공갈죄의 본질과 공갈의 해석
Auslegung der Erpressung
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Zwischen Raub und Erpressung besteht Exklusivität. Wer ein fremdes Vermögen wegnimmt, wird mit Raub bestraft und fehlt es demzufolge am Verfügungswillen des Opfers. Liegt umgekehrt eine Vermögensverfügung vor, so kommt Erpressung im Betracht. Wer einen anderen erpresst, so dass dieser ihm oder einem Dritten eine Sache übergibt oder einen Vermögensvorteil überlässt, wird nach § 350 KStGB mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu zwanzig Millionen Won bestraft. Während die Ausführungsweise der Erpressung nach § 253 des deutschen StGB ausdrücklich bestimmt wird, besteht sie nicht in § 350 KStGB und damit wird das Erpressungsmittel nach h. M und Rechtssprechung als Gewalt oder Drohung ausgelegt. Dabei komme die Ausführungsweise der Erpressung der Raubsausführungsweise gleich, aber ein Unterschied vom Grad der Ausführungsweise bestehe zwischen Raub und Erpressung. Danach wird Spezialität von Raub gegenüber Erpressung angekommen. Jedoch denke ich anders. Erpressung hat eine eigenständige Bedeutung und der wesentliche Unterschied zwischen Erpressung und Raub ist Sein oder Nichtsein von der Vermögensverfügung. In der Lage, dass der koreanischen Gesetzgeber die Ausführungsweise der Erpressung nicht vorschribt, ist es nicht nötig, dass die Erpressungsausführungsweise nur als Gewalt oder Drohung alsgelegt wird.
Abstract
Zwischen Raub und Erpressung besteht Exklusivität. Wer ein fremdes Vermögen wegnimmt, wird mit Raub bestraft und fehlt es demzufolge am Verfügungswillen des Opfers. Liegt umgekehrt eine Vermögensverfügung vor, so kommt Erpressung im Betracht. Wer einen anderen erpresst, so dass dieser ihm oder einem Dritten eine Sache übergibt oder einen Vermögensvorteil überlässt, wird nach § 350 KStGB mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu zwanzig Millionen Won bestraft. Während die Ausführungsweise der Erpressung nach § 253 des deutschen StGB ausdrücklich bestimmt wird, besteht sie nicht in § 350 KStGB und damit wird das Erpressungsmittel nach h. M und Rechtssprechung als Gewalt oder Drohung ausgelegt. Dabei komme die Ausführungsweise der Erpressung der Raubsausführungsweise gleich, aber ein Unterschied vom Grad der Ausführungsweise bestehe zwischen Raub und Erpressung. Danach wird Spezialität von Raub gegenüber Erpressung angekommen. Jedoch denke ich anders. Erpressung hat eine eigenständige Bedeutung und der wesentliche Unterschied zwischen Erpressung und Raub ist Sein oder Nichtsein von der Vermögensverfügung. In der Lage, dass der koreanischen Gesetzgeber die Ausführungsweise der Erpressung nicht vorschribt, ist es nicht nötig, dass die Erpressungsausführungsweise nur als Gewalt oder Drohung alsgelegt wird.
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