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형법적 가벌성의 확장을 위한 원인과 현상

Ursachen und Phänomene für die Expansion der strafrechtlichen Strafbarkeit

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주제분류법학

초록

Der wirtschaftliche Reichtum bestimmt heute die Position eines Staates in der internationalen Gesellschaft und er bestimmt auch die Position einer Person in der nationalen Gesellschaft, daher erzielen ein Staat und eine Person zur besseren Lebensführung oder zur besseren gesellschaftlichen Position die Zunahme des wirtschaftlichen Reichtums und der Staat, das Unternehmen und das Individuum als wirtschaftliches Subjekt bemühen sich um die Vermehrung des wirtschaftlichen Reichtums. Dafür schlagen sie die ökonomische Globalisierung und die supranationale Marktintegration vor. Die ökonomische Globalisierung und die supranationale Marktintegration gestalten die Welt als eine grenzlose Erde aus und sie ermöglichen den freien Austausch der materiellen und menschlichen Ressourcen zwischen den Staaten. Außerdem befördern die Fortschritte der Informationstechnologien die ökonomische Globalisierung, die supranationale Marktintegration und die weltweite Integration immer schneller. Die heutige Gesellschaft ist durch zunehmende Komplexität der Gesellschaft gekennzeichnet, weil die Entwicklungen der Hochtechnologien die Komplexität der Technologien- systeme, die Entwicklungen der Informationstechnologien die Individualisierung und Desintegration steigern und die Expansionen der wirtschaftlichen Ausmaße die Komplexität der Organisationen steigern. Um die gesellschaftliche Komplexität zu verringern, will man die gesellschaftlichen Gebiete oder die organisatorischen Gebiete funktionalistisch teilen und mit den funktionalistisch geteilten Organen, d.h. mit der funktionalistischen Arbeitsteiligkeit will man die gesamte Gesellschaft oder alle Organisationen verwalten. Wenn man die heutige Gesellschaft mit einem Wort definieren wollte, wäre das Wort vielleicht die »Risikogesellschaft«. Risikogesellschaft bedeutet eine Gesellschaft, die die unerwünschten negativen Wirkungen als die aus den Entwicklungen der Hochtechnologien entstandenen Nebenfolgen in sich umfasst. Bei den Risiken der Risikogesellschaft, die als die unerwünschten negativen Nebenwirkungen der Hochtechnologien auftreten, sind die Schadensausmaße viel größer, die Orte, wo die Risiken eintreten können, sind unbestimmt und daher können die Risiken überall eintreten, und schließlich kann jeder zum Opfer der Risiken werden, deswegen sind die Risiken in der heutigen Gesellschaft besonders aufgefallen. Wegen der Risiken der Risikogesellschaft wird das Unsicherheitsgefühl der Menschen immer größer, und die Terroranschläge vom 11. September 2001 liegen an der Spitze dieser Unsicherheit. Allerdings stützt sich diese Unsicherheit der Menschen nicht auf die objektiven Risiken, sondern sie entstammt eher vom subjektiven Unsicherheitsgefühl und dieses subjektive Unsicherheitsgefühl ist viel höher abschätzbar als das objektive Risiko. Wegen dieses hoch abgeschätzten subjektiven Unsicherheitsgefühls geben die Menschen ihrem Staat die Pflicht, das Unsicherheitsgefühl der Menschen zu beseitigen und mehr Sicherheit herzustellen und danach kommt für den Staat der Einsatz des Strafrechts zur Beseitigung oder Minderung der Großrisiken und zur Beruhigung der menschlichen Unsicherheit in Betracht. Bei dem Einsatz der strafrechtlichen Instrumente braucht man den Verbrechen, allerdings sind die o.a. heutigen Verbrechenstypen, die durch die neuen Sozialphänomene neu eintreten, anders als die Verbrechenstypen der Vergangenheit. Während in der Vergangenheit hauptsächlich die Straftaten von individuellen Straftätern begangen wurden, haben die heutigen Straftaten die Kennzeichnungen, dass sie von den Organisationen, die zum Zweck der Verbrechensbegehung gebildet werden, im Bereich wie z.B. Drogen, Handel von illegalen Waffen, Menschenhandel und Terrorismus usw. begangen werden. Diese Straftaten kennzeichnen sich als Vielfältigkeit der Straftatenorten, die Umbestimmtbarkeit der Straftäter und die riesigen Ausmaße der durch die kriminellen Handlungen entstanden Schäden usw. Das geltende Strafrecht ist ein rechtsstaatlich legitimiertes Strafrecht, das nach den auf den klar feststellbaren individuellen Straftäter zugeschnittenen Prinzipien die Verantwortung des Straftäters zurechnen soll, allerdings ist es für das geltende rechtsstaatliche Strafrecht fast unmöglich, den neuen Großrisiken der Risikogesellschaft angemessen und geeignet zu begegnen. Daher versucht man, den Einsatz der strafrechtlichen Mittel zur Beseitigung der Großrisiken der Risikogesellschaft zu berücksichtigen, die Zurechnungs- prinzipien des rechtsstaatlichen Strafrechts zur Vermehrung der Effektivität des Einsatzes der strafrechtlichen Mittel zu flexibilisieren.

