협박과 경고의 구별
Die Unterscheidung von Drohung und Warnung
0
조회
0
다운로드
6
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Nach heute herrschender Lehre ist die sog. ‘Warnung’ vor einem Übel, da sie keine ‘Drohung’ mit dem Übel sei. Der Drohende muss eigen Eifluss auf die Verwirklichung des angekündigten Übels behaupten; andernfalls soll eine bloße ‘Warung’ vorliegen. Der koreanische Oberste Gerichthof hat neuerdings sich mit dem Verständnis von Drohung und Warnung in mehreren Entscheidungen beschäftigt. In Bezug auf diese Entscheidungen hier wird über die Unterscheidung von Drohung und Warnung mit Hilfe der Lehre von Handlungsunwert und Erfolgsunwert argumentiert. Die diskutierenden Ergebnisse sind etwa folgend formuliert. Die Darstellung der ‘Macht’ zur oder des ‘Einfluss’ auf die Verwirklichung des angedrohten Übels enthält dabei zugleich die Erklärung des Willens, das Übel hebeizuführen. Dieser Willenszug der Ankündigung ist ein notwendiges Moment der Drohungsbegriffs, das den Handlugnsunwert der Drohung darstellt. Der Erfolgsunwert der Drohung bezeichnet einen doppelten Eingriff in die Freiheit des Bedorhten, den der Täter als Freiheitsbeschränkung zu verantworten. In redliche Warnung ersetzt die Warnung nur Selbstinformation des Bedorhten über die bestehende Freiheitsbeschräkung. Für diese Entscheidnugslage und deren Zwang ist der Warnende ebenso wenig verantwortlich wie für das drohende Übel. Die redliche Warnung ist nicht eine ‘Drohung’. Die fraudulöse Warnung stellt einen der regulären Drohung gleichwertigen, vom Täter zu verantwortenden Eingriff in die Freiheit des Adressaten dar. Die fraudulöse Warnung ist eine ‘Drohung’.
Abstract
Nach heute herrschender Lehre ist die sog. ‘Warnung’ vor einem Übel, da sie keine ‘Drohung’ mit dem Übel sei. Der Drohende muss eigen Eifluss auf die Verwirklichung des angekündigten Übels behaupten; andernfalls soll eine bloße ‘Warung’ vorliegen. Der koreanische Oberste Gerichthof hat neuerdings sich mit dem Verständnis von Drohung und Warnung in mehreren Entscheidungen beschäftigt. In Bezug auf diese Entscheidungen hier wird über die Unterscheidung von Drohung und Warnung mit Hilfe der Lehre von Handlungsunwert und Erfolgsunwert argumentiert. Die diskutierenden Ergebnisse sind etwa folgend formuliert. Die Darstellung der ‘Macht’ zur oder des ‘Einfluss’ auf die Verwirklichung des angedrohten Übels enthält dabei zugleich die Erklärung des Willens, das Übel hebeizuführen. Dieser Willenszug der Ankündigung ist ein notwendiges Moment der Drohungsbegriffs, das den Handlugnsunwert der Drohung darstellt. Der Erfolgsunwert der Drohung bezeichnet einen doppelten Eingriff in die Freiheit des Bedorhten, den der Täter als Freiheitsbeschränkung zu verantworten. In redliche Warnung ersetzt die Warnung nur Selbstinformation des Bedorhten über die bestehende Freiheitsbeschräkung. Für diese Entscheidnugslage und deren Zwang ist der Warnende ebenso wenig verantwortlich wie für das drohende Übel. Die redliche Warnung ist nicht eine ‘Drohung’. Die fraudulöse Warnung stellt einen der regulären Drohung gleichwertigen, vom Täter zu verantwortenden Eingriff in die Freiheit des Adressaten dar. Die fraudulöse Warnung ist eine ‘Drohung’.
참고문헌 (23)
- 김성돈, "형법각론(제2판)" (2009), 성균관대출판부
- 김일수, "형법각론(제7판)" (2009), 박영사
- 박상기, "형법각론(제6판)" (2005), 박영사
- 배종대, "형법각론(제7전정판)" (2010), 홍문사
- 손동권, "형법각론(제3개정판)" (2010), 율곡출판사
- 이재상, "형법각론(제7판)" (2010), 박영사
- 오영근, "형법각론" (2009), 박영사
- 임웅, "형법각론(제4정판)" (2012), 법문사
- 정형식, "가. 공갈죄의 수단으로써 협박의 의미. 나. 조상천도제를 지내지 아니하면 좋지 않은 일이 생긴다는 취지의 해악의 고지가 공갈죄의 수단으로써의 협박으로 평가될 수 없다고 한 사례", 대법원판례해설, (41) (2002)
- Fischer, "Kommentar StGB, 59. Aufl" (2012)
- Lackner․Kühl, "Kommentar StGB, 27. Aufl" (2011)
- Maurach․Schroeder, "Strafrecht BT 1" (2009)
- "Münchener Kommentar StGB" (2003)
- "Nomos Kommentar StGB, 3. Aulf" (2010)
- Schönke․Schöder, "StGB, 28. Aufl" (2010)
- Welzel, "Das Deutsche Strafrecht, 11. Aufl" (1969)
- Wessels․Hettinger, "Strafrecht BT 1, 34. Aufl" (2010)
- Hirsch, "Gedächtnisschrift für DIETER MEURER" (2002)
- Jakobs, "Nötigung durch Drohung als Freiheitsdelikt" (1974), FS Peters
- Jakobs, "Nötigung durch Gewalt" (1986), GS H. Kaufmann
- "Drohung und Warnung, Zur Rekonstruktion und Revision des klassichen Drohungsbegriffs", GA (2006)
- Küper, "Die “täuschende Warnung” : eie Drohung?" (2011), Puppe FS
- "Puppe, JZ", 596~ (1989)
