불심검문 경찰관의 신분증 제시의무에 대한 법적 검토
Die juristische Untersuchung über das Vorlegen von Personalausweis der Polizei bei der Identitätsfeststellung
0
조회
0
다운로드
14
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Bis jetzt haben wir uns mit der polizeilichen Identitätsfeststellung aus Sicht von Strafrecht bzw. Strafprozessordnung beschäftigt. In meiner Arbeit befasse ich mit dem gleichen Thema aus Sicht von Polizeirecht. Muss die Polizei ihren Ausweis bei der Identitätsfeststellung immer vorzeigen, obwohl sie die Uniform trägt? Wenn Nein wäre, ist das menschenrechtswidrig? Um diese Fragen zu beantworten, habe ich angefangen, drei Auslegungsmethode über §3 Polizeiaufgabengesetz zu benutzen. Daraus habe ich den Schluss gezogen, dass die Polizei bei der Identitätsfeststellung nicht ausweispflichtig ist, wenn sie die Uniform trägt. Dann habe ich begründet, dass solche polizeiliche Verhalten gegenüber Bürger überhaupt nicht menschenrechtswidrig ist. Dafür habe ich den Begriff zwischen Menschenrechte und Grundrechte unterschieden. Desweiteren habe ich das Urteil des Gerichtshofes analysiert. Um meine These sicher zu begründen, habe ich die Beispiele aus anderen Ländern vorgestellt. Dies kann Gesetz oder Urteil sein. In Anderen Ländern habe ich keine Regelung oder Urteil gefunden, dass die Polizei ihren Ausweis gegenüber Bürger vorzeigen muss. Trotzdem ist die koreanische Polizei immer ausweispflichtig, sei es Gefahr im Verzug oder sei es im Normalfall. Dies muss meines Erachtens aus Sicht von Strafrecht bzw. Strafprozessordnung resultiert worden sein. Nun müssen wir das Polizeirecht im Bereich des Gefarhenabwehrs Gebrauch machen, weil die Polizei nicht nur für den Gefahrenabwehr, sondern auch für die Strafverfolgung zuständig ist. Solche Aufgaben sind zur Zeit noch konkretisiert, und zwar Gefahrenvorsorge und vorbeugende Verbrechensbekämpfung. Schlussendlich habe ich eine Lösung vorgestellt, nämlich die Regelung muss klar verändert werden. Dann sollten die Polizei und die Kommission für Menschenrechte ihre bisherige Haltung anders machen. Sonst wird die Polizei nutzlos, insb. im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Abstract
Bis jetzt haben wir uns mit der polizeilichen Identitätsfeststellung aus Sicht von Strafrecht bzw. Strafprozessordnung beschäftigt. In meiner Arbeit befasse ich mit dem gleichen Thema aus Sicht von Polizeirecht. Muss die Polizei ihren Ausweis bei der Identitätsfeststellung immer vorzeigen, obwohl sie die Uniform trägt? Wenn Nein wäre, ist das menschenrechtswidrig? Um diese Fragen zu beantworten, habe ich angefangen, drei Auslegungsmethode über §3 Polizeiaufgabengesetz zu benutzen. Daraus habe ich den Schluss gezogen, dass die Polizei bei der Identitätsfeststellung nicht ausweispflichtig ist, wenn sie die Uniform trägt. Dann habe ich begründet, dass solche polizeiliche Verhalten gegenüber Bürger überhaupt nicht menschenrechtswidrig ist. Dafür habe ich den Begriff zwischen Menschenrechte und Grundrechte unterschieden. Desweiteren habe ich das Urteil des Gerichtshofes analysiert. Um meine These sicher zu begründen, habe ich die Beispiele aus