경찰 신원확인조치 실효성 확보 방안에 대한 연구
Die juristische Untersuchung über die effektive Methode der polizeilichen Identitätsfeststellung
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초록
Früher hat die Polizei die Polizeigewalt bei der Befragung für die Effektivität und die Erleichterung der polizeilichen Aufgabenerfüllung missbraucht, egal ob sie die Grundrechte der Einzelnen eingreift. Dies zieht unvermeidlich eine Rückwirkung nach sich. Also hat der Gesetzgeber die strafprozessualen Einschränkungen bei der polizeilichen Befragung auferlegt. Des Weiteren haben manchen Wissenschaftler mehr Wert im Bereich des Strafprozessrechts in Bezug auf die Befragung aufgelegt, als im Bereich des Polizeirechts. Noch schlimmer ist, dass die Bevölkerung auf die Aktivitäten der Polizei nicht vertraut. Dies führte dazu, dass die Polizei ihre Aufgaben nicht effektiv erfüllen kann, obwohl sie sie unbedingt vollziehen muss. Ein negative Ergebnis resultiert daraus, dass die Polizei die Staatsaufgabe “Innere Sicherheit” nicht gewährleisten kann und die Bevölkerung ihr Grundrecht auf Sicherheit nicht geniessen kann. Aus diesem Grund muss die Polizei neue Befugnisse bei der Befragung, insb. der Identitätsfeststellung erhalten, und zwar verfassungsmässig. Als Beispiel habe ich Zwei Methoden vorgezeigt, nämlich Festhalten und Mitnahme zur Polizeidienststelle, dann Erkennungsdienstliche Massnahmen. Dann stellt sich die Frage, ob sie nicht in die Grundrechte des Betroffenen eingreifen. Zur Antwort ist das Verhältnismässigkeitsprinzip gestellt. Nach dem Güterabwägung zwischen der Staatsaufgabe “Innere Sicherheit” und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Freiheit der Person lässt sich feststellen, dass dieser wichtiger als jener. Mit anderen Wörter: die Polizei muss die neue Befugnisse bekommen, um die Staatsaufgabe zu erfolgen, obwohl sie in die Grundrechte eingreifen. Dies ist also verfassungsmässig.
Abstract
Früher hat die Polizei die Polizeigewalt bei der Befragung für die Effektivität und die Erleichterung der polizeilichen Aufgabenerfüllung missbraucht, egal ob sie die Grundrechte der Einzelnen eingreift. Dies zieht unvermeidlich eine Rückwirkung nach sich. Also hat der Gesetzgeber die strafprozessualen Einschränkungen bei der polizeilichen Befragung auferlegt. Des Weiteren haben manchen Wissenschaftler mehr Wert im Bereich des Strafprozessrechts in Bezug auf die Befragung aufgelegt, als im Bereich des Polizeirechts. Noch schlimmer ist, dass die Bevölkerung auf die Aktivitäten der Polizei nicht vertraut. Dies führte dazu, dass die Polizei ihre Aufgaben nicht effektiv erfüllen kann, obwohl sie sie unbedingt vollziehen muss. Ein negative Ergebnis resultiert daraus, dass die Polizei die Staatsaufgabe “Innere Sicherheit” nicht gewährleisten kann und die Bevölkerung ihr Grundrecht auf Sicherheit nicht geniessen kann. Aus diesem Grund muss die Polizei neue Befugnisse bei der Befragung, insb. der Identitätsfeststellung erhalten, und zwar verfassungsmässig. Als Beispiel habe ich Zwei Methoden vorgezeigt, nämlich Festhalten und Mitnahme zur Polizeidienststelle, dann Erkennungsdienstliche Massnahmen. Dann stellt sich die Frage, ob sie nicht in die Grundrechte des Betroffenen eingreifen. Zur Antwort ist das Verhältnismässigkeitsprinzip gestellt. Nach dem Güterabwägung zwischen der Staatsaufgabe “Innere Sicherheit” und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf Freiheit der Person lässt sich feststellen, dass dieser wichtiger als jener. Mit anderen Wörter: die Polizei muss die neue Befugnisse bekommen, um die Staatsaufgabe zu erfolgen, obwohl sie in die Grundrechte eingreifen. Dies ist also verfassungsmässig.
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