불심검문시 불심자의 답변의무에 대한 법적 검토
Die juristische Untersuchung über die Auskunftspflicht der Betroffenen bei der Befragung
0
조회
0
다운로드
13
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Die Polizei nimmt ihre Aufgaben sowohl im Bereich der Gefahrenabwehr, als auch im Bereich der Strafverfolgung wahr. Mit der Zeit sind sie noch konkretisiert, nämlich Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, vorbeugende Verbrechensbekämpfung und Gefahrenvorsorge. Dies bedeutet, dass die Polizei mehr Wert im Bereich der Gefahrenabwehr setzt, als der Strafverfolgung. Dafür hat die Polizei verschiedene Zuständigkeiten. Eine der Zuständigkeiten der Polizei ist die Befragung. Bei der Befragung stellt die Polizei ein paar Fragen im Bezug auf Gefahren und der Betroffene Antwort geben. Bei uns trifft die Polizei diese Maßnahme, insb. bei der Versammlung usw. Das Problem bei der Befragung ist aber die Freiwilligkeit. konkret gesagt: der Betroffene hat gar keine Pflicht, zu beantworten und den Personalausweis vorzuzeigen. Deswegen ist die Wirksamkeit dieser Maßnahme fraglich. Wofür brauchen die Bürger die Polizei? Die Polizei muss die Bürger vor den Gefahren in Schutz nehmen. Eine wirksame, effiziente Methode ist die Befragung, insoweit die Polizei die Identität des Betroffenen feststellt. Sonst kann sie keine Straftäter, Störer feststellen und festnehmen. Dies fuhrt dazu, dass die Polizei die Öffentliche Sicherheit und Ordnung als die Hauptaufgabe nicht garantieren kann. Aus diesem Grund sollte das Polizeiaufgabengesetz geändert werden. Erstens ist die Erforderlichkeit der Gefahrenabwehr als Voraussetzung der Befragung hinzufügen. Zweitens muss die Polizei die Fragerechte im Verhältnis von Gefahren haben und in Verbindung damit ist der Betroffene Auskunftspflicht aufzuerlegen. Schlisslich ist die Polizei Zwangsmaßnahmen zu treffen, wenn der Betroffene diese Pflicht nicht erfüllt. Das Letztere beschreibe ich bedaulicherweise aus Platzgründen in meiner Arbeit nicht. Auf jeden Fall sollten wir die Befragung aus anderer Sicht beurteilen, für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Abstract
Die Polizei nimmt ihre Aufgaben sowohl im Bereich der Gefahrenabwehr, als auch im Bereich der Strafverfolgung wahr. Mit der Zeit sind sie noch konkretisiert, nämlich Gefahrenabwehr, Strafverfolgung, vorbeugende Verbrechensbekämpfung und Gefahrenvorsorge. Dies bedeutet, dass die Polizei mehr Wert im Bereich der Gefahrenabwehr setzt, als der Strafverfolgung. Dafür hat die Polizei verschiedene Zuständigkeiten. Eine der Zuständigkeiten der Polizei ist die Befragung. Bei der Befragung stellt die Polizei ein paar Fragen im Bezug auf Gefahren und der Betroffene Antwort geben. Bei uns trifft die Polizei diese Maßnahme, insb. bei der Versammlung usw. Das Problem bei der Befragung ist aber die Freiwilligkeit. konkret gesagt: der Betroffene hat gar keine Pflicht, zu beantworten und den Personalausweis vorzuzeigen. Deswegen ist die Wirksamkeit dieser Maßnahme fraglich. Wofür brauchen die Bürger die Polizei? Die Polizei muss die Bürger vor den Gefahren in Schutz nehmen. Eine wirksame, effiziente Methode ist die Befragung, insoweit die Polizei die Identität des Betroffenen feststellt. Sonst kann sie keine Straftäter, Störer feststellen und festnehmen. Dies fuhrt dazu, dass die Polizei die Öffentliche Sicherheit und Ordnung als die Hauptaufgabe nicht garantieren kann. Aus diesem Grund sollte das Polizeiaufgabengesetz geändert werden. Erstens ist die Erforderlichkeit der Gefahrenabwehr als Voraussetzung der Befragung hinzufügen. Zweitens muss die Polizei die Fragerechte im Verhältnis von Gefahren haben und in Verbindung damit ist der Betroffene Auskunftspflicht aufzuerlegen. Schlisslich ist die Polizei Zwangsmaßnahmen zu treffen, wenn der Betroffene diese Pflicht nicht erfüllt. Das Letztere beschreibe ich bedaulicherweise aus Platzgründen in meiner Arbeit nicht. Auf jeden Fall sollten wir die Befragung aus anderer Sicht beurteilen, für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
