger, "BGB, Neubearb" (2007)
- Bergmann, "Zur Anordnung der Kindesanhörung im Scheidungsverfahren ohne Sorgeantrag", FamRZ, pp.422~425 (1999)
- Carl, "Im Familiengerichtsverfahren: Den Eltern die Verantwortung fuer die Loesung der Konflikte zurueckgeben-Erfahrungsbericht eines Familienrichters", FPR, pp.187~ (2004)
- Motzer, "Die gerichtliche Praxis der Sorgerechtsentscheidung seit der Neufassung von §1671 BGB", FamRZ, pp.1101~1102 (1999)
- Motzer, "Die neueste Entwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet von Sorge-und Umgangsrecht", FamRZ, pp.1034~1036 (2001)
- Motzer, "Die Entwicklung des Rechts der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts seit 2002", FamRZ, pp.1145~1155 (2004)
- Oelkers, "Das nene Sorgerecht in der Familienrechtliche Praxis", FuR, pp.349~ (1999)
- Schwab, "Elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung der Eltern", FamRZ, pp.457~ (1998)
- Willutzki, "Zur Entwicklung des gemeinsamen Sorgerechts", RdJB, pp.398~409 (2000)
- Wallerstein, "Langzeitwirkungen der elternlichen Ehescheidung auf Kinder", FamRZ, pp.65~ (2001)
