본문 바로가기
KERD
논문KCI 등재

독일 민사소송법상의 독립적 증거절차에 관하여

Selbständiges Beweisverfahren nach deutschem Recht

0

조회

0

다운로드

6

인용

0

참고문헌

키워드

초록

Dieser Aufsatz behandelt das deutsche selbständige Beweisverfahren. Das frühere deutsche Beweissicherungsverfahren, das auf das geltende koreanische Beweissicherungverfahren starken Einfluss hatte, wurde mit dem Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. 12. 1990 abgeschafft und mit Wirkung vom 1. 4. 1991 in das selbständige Beweisverfahren umgestaltet. Das selbständige Beweisverfahren bezweckt in erster Linie die Erzielung einer vorgerichtlichen gütlichen Einigung der Parteien mit der vorsorglichen Tatsachenfeststellung, vor allem durch die schriftliche Begutachtung eines Sachverständigen vor Beginn eines Rechtsstreits. Dem selbständigen Beweisverfahren kommt daher in Verfahren, in denen die schnelle Tatsachenfeststellung besonders wichtig ist, eine große praktische Bedeutung zu, beispielsweise in Bau-, Straßenverkehrs- und Arzthaftungsprozessen. Nach kurzer Erkärung der Reformgeschichte des koreanischen Beweissicherungsverfahrens und des Zwecks des Aufsatzes im ersten Abschnitt, werden im zweiten Abschnitt der Begriff und der Zweck des deutschen selbständigen Beweisverfahren vorgestellt. Im dritten Abschnitt werden die Voraussetzungen der selbständigen Beweisaufnahme behandelt, insbesondere die Gründe für die Beweissi- cherung und die Beweismittel. Hierbei wird erörtert, dass das selbständige Beweisverfahren gem. § 485 Abs. 1 ZPO der Beweissicherung bei einem drohenden Beweisverlust und gem. § 485 Abs. 2 ZPO besonders der Vermeidung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch die Einholung eines schriftliches Sachverständigengutachtens außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits dient. Im vierten Abschnitt werden die prozessualen Fragen des selbständigen Beweisverfahrens behandelt, hierbei besonders die Zuständigkeit, die Antragstellung, die Entscheidung des Gerichts und die Beweisaufnahme. Im fünften und sechsten Abschnitt werden die Wirkung der Beweisaufnahme und die Kosten des Beweisverfahrens und des Hauptverfahrens dargestellt. Im siebten wird der Unterschied zwischen dem deutschen selbständigen Beweisverfahren und dem § 33 der koreanischen Kollektivprozessordnung, die sich auf Wertpapiere bezieht, behandelt. § 33 dieses Gesetzes regelt, dass das Gericht auf Antrag die Beweisaufnahme durchführen kann, obwohl ohne vorsogliche Beweisaufnahme die Benutzung des Beweismittels nicht erschwert wird, wenn das Gericht die Beweisaufnahme als betrachtet. Der achte Abschnitt schließt die Arbeit mit einer umfassenden Stellungnahme ab. Hier wird ein Vorschlag gemacht, dass das deutsche selbständige Beweisverfahren in Korea eingeführt werden soll, um einen kostspieligen Prozess zu verhindern, die Gerichte zu entlasten und den Parteien einen schnellen und effektiven Rechtsschutz zu verschaffen.