참고문헌 (45)
- 강동욱, "불심검문에 관한 연구", 박사, pp.1992
- 강동욱, "불심검문의 의의와 한계", 수사연구, 252, pp.16~24 (2004)
- 강동욱, "불심검문의 한계에 관한 비판적 고찰", 법조, 54(6), pp.122~155 (2005), 법조협회
- 경찰청, "경찰관직무집행법 해설" (2001)
- 곽병선, "불심검문-문제점 및 개선방안, In 한국공안행정학회보 제5집", pp.371~408 (1996)
- 김남진, "행정법Ⅱ 제9판" (2005), 법문사
- 김덕용, "경찰관직무집행법상 불심검문에 관한 연구, In 주성대학 논문집 제12집", pp.265~280 (2003)
- 김동희, "행정법(II)" (2006), 박영사
- 김성수, "개별행정법 제2판" (2004), 법문사
- 김재광, "경찰관직무집행법의 개선방안 연구" (2003), 한국법제연구원
- 김태진, "不審檢問의 法的根據― 比較法的 考察에 의한 立法案 檢討를 중심으로 ―", 공법학연구, 4(1), pp.93~116 (2002), 한국비교공법학회
- 金 亨 埈, "不審檢問의 許容範圍", 중앙법학, 6(4), pp.139~155 (2004), 중앙법학회
- 김형훈, "경찰관직무집행법" (2007), 경찰대학
- 김형훈, "불심검문의 실효성 확보방안", 경찰학연구, (9), pp.205~241 (2005), 경찰대학
- 김형훈, "효율적 불심검문 방안에 대하여", 수사연구, pp.42~49 (2004)
- 박균성, "행정법강의 제4판" (2007), 박영사
- 박균성, "행정법론(하) 제6판" (2008), 박영사
- 박창호, "프랑스경찰의 불심검문", 경찰학연구, (4), pp.293~301 (2003)
- 성홍재, "불심검문 경찰관의 신분증 제시의무에 대한 법적 검토", 경찰학연구, 8(1), pp.81~109 (2008), 경찰대학
- 유상식, "외국의 검문제도와 인권보장", 공법학연구, 4(2), pp.285~313 (2003)
- 유인창, "불심검문에 대한 소고", 한국경찰학회보, (2), pp.111~134 (2002)
- 이동권, "불심검문과 임의동행", 치안정책연구, (17), pp.53~94 (2003)
- 이동진, "경찰관직무집행법에 관한 연구", 건양논총, (14), pp.525~547 (2005)
- 이만종, "경찰불심검문의 적법성 한계에 관한 고찰", 한국공안행정학회보, 16(3), pp.169~196 (2007), 한국공안행정학회
- 이성용, "비교경찰론" (2006), 수사연구사
- 이운주, "한국 경찰작용법의 형성과정과 그 의미에 관한 연구 -경찰관직무집행법을 중심으로-", 경찰학연구, (3), pp.3~29 (2002), 경찰대학
- 불심검문의 실태와 개선에 관한 연구, "임웅", 치안연구소, ~ (1997)
- 조현주, "경찰작용으로서의 신원확인에 관한 연구", 경찰법연구, 4(1), pp.151~177 (2006)
- 홍정선, "경찰행정법" (2007), 박영사
- 홍정선, "행정법원론(하)" (2008), 박영사
- 황창근, "불심검문에 관한 고찰", 연세법학연구, 6(1), pp.141~177 (1999)
- Anja Lederer, "Polizeiliche Bürgerinnenbefragungen", Bürgerrechte&Polizei, 1999, pp.64, 40~48
- Erhard Denninger, "Polizeiaufgaben, In Handbuch des Polizeirecht, 4. Aufl." (2007), Handbuch des Polizeirecht
- Franz-Ludwig Knemeyer, "Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl" (2002)
- Frederik Rachor, "Das Polizeihandeln, In Handbuch des Polizeirechts, 4. Aufl" (2007)
- Frederik Rachor, "Vorbeugende Straftatenbekämpfung und Kriminalakten" (1989)
- Hans-Joachim Heuer, "Bürger-und Mitarbeiterbefragungen im Verhältnis zur “Bürgerpolizei”, In Schriftenreihe der Polizei- Führungsakademie", pp.5~13 (1999)
- Hans-Rüdiger Volkmann, "Bürgerbefragungen: Ein Weg zu einer bürgernahen Polizei", 293~299 (1998)
- Helmut Grohmann, "Bürgernahe Polizeiarbeit, Hessische Polizeirundschau", 19~21 (1997)
- Lee, Sung-Yong, "Die Privatisierung der Inneren Sicherheit durch das Bewachungsgewerbe" (2006), Peter Lang
- Marion Albers, "Die Determination polizeilicher Tätigkeit in den Bereichen der Straftatenverhütung und der Verfolgungsvorsorge" (2001)
- Nobert Pütter, "Bürgerorientierte Polizeiarbeit", Bürgerrechte&Polizei, 1999, pp.3, 28~39
- Rainer Becker, "Die polizeiliche Befragung zum Zwecke der Gefahrenabwehr in Zusammenhang mit Veranstaltungen und Versammlungen", pp.1~5 (2005), Die Polizei
- Rainer Pitschas, "“Neues” Polizeirecht", Speyerer Arbeitshefte, 121 (1999)
- Wiebke Steffen, "Veränderungen in der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung- Gemeinwesenorientierung als moderne Zielperspektive?", Schriftenreihe der Polizei-Führungsakademie, pp.107~122 (1995)
