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자유법적 형법론에 관한 고찰 - 사형과 자살을 예로 들어 -

Zur Begrundung des freiheitsgesetzlichen Strafrechts

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주제분류법학

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Der vorliegende Beitrag stellt einender bedeutsamsten Begründungsansätze zum Strafrecht in der gegenwärtigen deutschen Strafrechtswissenschaft dar: die freiheitsgesetzliche bzw. vernunftrechtliche Begründung des Strafrechts ausgehend von der Ernst Amadeus Wolff-Schule. Hauptanliegen des vorliegenden Beitrages ist, die in Korea relativ unbekannte freiheitsgesetzliche Begründung des Strafrechts vorzustellen und damit auch neue Erkenntnisse sowie Anregungen für die koreanische Strafrechtswissenschaft zu geben. Aus diesem Grund werden zunächst die wesentlichen Inhalte des freiheitsgesetzlichen Strafrechts dargelegt und anschließend wird versucht, aus dieser Basis heraus zu begründen, warum die Todesstrafe keine Rechtsstrafe ist und die bewusste Selbstverletzung kein strafrechtliches Unrecht darstellt. Nach dem freiheitsgesetzlich begründeten Verständnis des Strafrechts besteht ein Zusammenhang zwischen Recht, Unrecht, Verbrechen und Strafe. Das Recht begründet ein Dasein in Freiheit. Das Unrecht und insbesondere das Verbrechen stellt eine vom Täter herbeigeführte Verletzung freiheitlichen Daseins dar. Die Strafe leistet die Wiederherstellung des Rechts: Indem die konkrete Freiheit des Täters gemindert wird sowie er fremde Freiheit verletzt hat, wird die Verletzung ausgeglichen und das Recht wiederhergestellt. Nach dieser Begründung des freiheitsgesetzlichen Strafrechts ist die Todesstrafe keine Rechtsstrafe, da sie das Dasein eines Anderen und damit die fundamentale Grundlage des Rechts vernichtet. Die bewusste Selbstverletzung begründet nach dem Verständnis des freiheitsgesetzlichen Strafrechts deswegen kein strafrechtliches Unrecht gegenüber dem verletzten Gut, da hier kein interpersonales Verhältnis, also keine Verletzung eines anderen Rechtsguts, besteht.

Abstract

Der vorliegende Beitrag stellt einender bedeutsamsten Begründungsansätze zum Strafrecht in der gegenwärtigen deutschen Strafrechtswissenschaft dar: die freiheitsgesetzliche bzw. vernunftrechtliche Begründung des Strafrechts ausgehend von der Ernst Amadeus Wolff-Schule. Hauptanliegen des vorliegenden Beitrages ist, die in Korea relativ unbekannte freiheitsgesetzliche Begründung des Strafrechts vorzustellen und damit auch neue Erkenntnisse sowie Anregungen für die koreanische Strafrechtswissenschaft zu geben. Aus diesem Grund werden zunächst die wesentlichen Inhalte des freiheitsgesetzlichen Strafrechts dargelegt und anschließend wird versucht, aus dieser Basis heraus zu begründen, warum die Todesstrafe keine Rechtsstrafe ist und die bewusste Selbstverletzung kein strafrechtliches Unrecht darstellt. Nach dem freiheitsgesetzlich begründeten Verständnis des Strafrechts besteht ein Zusammenhang zwischen Recht, Unrecht, Verbrechen und Strafe. Das Recht begründet ein Dasein in Freiheit. Das Unrecht und insbesondere das Verbrechen stellt eine vom Täter herbeigeführte Verletzung freiheitlichen Daseins dar. Die Strafe leistet die Wiederherstellung des Rechts: Indem die konkrete Freiheit des Täters gemindert wird sowie er fremde Freiheit verletzt hat, wird die Verletzung ausgeglichen und das Recht wiederhergestellt. Nach dieser Begründung des freiheitsgesetzlichen Strafrechts ist die Todesstrafe keine Rechtsstrafe, da sie das Dasein eines Anderen und damit die fundamentale Grundlage des Rechts vernichtet. Die bewusste Selbstverletzung begründet nach dem Verständnis des freiheitsgesetzlichen Strafrechts deswegen kein strafrechtliches Unrecht gegenüber dem verletzten Gut, da hier kein interpersonales Verhältnis, also keine Verletzung eines anderen Rechtsguts, besteht.

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