형법을 통한 ‘더 많은 안전’의 기능과 한계
Funktion und Grenzen der 'Mehr Sicherheit' mittels des Strafrechts
0
조회
0
다운로드
16
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Man sollte die prozessualen Instrumente zu diesen Veränderungen vorbereiten, wenn das zur Beseitigung der Großrisiken der Risikogesellschaft die theoretischen und dogmatischen Veränderungen zur Erweiterung der strafrechtlichen Bereichen bedeuten würde. In der Diskussion stehen die prozessualen Instrumente dazu im Zentrum, der schweren Kriminalität und der organisierten Kriminalität effektiv begegnen zu können, und der Terroranschlag vom 11. September 2001 wurde der entscheidende Anlass, der dieser Diskussion die Flügel verleiht. Der Terroranschlag vom 11. September hat in den Menschen die Vorstellung hervorgerufen, dass es keine sicheren Orte mehr in der Welt gibt, deswegen soll der Staat mehr Sicherheit mittels Maßnahmen zur Sicherheit herstellen. Auf diese Weise kann mehr Sicherheit den Menschen eine Chance geben, mehr Freiheit zu genießen. In der Diskussion darum, der schweren Kriminalität, der organisierte Kriminalität und dem Terrorismus angemessen und effektiv zu begegnen, verlangt man die frühzeitige Kontrolle und Vorherrschaft über die die Sicherheit bedrohenden Situationen und über die Bedroher der Sicherheit als effektivsten Weg zur Erhaltung und Herstellung der Sicherheit im Staat und in der Gesellschaft. Das mag notwendigerweise eine folgenrichtige Konsequenz sein. Daraus ergibt sich der wichtige Topos »Kriminalprävention«. Diese Kriminalprävention ist die verstärke Form des Präventionsstrafrechts, das als eine Orientierung des Risikostrafrechts diskutiert wird, und zur Kriminalprävention steht im Strafrecht die Verstärkung der Mittel zur Effektivität der Erkenntnis und Ermittlung der kriminalität im Zentrum der Diskussion. Allerdings braucht die Verstärkung der Mittel zur Effektivität der Erkenntnis und Ermittlung der Kriminalität eine frühe Intervention der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatanwaltschaft usw. vor dem Eintritt des Verbrechenserfolgs, deshalb kann diese Verstärkung mit dem auf das Prinzip des fairen Verfahrens und der materiellen Wahrheitsfindung nach dem rechtsstaatlichen Verfassungsrecht gelegten liberal-rechtsstaatlichen Strafverfahrensrecht unvereinbar sein. Trotzdem kann man sagen, dass die Menschen Sympathie für die Behauptung haben, dass im heutigen Zeitalter die staatliche und gesellschaftliche Sicherheit viel wichtiger ist als die individuelle Freiheit. Also werden in der Diskussion »Freiheit in mehr Sicherheit« die frühzeitige Prävention, die erleichterte Erkenntnis der kriminalität und die Vorfeldermittlung usw. als Mittel zum Versprechen der Effektivität genannt. Wenn man verstehen kann, dass das an der Vorfeldkriminalisierung, an der prävention zur Funktionalisierung des Strafrechts und am folgendorientierten Strafrecht orientierte Risikostrafrecht die Erweiterung der prozessualen Mittel zur Erweiterung der strafrechtlichen Kernbereiche bedeuten. Dies ist der Kern der Diskussion über mehr Sicherheit.
