불심검문 개정논의에 관한 소고
Ein Überblick über die Personenkontrolle im Rahmen der Revision des Gesetzes über die Polizeiaufgaben
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초록
In Korea ist der rechtswissenschaftliche Charakter der personenkontrolle seit langem thematisiert. In der Regel, hat Strafrechtlicher ihren strafprozeßrechtlichen Charakter betont in der Behauptung, dass sie enge Zusammenhang mit der Strafverfolgung hat. Aber rechtstheoretische gesehen, nimmt die Polizei ihre gewohnheitsliche Schleierfahndung abgeschafft werden. Zweitens, sollte die selbständige Kontrolle durch Polizeihelfer, wer im Militärdienst sind, nicht ausgeübt werden. Aufgaben nicht nur im Bereich der Strafverfolgung, sondern auch der Gefahrenabwehr. Die sog. Schwergewichttherorie sollte bei der rechtliche Beurteilung der personenkontrolle angewendet werden. Es ist sehr bedauerlich, dass im koreanischen Gesetz über die Polizeiaufgaben, die Notwendigkeit der personenkontrolle im Rahmen der Gefahrenabwehr nicht berücksichtigt wird. Auf der anderen Seit, wird in dieser Untersuchung versucht, einen Vergleich der personenkontrolle zwischen Korea, Vereinigten Staaten, England, Deutschland,Frankreich und Japan im Rahmen des jeweiligen Polizeigesetzes. Außer Japan und Südkorea, ist der Zwangsmittel für die personenkontrolle im Allgemein akzeptiert. Sogar in Japan, ist ein gewohnheietsmäßige polizeilicher Zwang in begrenztem Maße durch einige Unteile anerkannt. Selbstverständlich sollte Prinzip des Überverbotes eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung der Rechtfertigung der personenkontrolle spielen. Nach der Folgerung der rechtsvergleichende und verfassungsrechtliche Untersuchung, tangiert die zwangmäßige polizeiliche Kontrolle und Identifizierung nicht das Schweigerecht und den Richtervorbehalt. Leider unterstützt dieses Ergebniss nicht unmittelbar die Gesetzesänderung für die Einführung der zwangsmäßige personenkontrolle. Dafür sollte zuerst die tatsächliche Mittel gegen den Mißbrauch der polizeilichen Befugnissen berücksichtigt werden. Hiermit werden zwei Voraussetzungen vorangeschlagen. Erstens, sollte
Abstract
In Korea ist der rechtswissenschaftliche Charakter der personenkontrolle seit langem thematisiert. In der Regel, hat Strafrechtlicher ihren strafprozeßrechtlichen Charakter betont in der Behauptung, dass sie enge Zusammenhang mit der Strafverfolgung hat. Aber rechtstheoretische gesehen, nimmt die Polizei ihre gewohnheitsliche Schleierfahndung abgeschafft werden. Zweitens, sollte die selbständige Kontrolle durch Polizeihelfer, wer im Militärdienst sind, nicht ausgeübt werden. Aufgaben nicht nur im Bereich der Strafverfolgung, sondern auch der Gefahrenabwehr. Die sog. Schwergewichttherorie sollte bei der rechtliche Beurteilung der personenkontrolle angewendet werden. Es ist sehr bedauerlich, dass im koreanischen Gesetz über die Polizeiaufgaben, die Notwendigkeit der personenkontrolle im Rahmen der Gefahrenabwehr nicht berücksichtigt wird. Auf der anderen Seit, wird in dieser Untersuchung versucht, einen Vergleich der personenkontrolle zwischen Korea, Vereinigten Staaten, England, Deutschland,Frankreich und Japan im Rahmen des jeweiligen Polizeigesetzes. Außer Japan und Südkorea, ist der Zwangsmittel für die personenkontrolle im Allgemein akzeptiert. Sogar in Japan, ist ein gewohnheietsmäßige polizeilicher Zwang in begrenztem Maße durch einige Unteile anerkannt. Selbstverständlich sollte Prinzip des Überverbotes eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung der Rechtfertigung der personenkontrolle spielen. Nach der Folgerung der rechtsvergleichende und verfassungsrechtliche Untersuchung, tangiert die zwangmäßige polizeiliche Kontrolle und Identifizierung nicht das Schweigerecht und den Richtervorbehalt. Leider unterstützt dieses Ergebniss nicht unmittelbar die Gesetzesänderung für die Einführung der zwangsmäßige personenkontrolle. Dafür sollte zuerst die tatsächliche Mittel gegen den Mißbrauch der polizeilichen Befugnissen berücksichtigt werden. Hiermit werden zwei Voraussetzungen vorangeschlagen. Erstens, sollte
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