Abstract

Dieser Aufsatz behandelt das deutsche selbständige Beweisverfahren. Das frühere deutsche Beweissicherungsverfahren, das auf das geltende koreanische Beweissicherungverfahren starken Einfluss hatte, wurde mit dem Rechtspflege-Vereinfachungsgesetz vom 17. 12. 1990 abgeschafft und mit Wirkung vom 1. 4. 1991 in das selbständige Beweisverfahren umgestaltet. Das selbständige Beweisverfahren bezweckt in erster Linie die Erzielung einer vorgerichtlichen gütlichen Einigung der Parteien mit der vorsorglichen Tatsachenfeststellung, vor allem durch die schriftliche Begutachtung eines Sachverständigen vor Beginn eines Rechtsstreits. Dem selbständigen Beweisverfahren kommt daher in Verfahren, in denen die schnelle Tatsachenfeststellung besonders wichtig ist, eine große praktische Bedeutung zu, beispielsweise in Bau-, Straßenverkehrs- und Arzthaftungsprozessen. Nach kurzer Erkärung der Reformgeschichte des koreanischen Beweissicherungsverfahrens und des Zwecks des Aufsatzes im ersten Abschnitt, werden im zweiten Abschnitt der Begriff und der Zweck des deutschen selbständigen Beweisverfahren vorgestellt. Im dritten Abschnitt werden die Voraussetzungen der selbständigen Beweisaufnahme behandelt, insbesondere die Gründe für die Beweissi- cherung und die Beweismittel. Hierbei wird erörtert, dass das selbständige Beweisverfahren gem. § 485 Abs. 1 ZPO der Beweissicherung bei einem drohenden Beweisverlust und gem. § 485 Abs. 2 ZPO besonders der Vermeidung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch die Einholung eines schriftliches Sachverständigengutachtens außerhalb eines anhängigen Rechtsstreits dient. Im vierten Abschnitt werden die prozessualen Fragen des selbständigen Beweisverfahrens behandelt, hierbei besonders die Zuständigkeit, die Antragstellung, die Entscheidung des Gerichts und die Beweisaufnahme. Im fünften und sechsten Abschnitt werden die Wirkung der Beweisaufnahme und die Kosten des Beweisverfahrens und des Hauptverfahrens dargestellt. Im siebten wird der Unterschied zwischen dem deutschen selbständigen Beweisverfahren und dem § 33 der koreanischen Kollektivprozessordnung, die sich auf Wertpapiere bezieht, behandelt. § 33 dieses Gesetzes regelt, dass das Gericht auf Antrag die Beweisaufnahme durchführen kann, obwohl ohne vorsogliche Beweisaufnahme die Benutzung des Beweismittels nicht erschwert wird, wenn das Gericht die Beweisaufnahme als betrachtet. Der achte Abschnitt schließt die Arbeit mit einer umfassenden Stellungnahme ab. Hier wird ein Vorschlag gemacht, dass das deutsche selbständige Beweisverfahren in Korea eingeführt werden soll, um einen kostspieligen Prozess zu verhindern, die Gerichte zu entlasten und den Parteien einen schnellen und effektiven Rechtsschutz zu verschaffen.

참고문헌 (25)

  1. 김상원, "주석 신민사소송법 (V), 제1판" (2004), 한국사법행정학회
  2. 법무부, "증권관련집단소송법 시안 해설", ~ (2001)
  3. 이시윤, "신민사소송법, 제5판" (2010), 박영사
  4. 이시윤, "미국의 Pretrial Discovery -그 영향과 대책을 중심으로-", 한국-미국의 법학과 법학교육(제6회 월송기념학술심포지엄), pp.148~ (2010)
  5. 정동윤, "민사소송법, 제3판" (2009), 법문사
  6. 정동윤, "증권관련집단소송제도의 개요. in: 증권관련집단소송 -무엇이 문제인가-", 제2회 충정 법률포럼, pp.3~ (2007)
  7. 최정식, "증권집단소송법의 이해" (2008), 삼영사
  8. 호문혁, "민사소송법, 제7판" (2009), 법문사
  9. 林道晴, "一九九○年 司法簡素化法後のドイツの民事訴訟實務 : 新少額裁判手續及び新證據保全手續を中心として", 法曹時報, 1994, pp.46(10), 27~
  10. ディ-タ-, "ドイツ民事訴訟における獨立證據調べ手續の現況", 判例タイムズ, 53(8), pp.52~ (2002)
  11. Baumbach, Adolf, "Zivilprozssordnung, 44. Aufl" (1986), Verlag C. H. Beck
  12. Baumbach, Adolf, "Zivilprozssordnung, 68. Aufl" (2010), Verlag C. H. Beck
  13. Cuypers, Manfred, "Das selbständige Beweisverfahren in der juristischen Praxis", NJW (1994)
  14. Huber, Michael, "Aus der Praxis; Selbständiges Beweisverfahren", JuS (2004)
  15. Jauernig, Othmar, "Zivilprozessrecht, 29. Aufl" (2007), Verlag C. H. Beck
  16. Münchener Kommentar, "zur Zivilprozessordnung, 3. Aufl" (2008), Verlag C. H. Beck
  17. Musielak, Hans-Joachim, "Grundkurs ZPO, 10. Aufl" (2010), Verlag C. H. Beck
  18. Musielak, Hans-Joachim, "Kommentar zur Zivilprozessordnung, 7. Aufl" (2009), Verlag Franz Vahlen
  19. Pauly, Holger, "Das selbständige Beweisverfahren, JA", ~ (1998)
  20. Pauly, Holger, "Das selbständige Beweisverfahren in der Baurechts-Praxis", MDR (1997)
  21. Rosenberg, Leo, "Gottbald, Peter, Zivilprozessrecht, 17. Aufl" (2010), Verlag C. H. Beck
  22. Saenger, Ingo, "Zivilprozess- ordnung (Kommentiertes Prozessformularbuch), 1. Aufl", ~ (2009)
  23. Schreiber, Klaus, "Das selbständige Beweisverfahren", NJW (1991)
  24. Stein, "Kommentar zur Zivilprozessordnung, Band 5, 22. Aufl" (2006), Mohr Siebeck
  25. Zöller, Richard, "Zivilprozessordnung, Kommentar, 28. Aufl" (2010), Dr. Otto Schmidt

관련 논문AI추천

이 간행물의 다른 논문 (12건)