Abstract
Man sollte die prozessualen Instrumente zu diesen Veränderungen vorbereiten, wenn das zur Beseitigung der Großrisiken der Risikogesellschaft die theoretischen und dogmatischen Veränderungen zur Erweiterung der strafrechtlichen Bereichen bedeuten würde. In der Diskussion stehen die prozessualen Instrumente dazu im Zentrum, der schweren Kriminalität und der organisierten Kriminalität effektiv begegnen zu können, und der Terroranschlag vom 11. September 2001 wurde der entscheidende Anlass, der dieser Diskussion die Flügel verleiht. Der Terroranschlag vom 11. September hat in den Menschen die Vorstellung hervorgerufen, dass es keine sicheren Orte mehr in der Welt gibt, deswegen soll der Staat mehr Sicherheit mittels Maßnahmen zur Sicherheit herstellen. Auf diese Weise kann mehr Sicherheit den Menschen eine Chance geben, mehr Freiheit zu genießen. In der Diskussion darum, der schweren Kriminalität, der organisierte Kriminalität und dem Terrorismus angemessen und effektiv zu begegnen, verlangt man die frühzeitige Kontrolle und Vorherrschaft über die die Sicherheit bedrohenden Situationen und über die Bedroher der Sicherheit als effektivsten Weg zur Erhaltung und Herstellung der Sicherheit im Staat und in der Gesellschaft. Das mag notwendigerweise eine folgenrichtige Konsequenz sein. Daraus ergibt sich der wichtige Topos »Kriminalprävention«. Diese Kriminalprävention ist die verstärke Form des Präventionsstrafrechts, das als eine Orientierung des Risikostrafrechts diskutiert wird, und zur Kriminalprävention steht im Strafrecht die Verstärkung der Mittel zur Effektivität der Erkenntnis und Ermittlung der kriminalität im Zentrum der Diskussion. Allerdings braucht die Verstärkung der Mittel zur Effektivität der Erkenntnis und Ermittlung der Kriminalität eine frühe Intervention der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatanwaltschaft usw. vor dem Eintritt des Verbrechenserfolgs, deshalb kann diese Verstärkung mit dem auf das Prinzip des fairen Verfahrens und der materiellen Wahrheitsfindung nach dem rechtsstaatlichen Verfassungsrecht gelegten liberal-rechtsstaatlichen Strafverfahrensrecht unvereinbar sein. Trotzdem kann man sagen, dass die Menschen Sympathie für die Behauptung haben, dass im heutigen Zeitalter die staatliche und gesellschaftliche Sicherheit viel wichtiger ist als die individuelle Freiheit. Also werden in der Diskussion »Freiheit in mehr Sicherheit« die frühzeitige Prävention, die erleichterte Erkenntnis der kriminalität und die Vorfeldermittlung usw. als Mittel zum Versprechen der Effektivität genannt. Wenn man verstehen kann, dass das an der Vorfeldkriminalisierung, an der prävention zur Funktionalisierung des Strafrechts und am folgendorientierten Strafrecht orientierte Risikostrafrecht die Erweiterung der prozessualen Mittel zur Erweiterung der strafrechtlichen Kernbereiche bedeuten. Dies ist der Kern der Diskussion über mehr Sicherheit.
참고문헌 (71)
- 이재일, "형법적 가벌성의 확장을 위한 원인과 현상", 법철학연구, 13(1), pp.297~336 (2010), 한국법철학회
- Albrecht,Peter-Alexis, "Erosionen des rechtsstaatlichen Strafrechts", KritV, pp.163~182 (1993)
- Kriminologie, "Eine Grundlegung zum Strafrecht, 3" (2005), Aufl., München