anderen Ländern vorgestellt. Dies kann Gesetz oder Urteil sein. In Anderen Ländern habe ich keine Regelung oder Urteil gefunden, dass die Polizei ihren Ausweis gegenüber Bürger vorzeigen muss. Trotzdem ist die koreanische Polizei immer ausweispflichtig, sei es Gefahr im Verzug oder sei es im Normalfall. Dies muss meines Erachtens aus Sicht von Strafrecht bzw. Strafprozessordnung resultiert worden sein. Nun müssen wir das Polizeirecht im Bereich des Gefarhenabwehrs Gebrauch machen, weil die Polizei nicht nur für den Gefahrenabwehr, sondern auch für die Strafverfolgung zuständig ist. Solche Aufgaben sind zur Zeit noch konkretisiert, und zwar Gefahrenvorsorge und vorbeugende Verbrechensbekämpfung. Schlussendlich habe ich eine Lösung vorgestellt, nämlich die Regelung muss klar verändert werden. Dann sollten die Polizei und die Kommission für Menschenrechte ihre bisherige Haltung anders machen. Sonst wird die Polizei nutzlos, insb. im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
참고문헌 (40)
- 강동욱, "불심검문에 관한 연구", 박사, pp.1992
- 강동욱, "불심검문의 의의와 한계", 수사연구, 252, pp.16~24 (2004)
- 경찰청, "경찰관직무집행법 해설", ~ (2001)
- 국가인권위원회, "교사를 위한 인권 교육 기본용어", ~ (2004)
- 김동희, "행정법 II" (2006), 박영사
- 김석범, "한국경찰사" (2007), 경찰대학
- 김성수, "개별행정법" (2001), 법문사
- 김재광, "경찰관직무집행법의 개선방안 연구" (2003), 한국법제연구원
- 김태진, "不審檢問의 法的根據― 比較法的 考察에 의한 立法案 檢討를 중심으로 ―", 공법학연구, 4(1), pp.93~116 (2002), 한국비교공법학회
- 김태진, "한국경찰법제의 개선방안에 관한 연구", 박사, pp.2001
- 金 亨 埈, "不審檢問의 許容範圍", 중앙법학, 6(4), pp.139~155 (2004), 중앙법학회
- 김형훈, "경찰관직무집행법" (2007), 경찰대학
- 김형훈, "경찰관직무집행법 개정 방향", 경찰학연구, (창간), pp.68~97 (2001)
- 김형훈, "효율적 불심검문 방안에 대하여", 수사연구, 252, pp.42~49 (2004)
- 박창호, "프랑스경찰의 불심검문", 경찰학연구, (4), pp.293~301 (2003)
- 배종대, "형사소송법" (2004), 홍문사
- 서정범, "경찰관직무집행법 개정방향에 관한 연구" (2003), 치안연구소
- 서정범, "경찰관직무집행법 제3조 ‘불심검문’의 내용과 문제점", 수사연구, 252, pp.25~30
- 서정범, "독일경찰법론" (1998), 세창출판사
- 신동운, "형사소송법" (2006), 법문사
- 신양균, "형사소송법" (2000), 법문사
- 유상식, "외국의 검문제도와 인권보장", 공법학연구, 4(2), pp.285~313 (2003)
- 유인창, "불심검문에 대한 소고", 한국경찰학회보, (2), pp.111~134 (2002)
- 이상안, "인권과 질서" (2004), 대명출판사
- 이만종, "경찰 불심검문의 적법성 한계에 관한 고찰", 한국공안행정학회보, (28), pp.171~196 (2007)
- 임웅, "불심검문의 실태와 개선에 관한 연구" (1997), 치안연구소
- 조현주, "경찰작용으로서의 신원확인에 관한 연구", 경찰법연구, 4(1), pp.151~177 (2006)
- 탁희성, "불심검문의 실태와 개선방안" (1999), 한국형사정책연구원
- 표창원, "경찰학개론" (2004), 법문사
- 한견우, "프랑스의 경찰행정작용으로서의 불심검문", 수사연구, 252, pp.31~36 (2004)
- 황창근, "불심검문에 관한 고찰", 연세법학연구, 6(1), pp.141~177 (1999)
- Berner, Georg, "Polizeiaufgabengesetz" (2004), M?chen
- Gusy, "Christoph Polizeiliche Befragung am Beispiel des §9 NRWPolG", pp.614~620 (1991), NVwZ
- Gusy, "Polizeirecht, 5. Aufl" (2003), T?ingen
- Karl, Wolfram, "Die Rolle der Menschenwurde in der EU- Verfassungsdebatte", pp.27~46 (2005), Der Begriff der Menschenwurde
- Kreuzbauer, Gunther, "Argumentationsanalytische Betrachtungen zum Begriffe der Menschenwurde", pp.47~64 (2005), Der Begriff der Menschenwurde
- Lisken, Hans, "Handbuch des Polizeirecht" (2001), M?chen
- Marhaun, Andre, "Menschenw?de und V?kerrecht" (2001), T?ingen
- Rachor, Frederik, "Vorbeugende Straftatenbek?pfung und Kriminalakten" (1989), Baden-Baden
- Robert M. Bloom, "Constitutional Criminal Procedure", ~ (1992)
