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獨逸基本法上의 基本原理와 行政⋅行政法

Die Leitprinzipien im Bonner Grundgesetz und Verwaltung⋅Verwaltungsrecht

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주제분류법학

초록

Als rechtliche Grundordnung des Gemeinwerens bestimmt die Verfassung die Leitprinzipien, nach dines Politische Einheit sichbilden soll und staatliche Aufgaben wahrzunehmen sind, Das Bonner Grundgesetz bestimmt dilse prinzipien in den Art. 1, 20 und 28. Die verfassungsmäfige Ordnung der BRD soll die einli sozialen Rechtzstaats sein. Mit demokratlschem verbinden das Rechtsstaatsprinzip, das irn Grundagesetz ine stärkere Betonnung erfährt als in der weimasen Reichsverfassung. Dies bedeutet Reaktion auf die Mißachtung rechtstaatlicher Grundsätze in der Zeit des nation alsozialistischen Regimes. Verwaltung und verwallungstecht werden wesentich durch die verfassung ihser Seit bertimmt. Das ist jür die Gegenwart seit der Formel des ehemaligen Präsidenten des BVerwG Fritz Werner “Verwaltungz recht als konkezetisiertes Verfassungrecht” allgemein anerkannt. Die in der Verfassung zum Ausdruck kommenden Grumdentscheidungenuber den staat, über seine Aufgaben und seine Kompetenzen sowie sein Verhältnis zu den Bürgern müssen sich in der Verwaltung niederschlagen, wenn sie Wilzklichkeit wewden sollen, Insofern int die Verwaltung tätig werdende Verfassung. Diese Abhandlung besteht auf den folgenden Inhalten :1) der Haupthegriff des sozialen Rechtstaats und verwaltungsrecht 2) der Beqriff des Sozialstaats und das Problem der verbindung von Rechtstaat und Sozialstaat 3) Demokrtie im Bonner Grumdgezetz und verwaltung 4) das Problem der Verbinclurng des Rechtsstaats1 und der Demokratie 5) Bundesstaatsprinzip und Verwaltung 6) der Einfluß des Rechtsstaatsgedamkens auf das Deutsche und Koreanische Verwaltungsrecht.

Abstract

Als rechtliche Grundordnung des Gemeinwerens bestimmt die Verfassung die Leitprinzipien, nach dines Politische Einheit sichbilden soll und staatliche Aufgaben wahrzunehmen sind, Das Bonner Grundgesetz bestimmt dilse prinzipien in den Art. 1, 20 und 28. Die verfassungsmäfige Ordnung der BRD soll die einli sozialen Rechtzstaats sein. Mit demokratlschem verbinden das Rechtsstaatsprinzip, das irn Grundagesetz ine stärkere Betonnung erfährt als in der weimasen Reichsverfassung. Dies bedeutet Reaktion auf die Mißachtung rechtstaatlicher Grundsätze in der Zeit des nation alsozialistischen Regimes. Verwaltung und verwallungstecht werden wesentich durch die verfassung ihser Seit bertimmt. Das ist jür die Gegenwart seit der Formel des ehemaligen Präsidenten des BVerwG Fritz Werner “Verwaltungz recht als konkezetisiertes Verfassungrecht” allgemein anerkannt. Die in der Verfassung zum Ausdruck kommenden Grumdentscheidungenuber den staat, über seine Aufgaben und seine Kompetenzen sowie sein Verhältnis zu den Bürgern müssen sich in der Verwaltung niederschlagen, wenn sie Wilzklichkeit wewden sollen, Insofern int die Verwaltung tätig werdende Verfassung. Diese Abhandlung besteht auf den folgenden Inhalten :1) der Haupthegriff des sozialen Rechtstaats und verwaltungsrecht 2) der Beqriff des Sozialstaats und das Problem der verbindung von Rechtstaat und Sozialstaat 3) Demokrtie im Bonner Grumdgezetz und verwaltung 4) das Problem der Verbinclurng des Rechtsstaats1 und der Demokratie 5) Bundesstaatsprinzip und Verwaltung 6) der Einfluß des Rechtsstaatsgedamkens auf das Deutsche und Koreanische Verwaltungsrecht.

참고문헌 (20)

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