- Die vergessene Freiheit, "Strafrechtsprinzipien in der europäischen Sicherheitsdebatte, 2" (2006), Aufl., Berlin
- Amelung, Knut, "Der Begriff des Rechtsguts in der Lehre vom strafrechtlichen Rechtsgüterschutz In Die Rechtsgutstheorie. Legitimationsbasis des Strafrechts oder dogmatisches Glasperlenspiel", pp.155~182 (2003), Baden-Baden
- Appel, Ivo, "Verfassung und Strafe" (1998), Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen staatlichen Strafens
- Bendler, Wolfgang, "Europäische Strafrechtsentwicklung: Aif dem Weg zum europäischen Sicherheitsstrafrecht In Wen schützt das Strafrecht?", pp.219~235 (2006), Strafverteidigertag, Aachen 4.-6. März
- Beste, Hubert, "Strafrecht, gesellschaftliche Sicherheit und demokratische Teilhabe", pp.24~40 (1991), Beiheft
- Beulke, Werner, "Beweiserhebungs- und Beweisverwer-tungsverbote im Spannungsfeld zwischen den Garantien des Rechtsstaates und der effektiven Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus", pp.653~666 (2008), Jura
- Bonß, Wolfgang, "Vom Risiko" (1995), Unsicherheit und Ungewißheit in der Moderne
- Konstruktion von Sicherheit, "Sicherheit in der unsicheren Gesellschaft", pp.21~41 (1997), Wiesbaden
- Böse, Martin, "Greundrechte und Strafrecht als "Zwangsrecht" In Die Rechtsgutstheorie. Legitimationsbasis des Strafrechts oder dogmatisches Glasperlenspiel", pp.89~95 (2003), Baden-Baden
- Bundesministerium des Innern, "Periodischer Sicherheitsbericht" (2006)
- Bunzel, Michael, "Die Potenz des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips als Grenze des Rechtsgüterschutzes in der Informations-gesellschaft In Die Rechtsgutstheorie. Legitimationsbasis des Strafrechts oder dogmatisches Glasperlenspiel", pp.96~118 (2003), Baden-Baden
- Calliess, Rolf-Peter, "Strafzwecke und Strafrecht. 40 Jahre Grundgesetz - Entwicklungstendenzen vom freiheitlichen zum sozial-autoritären Rechtsstaat", pp.1338~1343 (1989), NJW
- Dencker, Friedrich, "Gefährlichkeitsvermutung statt Tatschuld? - Tendenzen der neuen Strafrechtsentwicklung", pp.262~266 (1988), StV
- Denninger, Erhard, "Freiheit durch Sicherheit? Anmerkungen zum Terrorismusbekämpfungsgesetz", pp.22~30 (2002), Aus Politik der Zeitgeschichte B 10-11
- Di Fabio. Udo, "Sicherheit in Freiheit", pp.421~425 (2008), NJW
- Eisenberg, Ulrich, "Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern als erkennungsdienstliche Maßnahme zur »Strafverfolgungsvorsorge« trotz Nichtverurteilung", pp.168~182 (2006), GA
- Erbel, Günter, "Die öffentliche Sicherheit im Schatten des Terrorismus", pp.14~21 (2002), Aus Politik und Zeitgeschichte B 10-11
- Frisch, Wolfgang, "Sicherheit durch Strafrecht? Erwartungen, Möglichekeiten und Grenzen", pp.669~689 (2002), Gedächtnisschrift für Ellen Schlüchter
- Glaeßner, Gert-Joachim, "Sicherheit in Freiheit", pp.3~13 (2002), Aus Politik und Zeitgeschichte B 10-11
- Sicherheit in Freiheit, "Die Schutzfunktion des demokratischen Staates und die Freiheit der Bürger" (2003), Opladen
- Grimm, Dieter, "Stufen der Rechtsstaatlichkeit. Zur Exportfähigkeit einer westlichen Errungenschaft", pp.596~600 (2009), JZ