Abstract

Der wirtschaftliche Reichtum bestimmt heute die Position eines Staates in der internationalen Gesellschaft und er bestimmt auch die Position einer Person in der nationalen Gesellschaft, daher erzielen ein Staat und eine Person zur besseren Lebensführung oder zur besseren gesellschaftlichen Position die Zunahme des wirtschaftlichen Reichtums und der Staat, das Unternehmen und das Individuum als wirtschaftliches Subjekt bemühen sich um die Vermehrung des wirtschaftlichen Reichtums. Dafür schlagen sie die ökonomische Globalisierung und die supranationale Marktintegration vor. Die ökonomische Globalisierung und die supranationale Marktintegration gestalten die Welt als eine grenzlose Erde aus und sie ermöglichen den freien Austausch der materiellen und menschlichen Ressourcen zwischen den Staaten. Außerdem befördern die Fortschritte der Informationstechnologien die ökonomische Globalisierung, die supranationale Marktintegration und die weltweite Integration immer schneller. Die heutige Gesellschaft ist durch zunehmende Komplexität der Gesellschaft gekennzeichnet, weil die Entwicklungen der Hochtechnologien die Komplexität der Technologien- systeme, die Entwicklungen der Informationstechnologien die Individualisierung und Desintegration steigern und die Expansionen der wirtschaftlichen Ausmaße die Komplexität der Organisationen steigern. Um die gesellschaftliche Komplexität zu verringern, will man die gesellschaftlichen Gebiete oder die organisatorischen Gebiete funktionalistisch teilen und mit den funktionalistisch geteilten Organen, d.h. mit der funktionalistischen Arbeitsteiligkeit will man die gesamte Gesellschaft oder alle Organisationen verwalten. Wenn man die heutige Gesellschaft mit einem Wort definieren wollte, wäre das Wort vielleicht die »Risikogesellschaft«. Risikogesellschaft bedeutet eine Gesellschaft, die die unerwünschten negativen Wirkungen als die aus den Entwicklungen der Hochtechnologien entstandenen Nebenfolgen in sich umfasst. Bei den Risiken der Risikogesellschaft, die als die unerwünschten negativen Nebenwirkungen der Hochtechnologien auftreten, sind die Schadensausmaße viel größer, die Orte, wo die Risiken eintreten können, sind unbestimmt und daher können die Risiken überall eintreten, und schließlich kann jeder zum Opfer der Risiken werden, deswegen sind die Risiken in der heutigen Gesellschaft besonders aufgefallen. Wegen der Risiken der Risikogesellschaft wird das Unsicherheitsgefühl der Menschen immer größer, und die Terroranschläge vom 11. September 2001 liegen an der Spitze dieser Unsicherheit. Allerdings stützt sich diese Unsicherheit der Menschen nicht auf die objektiven Risiken, sondern sie entstammt eher vom subjektiven Unsicherheitsgefühl und dieses subjektive Unsicherheitsgefühl ist viel höher abschätzbar als das objektive Risiko. Wegen dieses hoch abgeschätzten subjektiven Unsicherheitsgefühls geben die Menschen ihrem Staat die Pflicht, das Unsicherheitsgefühl der Menschen zu beseitigen und mehr Sicherheit herzustellen und danach kommt für den Staat der Einsatz des Strafrechts zur Beseitigung oder Minderung der Großrisiken und zur Beruhigung der menschlichen Unsicherheit in Betracht. Bei dem Einsatz der strafrechtlichen Instrumente braucht man den Verbrechen, allerdings sind die o.a. heutigen Verbrechenstypen, die durch die neuen Sozialphänomene neu eintreten, anders als die Verbrechenstypen der Vergangenheit. Während in der Vergangenheit hauptsächlich die Straftaten von individuellen Straftätern begangen wurden, haben die heutigen Straftaten die Kennzeichnungen, dass sie von den Organisationen, die zum Zweck der Verbrechensbegehung gebildet werden, im Bereich wie z.B. Drogen, Handel von illegalen Waffen, Menschenhandel und Terrorismus usw. begangen werden. Diese Straftaten kennzeichnen sich als Vielfältigkeit der Straftatenorten, die Umbestimmtbarkeit der Straftäter und die riesigen Ausmaße der durch die kriminellen Handlungen entstanden Schäden usw. Das geltende Strafrecht ist ein rechtsstaatlich legitimiertes Strafrecht, das nach den auf den klar feststellbaren individuellen Straftäter zugeschnittenen Prinzipien die Verantwortung des Straftäters zurechnen soll, allerdings ist es für das geltende rechtsstaatliche Strafrecht fast unmöglich, den neuen Großrisiken der Risikogesellschaft angemessen und geeignet zu begegnen. Daher versucht man, den Einsatz der strafrechtlichen Mittel zur Beseitigung der Großrisiken der Risikogesellschaft zu berücksichtigen, die Zurechnungs- prinzipien des rechtsstaatlichen Strafrechts zur Vermehrung der Effektivität des Einsatzes der strafrechtlichen Mittel zu flexibilisieren.

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