채권자대위권에 있어서 금전채권을 보전할 필요성 - 판례의 내용 확인을 중심으로
Die Rechtsprechung über die Zahlungsunfähigkeit des Geldschuldners nach §404 Abs. 1 des koreanischen BGB (action oblique)
0
조회
0
다운로드
10
인용
0
참고문헌
초록
Abstract
Nach §404 Abs. 1 des koreanischen BGB kann der Gläubiger die fälligen Rechte seines Schuldners zugunsten dessen geltend machen, um seine Forderung zu schützen. Das Rechtsmittel kommt von der action oblique des Art. 1166 von code civil her. Die stetige Rechtsprechung, die der ganz überwiegende Teil des Schrifttums teilt, versteht zwar grundsätzlich unter der Notwendigkeit des Forderungsschutzes Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Sie hält aber diese nicht für nötig, wenn es sich nicht um Geldschuld handelt. Die von der h. M. angenommene Ausnahme spielt im Verkehr eine große Rolle. So kann bei einem Weiter- oder Kettenkauf eines Grundstücks der letzte Käufer von dem ersten Verkäufer auf Übereignung an dessen Käufer durch Eintragung in das Grundbuch fordern. Dasselbe gilt auch bei einer Miete des Grundstückes, das ein Dritter besitzt, ohne dem vermietenden Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt zu sein. Der Mieter kann als Gläubiger des Vermieters dessen Eigentumsansprüche geltend machen. Neuerdings haben sich in der Rechtsprechung die Ausnahmefälle vermehrt, so daß das Verhältnis von Regel und Ausnahme umgekehrt zu sein scheint. Das hat einen Teil der Lehre dazu geführt, zu behaupten, daß die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auch für Geldschuld nicht erforderlich sei. Die Anhänger dieser Ansicht heben hervor, daß die Rechtsprechung auch für die Fälle der Geldschuld dessen Gläubiger die action oblique zuspreche. Die vorliegende Studie versucht diese Auffassung zu widerlegen. Sie ist nach eingehender Untersuchung zu dem Ergebnis gelangt, daß sie unannehmbar ist, zumal die Rechtsprechung in den allermeisten sog. Ausnahmefällen der Geldschuld die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht ausdrücklich für unnötig erklärt und man in dem einzigen Fall der Geldschuld, in dem die Rechtsprechung ausdrücklich Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht für erforderlich erklärt, auch ohne Anwendung der action oblique auskommen kann.
참고문헌 (29)
- 강봉석, "채권자대위권에 있어서 채권보전의 필요성", 민사판례연구, 24, pp.164~ (2002)
- 강행옥, "채권자대위권의 증명책임-판례를 중심으로", 민사법연구, 7, pp.227~
- 곽윤직, "민법주해 IX, 채권(2)", ~ (1999)
- 곽윤직, "채권총론", ~ (2002)
- 김기선, "한국채권법총론", ~ (1975)
- 김상용, "채권총론", ~ (1996)
- 김용한, "채권법총론", ~ (1986)
- 김증한, "채권총론", ~ (1988)
- 김형배, "채권총론", ~ (1998)
- 박두환, "민사집행법", ~ (2002)
- 박종윤, "債權者代位權 ―無資力理論과 旣判力 關한 再檢討―", 사법논집, 6, pp.39~ (1975)
- 법원행정처, "법원실무제요 민사집행 III", ~ (2003)
- 송덕수, "신민법강의", ~ (2008)
- 양창수, "민법연구 제2권 제5권", ~ (1991)
- 엄동섭, "中間省略登記合意의 法的 性質", 민사판례연구, 28(28), pp.1~36 (2006), 민사판례연구회
- 윤진수, "전부명령의 요건과 효력" (1992), 부동산법학의 제문제(석하 김기수 교수 화갑기념)
- 이은영, "채권총론", ~ (1999)
- 정병호, "부동산매매로 인한 소유권이전등기청구권의 성질상 양도 제한 여부", 인권과 정의, (330), pp.174~189 (2004), 대한변호사협회
- -, "법조", 2008, 303~341, pp.법조협회
- 최문기, "채권자대위권에 관한 판례분석", 상사법의 기본문제-해암 이범찬교수 회갑기념, 797~ (1993)
- 한기택, "임대차보증금반환청구채권을 양수한 자의 임대인의 임차인에 대한 목적물명도청구권의 대위행사", 민사판례연구, 12, pp.33~ (1990)
- Bamberger, "Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. I", ~ (2003)
- "Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. II", ~ (2001)
- 我妻榮, "債權總論", ~ (1958)
- 我妻榮, "コンメンタ―ル債權總則", ~ (1999)
- "注解不動産法", 1992, ~
- 川井健, "民法コンメンタ―ル (9)" (1989), 채권총칙 1
- "別冊 ジュリスト 민법판례백선 II 채권(제5판)", ~ (2001)
- "基本法コンメンタール", 別冊法學セミナー (1996), 債權總論