- Gusy, Christoph, "Vom Legitimationswandel staatlicher Sicherheitsfunktion", pp.335~354 (2000), Hans-Jürgen Lange (Hrsg.), Staat, Demokratie und Innere Sicherheit in Deutschland, Opladen
- Haffke, Bernhard, "Vom Rechtsstaat zum Sicherheitsstaat", pp.9~26 (2006), Strafverteidigervereinigungen (Hrsg.), Wen schützt das Strafrecht? 29
- Hartmann, Bernd J, "Das Grundrecht auf ein faires Strafverfahren", Jura, pp.495~501 (2008)
- Hassemer, Winfried, "Perspektiven einer neuen Kriminalpolitik", StV, pp.483~490 (1995)
- Reemtsma, Jan Philipp, "Versprechensopfer" (2002), Gesetz und Gerechtigkeit
- ders., "Zum Spannungsverhältnis von Freiheit und Sicherheit", pp.10~15 (2002), vorgänge 3
- Roland Hefendehl, "Darf es Straftaten geben, die ein strafrechtliches Rechtsgut nicht in Mitleidenschaft ziehen? In Die Rechtsgutstheorie. Legitimationsbasis des Strafrechts oder dogmatisches Glasperlenspiel?", pp.57~64 (2003), Baden-Baden
- "Strafrecht in einem europäischen Verfassungsvertrag", ZStW 116, pp.304~319 (2004)
- "Sicherheit durch Strafrecht", StV, pp.321~332 (2006)
- Herzog, Felix, "Prävention des Unrechts oder Manifestation des Rechts. Bausteine zur Überwindung des heteronom-präventiven Denkens in der Strafrechtstheorie der Moderne" (1987), Frankfurt am Main
- Herzog, Felix, "Gesellschaftliche Unsicherheit und strafrechtliche Daseinvorsorge. Studien zur Vorverlegung des Strafrechtsschutzes in den Gefährdungsbereich" (1991), Heidelberg
- Hetzer, Wolfgang, "Gewinnabschöpfung durch Beweislastumkehr", pp.368~377 (2000), wistra
- Hilgendorf, Eric, "Strafrechtliche Produzentenhaftung in der "Risikogesellschaft"" (1993), Berlin
- Hutter, Reinhard, ""Cyber-Terror": Risiken im Informationszeitalter", Aus Politik und Zeitgeschichte B 10-11, pp.31~39 (2002)
- Isensee, Josef, "Das Grundrecht auf Sicherheit. Zu den Schutzpflichten des freiheitlichen Verfassungsstaates" (1983), Berlin
- Paul Kirchhoff, "Das Grundrecht als Abwehrrecht und als staatliche Schutzpflicht In Handbuch des Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, BD", pp.143~241 (1992), Allgemeine Grundrechtslehren
- Jäger, Christian, "Grund und Grenzen des Gesetzlichjeitsprinzips im Strafprozessrecht", GA, pp.615~628 (2006)
- Jescheck, Hans-Heinrich, "Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil" (1996), 5. Aufl
- Jung, Heike, "Faires Verfahren und menschenrechtswidrige Beweiserhebung", GA, pp.651~656 (2009)
- Kempf, Eberhard, "Die Funktion von Strafrecht und Strafverteidigung in einer modernen Gesellschaft" (1997), NJW
- Kindhäuser, Urs, "Gefährdung als Straftat. Rechtstheoretische Untersuchungen zur Dogmatik der abstrakten und konkreten Gefährdungsdelikte" (1989), Frankfurt am Main
- "Sicherheitsstrafrecht. Gefahren des Strafrechts in der Risikogesellschaft", Universitas, pp.227~235 (1992)
- Kische, Sascha, "Recht in Zeiten des Terros - Zur gesetzlichen Neuregelung der (Un-)Zulässigkeit offener und versteckter Ermittlungsmaßnahmen bei Strafverteidigern und nichtverteidigenden Rechtsanwälten", KritV, pp.68~87 (2009)
- König, Stefan, "Rechtsstaatmüdigkeit? In Strafverteidigervereinigungen (Hrsg.), Erosion der Rechtsstaatlichkeit. Wertverfall oder paradigmenwechsel?", pp.7~25 (2002), Ergebnisse des 25. Strafverteidigertages
