본문 바로가기
KERD
논문KCI 등재

독일 민사소송법의 변론준비절차

Zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nach der deutschen Zivilprozessordnung

0

조회

0

다운로드

3

인용

0

참고문헌

키워드

주제분류법학

초록

Die deutsche Zivilprozessordnung regelte ursprünglich die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nicht ausführlich. Klageerwiderungsfrist und zeitige Mitteilung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln kannte sie zwar schon, aber ohne Sanktion im Fall der Nichtbeachtung dieser Vorschriften. Darum erwiesen sich diese Vorschriften wirkungslos. Durch das Änderungsgesetz 1898 wurden die Vorschriften über die Klageerwiderungsfrist und die zeitige Mitteilung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln gestrichen, und die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wurde, zumindest im heutigen Sinne, einige Zeit lang gar nicht in der deutschen Zivilprozessordnung geregelt. Als Reaktion auf heftige Vorwürfe gegen die damalige deutsche Zivilprozessordnung aufgrund der Prozessverzögerung führte die so genannte ‘Vereinfachungsnovelle’ 1977 zum Zweck der Prozessbeschleunigung durch die gründliche Vorbereitung der mündlichen Verhandlung zwei Verfahrensweisen in die deutschen Zivilprozessordnung ein, und zwar das schriftliche Vorverfahren und frühen ersten Termin. In beiden Verfahren spielt die Klageerwiderung grosse Rolle, wird säumige Partei sanktioniert, gütliche Beilegung des Streits versucht und, falls die Güteverhandlung erfolglos, die Beendigung des Prozesses in einem einzigen Termin bestrebt, entweder im Haupttermin oder im frühen erstern Termin. Die deutschen Richter wählen zwischen den beiden Möglichkeiten nach der Natur der Streitsache und ihrem Arbeitsstil, und beurteilen die beiden im grossen und ganzen befriedigend

Abstract

Die deutsche Zivilprozessordnung regelte ursprünglich die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung nicht ausführlich. Klageerwiderungsfrist und zeitige Mitteilung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln kannte sie zwar schon, aber ohne Sanktion im Fall der Nichtbeachtung dieser Vorschriften. Darum erwiesen sich diese Vorschriften wirkungslos. Durch das Änderungsgesetz 1898 wurden die Vorschriften über die Klageerwiderungsfrist und die zeitige Mitteilung von Angriffs- und Verteidigungsmitteln gestrichen, und die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung wurde, zumindest im heutigen Sinne, einige Zeit lang gar nicht in der deutschen Zivilprozessordnung geregelt. Als Reaktion auf heftige Vorwürfe gegen die damalige deutsche Zivilprozessordnung aufgrund der Prozessverzögerung führte die so genannte ‘Vereinfachungsnovelle’ 1977 zum Zweck der Prozessbeschleunigung durch die gründliche Vorbereitung der mündlichen Verhandlung zwei Verfahrensweisen in die deutschen Zivilprozessordnung ein, und zwar das schriftliche Vorverfahren und frühen ersten Termin. In beiden Verfahren spielt die Klageerwiderung grosse Rolle, wird säumige Partei sanktioniert, gütliche Beilegung des Streits versucht und, falls die Güteverhandlung erfolglos, die Beendigung des Prozesses in einem einzigen Termin bestrebt, entweder im Haupttermin oder im frühen erstern Termin. Die deutschen Richter wählen zwischen den beiden Möglichkeiten nach der Natur der Streitsache und ihrem Arbeitsstil, und beurteilen die beiden im grossen und ganzen befriedigend

참고문헌 (14)

  1. Bericht der Kommission zur Vorbereitung einer Reform der Zivilgerichtsbarkeit,Bundesjustizmi- nisterium, "Bonn 1961"
  2. Bericht der Kommission fur das Zivilprozeßrecht,Bundesjustizministerium, "Bonn 1977"
  3. "Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung gerichtlicher Verfahren", vereinfachungs(- velle), pp.72729~
  4. Hahn, "Die gesamten Materialien zu der Civilprozeßordnung und dem Einfuhrungsgesetze vom 30. Januar 1877", pp.2~
  5. Karl, "Vorverfahren vor einem Gerichtsmitglied"
  6. Henke, "Warum Prozesse so lange dauern.. ZZP 83"
  7. Holch, "Die Rechtsmittelpraxis aus der Sicht der Landesjustizverwaltung"
  8. Jauernig, Othmar, "Zivilprozeßrecht" (2002), Munchen
  9. Kissel, "Otto Rudolf", Der dreistufige Aufbau in der ordentlichen Gerichtsbarkeit
  10. Bd. I, "Gutachten uber die Frage der Abgrenzung von Richterrecht und Parteibetrieb im Civilprozeß"
  11. Peters, "Prozeßumbildung und die Lehre der Geschichte"
  12. Reichert, Max, "Die deutschen Gerichte der Zukunft", Die deutschen Gerichte der Zukunft
  13. "Die Verordnung uber das Verfahren in burgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 13. Februar 1924", mar, pp.21~
  14. Weitzel, "Politisch fremdbestimmte Rechtsmittel - noch heute? Demokratie und Recht 1975"

관련 논문AI추천

이 간행물의 다른 논문 (23건)