형사소송법 제196조 개정에 따른 검사 수사지휘권의 범위와 한계
Die Bedeutung der geänderten § 196 KStPO und die Begrenzung des staatsanwaltschaftlichen Anweisungsrechts gegen die Polizei
0
조회
0
다운로드
7
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Die Staatsanwaltschaft hat sich zwar trotz der heftigen Debatten darum bestrebt,das jetzigen Verhältnis zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei zu bewahren und die Änderung der KStPO zu verhindern. Aber eine Ermittlung der Polizei nur aufgrund einer Anweisung der Staatsanwaltschaft nach §196 KStPO ohne eine Generalermittlungsklausel in Strafverfahrensordnung durchzuführen ist verfassungswidrig. Infolgedessen hat sich die § 196 KStPO geändert. Indem es der Polizei ermöglicht wurde, ohne Anweisung der StA selbstständig die Ermittlung anzufangen und durchzuführen, konnte der Grundstein für die Reform von Ermittlungsverfahren endlich aufgelegt werden. Aber nach der geänderten § 196 KStPO ist dem Staatsanwalt befugt, die Polizei über alle Ermittlungstätigkeiten anzuweisen. Der Umfang und die Methoden der Anweisungen der StA werden durch die präsidential Richtlinen für die Anweisung der StA im EV geregelt. 54)Die Richtlinien enthalten sowohl das Anweisungsrecht über die eigenen Ermittlungstätigkeit(Substitutionsrecht) als auch die Befugnis der Übernehmung von der polizeilichen Ermittlungstätigkeit(die Devolutionsrecht). Aber sie übergrenzen den Umfang vom Auftrag der §196 KStPO. Und dieser Aufsatz beweist, dass die staatsanwaltschatlicher Anweisungsrecht gegen die Polizei keinen Begriff einer Judikativen Kontrolle, sondern vielmehr einen Begriff eines Befehles bedeutet. Aus diesen Gründen sollte der Anweisungsbereich der Staatsanwaltschaft begrenzt werden, so dass die Selbststaendigkeit der polizeilichen Ermittlung gesetzlich anerkannt werden kann.
Abstract
Die Staatsanwaltschaft hat sich zwar trotz der heftigen Debatten darum bestrebt,das jetzigen Verhältnis zwischen der Staatsanwaltschaft und der Polizei zu bewahren und die Änderung der KStPO zu verhindern. Aber eine Ermittlung der Polizei nur aufgrund einer Anweisung der Staatsanwaltschaft nach §196 KStPO ohne eine Generalermittlungsklausel in Strafverfahrensordnung durchzuführen ist verfassungswidrig. Infolgedessen hat sich die § 196 KStPO geändert. Indem es der Polizei ermöglicht wurde, ohne Anweisung der StA selbstständig die Ermittlung anzufangen und durchzuführen, konnte der Grundstein für die Reform von Ermittlungsverfahren endlich aufgelegt werden. Aber nach der geänderten § 196 KStPO ist dem Staatsanwalt befugt, die Polizei über alle Ermittlungstätigkeiten anzuweisen. Der Umfang und die Methoden der Anweisungen der StA werden durch die präsidential Richtlinen für die Anweisung der StA im EV geregelt. 54)Die Richtlinien enthalten sowohl das Anweisungsrecht über die eigenen Ermittlungstätigkeit(Substitutionsrecht) als auch die Befugnis der Übernehmung von der polizeilichen Ermittlungstätigkeit(die Devolutionsrecht). Aber sie übergrenzen den Umfang vom Auftrag der §196 KStPO. Und dieser Aufsatz beweist, dass die staatsanwaltschatlicher Anweisungsrecht gegen die Polizei keinen Begriff einer Judikativen Kontrolle, sondern vielmehr einen Begriff eines Befehles bedeutet. Aus diesen Gründen sollte der Anweisungsbereich der Staatsanwaltschaft begrenzt werden, so dass die Selbststaendigkeit der polizeilichen Ermittlung gesetzlich anerkannt werden kann.
참고문헌 (28)
- 김종구, "검찰제도론" (2011), 법문사
- 김진우, "검찰과 경찰의 관계", 사법행정 89년 7월, 31면 이하, ~ (1989)
- 김철수, "헌법학 개론" (1992), 박영사
- 박균성, "경찰행정법" (2010), 博英社
- 박노섭, "사법경찰관의 수사에 관한 일반근거조항과 검사의 사법적 통제", 비교형사법연구, 7(1), pp.227~246 (2005), 한국비교형사법학회
- 백형구, "수사에 대한 사법적 통제", 고시계 1982.6. 96면 이하, ~ (1982)
- 백형구, "형사소송법강의" (1997), 박영사
- 법무연수원, "수사지휘론" (2003)
- 서보학, "수사권 중립을 위한 수사권의 합리적 배분", 한국헌법학회 발표자료 (2002)
- 석진강, "왜 검사의 수사지휘가 필요한가", 시민과 변호사, pp.238~ (1995)
- 송강호, "주체적 수사권을 향하여", 경찰법연구, 2(1), pp.1~ (2003)
- 신동운, "신형사소송법" (2009), 법문사
- 연합뉴스, "검찰이 ‘대통령령’에 반발하는 이유는", ~ (2011)
- 중앙일보, "대통령령에 집단반발. . . 검찰 초유의 지휘부 공백", ~ (2011)
- 조선일보, "‘검사지휘에 관한 사항’ 법무부령→대통령령. . . 검찰 왜 반발하나", ~ (2011)
- 이계수, "공무원의 복종의무의 내용 및 한계에 대한 규범적, 행정법사회학적 연구", 민주법학, (40), pp.125~171 (2009), 민주주의법학연구회
- 임덕규, "군법개론" (1987), 일신사
- 허영, "헌법과 헌법이론" (2004), 박영사
- 홍정선, "행정법원론(하, 12판)" (2004), 박영사
- Doehring, "Polizeiliche Ermittungsstaetigkeit und Legalitaetsprinzio", Bd, 1 (1987)
- Goergen, "Strafverfolgungs- und Sicherheitsauftrag vor der StA", pp.59~ (1976), ZRP
- Kleinknecht, "Strafprozeßordnung mit GVG und Nebengesetzen (44.Aufl.)" (1999)
- Polizei-Staatsanwaltschaft, "Kriitische Ueberlegungen zum Verhaeltnis Staatsanwaltschaft - Polizei", pp.1992, Knemeyer
- Knemeyer, "StA und Polizei", pp.475~ (1990), FS-Krause
- Knemeyer, , pp.3131~ (1992), NJW
- Meyer-Teschendorf, "Die Amtshilfe", pp.189~ (1981), Jus
- Rueping, "Das Verhaeltnis von StA und Polizei", pp.894~ (1983), ZStW
- Wagner, "Die Ermittlung der StA", pp.166~ (1972), DRiZ