- Lagodny, Otto, "Strafrecht vor den Schranken der Grundrechte: Die Ermächtigung zum strafrechtlichen Vorwurf im Lichte der Grundrechtsdogmatik; dargestellt am Beispiel der Vorfeldkriminalisierung" (1996), Tübingen
- Roland Hefendehl, "Das materielle Strafrecht als Prüfstein der Verfassungsdogmatik In Die Rechtsgutstheorie.Legitimationsbasis des Strafrechts oder dogmatisches Glasperlenspiel", pp.83~88 (2003), Baden-Baden
- Lauterwein, Carl Constantin, "Symbolische Gesetzgebung. Eine Untersuchung am Beispiel Strafrecht" (2006), München
- Lüderssen, Klaus, "Das Strafrecht zwischen Funktionalismus und "alteuropäischem" Prinzipiendenken", ZStW, 107, pp.877~906 (1995)
- Meyer, Berthold, "Wenn die Ausnahme zur Regel wird. Staatliche Reaktionen auf den Terrorismus im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit", pp.71~90 (2003), Sicherheit - Grundproblem moderner Gesellschaft
- Meyer, Frank, "Die Praxis des nachträglichen Rechtsschutzes gegen strafprozessuale Zwangsmaßnahmen - Rückkehr der prozessualen Überholung", NJW, pp.1238~1243 (2009)
- Naucke, Wolfgang, "Schwerpunktverlagerung im Strafrecht", KritV, pp.135~162 (1993)
- NK-Hassemer, "1, 2.Aufl" (2005), Baden-Baden
- Nuotio, Kimmo, "Das Bild des Strafrechts im Zeitalter der Risikogesellschaft", pp.175~198 (1992), Strafrechtstheorie im Umbruch
- Pitschas, Rainer, "Öffentliche Sicherheit durch Kriminalprävention", pp.13~21 (2002), Kriminalprävention und "Neues Polizeirecht". Zum Strukturwandel des Verwaltungsrechts in der Risikogesellschaft
- Robbers, Gerhard, "Sicherheit als Menschenrecht. Aspekte der Geschichte, Begründung und Wirkung einer Grundrechtsfunktion" (1987), Baden-Baden
- Robbers, "Strafpflichten aus der Verfassung In Aufgeklärte Kriminalpolitik oder Kampf gegen das Böse", pp.147~155 (1998), Baden-Baden
- Roxin, Claus, "Strfrecht. AT II., 4.Aufl" (2006), C.F.Beck
- Scholz, Scholz, "Informationelle Selbstbestimmung und staatliche Informationsverantwortung" (1984), Berlin
- Schüler-Springorum, Horst, "Emotionale Kriminalpolitik", KrimPäd, pp.77~83 (2002)
- Schünemann, Bernd, "Kritische Anmerkungen zur geistigen Situation der deutschen Strafrechtswissenschaft", GA, pp.201~229 (1995)
- Strafverteidigervereinigungen, "Europäischer Sicherheitsstaat - Europäischer Polizeistaat?, in:Wen schützt das Strafrecht? 29. Strafverteidigertag", Aachen 4.-6. März 2005, Berlin 2006, pp.237~250 (2006)
- Sternberg-Lieben, Detlev, "Rechtsgut, Verhältnismäßigkeit und die Freiheit des Strafgesetzgebers In Die Rechtsgutstheorie. Legitimationsbasis des Strafrechts oder dogmatisches Glasperlenspiel", pp.65~82 (2003), Baden-Baden
- Tiedemann, Klaus, "Verfassungsrecht und Strafrecht" (1991), Heidelberg
- Weigend, Thomas, "Der Entwurf einer Europäischen Verfassung und das Strafrecht", ZStW, 116, pp.275~303 (2004)
- Wohlers, Wolfgang, "Deliktstypen des Präventionsstrafrechts - zur Dogmatik "moderner" Gefährdungsdelikte" (2000), Berlin
- Zabel, Benno, "Die ordnungspolitische Funktion des Strafrechts. Zur Geschichte, Bedeutung und Legitimation staatlicher Rechtssicherheitsgewährleistung", ZStW, 120, pp.68~106 (2008)
- Zierke, Jörg, "Weiche Eingriffsbefugnisse benötigt die Polizei", DuD, pp.319~323 (1998)
