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독일 인정기구법의 제정배경과 내용

Zum Gesetz über Akkreditierungsstelle Deutschlands

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주제분류법학

초록

Bei der Einrichtung des europäischen Binnenmarkts hat die Europäische Union(EU) gem. Art. AEUV Artikel 12 AEUV die Erfordernisse des Verbraucherschutzes zu berücksichtigen. Ein wichtiger Teilaspekt des Verbraucherschutzes in der EU ist die Sicherstellung der Produktsicherheit. Hierzu gehört die Akkreditierung, die in der EU durch die am 1. 1. 2010 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 765/2008 einheitlich geregelt wird. Zusammen mit der Konformitätsbewertung sowie der Marktüberwachung ist diese Bestandteil eines Gesamtsystems, welches sicherstellen soll, dass Waren und Dienstleistungen gesetzlichen Anforderungen und Normen entsprechen. Vor Einführung dieser Verordnung wurde die Akkreditierung bereits in allen Mitgliedstaaten praktiziert. Allerdings bestand aus Sicht der EU ein Harmonisierungsbedürfnis, da sich voneinander abweichende Systeme entwickelten, in denen die Akkreditierungsanforderungen uneinheitlich streng gehandhabt wurden. So existierten vor 2010 in Deutschland sowie in Italien mehrere Akkreditierungsstellen, die jeweils unterschiedliche Konformitätsbewertungstätigkeiten prüften, während in anderen EU-Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich bereits vor der Einführung der Verordnung nur eine einzige Akkreditierungsstelle tätig war. Kern der neuen Verordnung ist die Vorschrift, dass jeder Mitgliedstaat nur eine einzige nationale Akkreditierungsstelle errichtet, welche nicht gewinnorientiert und unabhängig von gewerblichen Konformitätsbewertungsstellen arbeiten soll. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 31. 7. 2009 ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle verabschiedet. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens überprüft eine Akkreditierungsstelle, ob Konformitätsbewertungsstellen die Kompetenz und die fachliche Eignung besitzen, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Verfahren wird durch die Erteilung der Akkreditierung beendet. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 16. 10. 2009 gegründet. Gegenstand der Gesellschaft sind die Durchführung von Akkreditierungsaufgaben nach dem Akkreditierungsstellengesetz sowie andere Akkreditierungstätigkeiten. Gesellschafter der nicht gewinnorientierten DAkkS sind zu gleichen Teilen der Bund, fünf Bundesländer sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI). Der Prozess der Akkreditierung besteht aus vier Phasen: dem Antragsverfahren, dem Begutachtungsverfahren, der Erteilung der Akkreditierung und dem Überwachungsverfahren. Mit der Einführung des neuen Akkreditierungsrechts 2009 wurde eine überfällige Reform des deutschen Akkreditierungswesens durchgesetzt. Die bisherige, im internationalen Vergleich sehr ungewöhnliche Struktur wurde zu Gunsten einer Angleichung an die europäischen Gepflogenheiten aufgegeben. Die Umsetzung ist als gelungen zu betrachten. Es darf bezweifelt werden, dass die Bestimmung einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle, wie es vereinzelt befürchtet wurde, tatsächlich zu einer Verschlechterung des Serviceniveaus führen wird.

Abstract

Bei der Einrichtung des europäischen Binnenmarkts hat die Europäische Union(EU) gem. Art. AEUV Artikel 12 AEUV die Erfordernisse des Verbraucherschutzes zu berücksichtigen. Ein wichtiger Teilaspekt des Verbraucherschutzes in der EU ist die Sicherstellung der Produktsicherheit. Hierzu gehört die Akkreditierung, die in der EU durch die am 1. 1. 2010 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 765/2008 einheitlich geregelt wird. Zusammen mit der Konformitätsbewertung sowie der Marktüberwachung ist diese Bestandteil eines Gesamtsystems, welches sicherstellen soll, dass Waren und Dienstleistungen gesetzlichen Anforderungen und Normen entsprechen. Vor Einführung dieser Verordnung wurde die Akkreditierung bereits in allen Mitgliedstaaten praktiziert. Allerdings bestand aus Sicht der EU ein Harmonisierungsbedürfnis, da sich voneinander abweichende Systeme entwickelten, in denen die Akkreditierungsanforderungen uneinheitlich streng gehandhabt wurden. So existierten vor 2010 in Deutschland sowie in Italien mehrere Akkreditierungsstellen, die jeweils unterschiedliche Konformitätsbewertungstätigkeiten prüften, während in anderen EU-Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich bereits vor der Einführung der Verordnung nur eine einzige Akkreditierungsstelle tätig war. Kern der neuen Verordnung ist die Vorschrift, dass jeder Mitgliedstaat nur eine einzige nationale Akkreditierungsstelle errichtet, welche nicht gewinnorientiert und unabhängig von gewerblichen Konformitätsbewertungsstellen arbeiten soll. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 31. 7. 2009 ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle verabschiedet. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens überprüft eine Akkreditierungsstelle, ob Konformitätsbewertungsstellen die Kompetenz und die fachliche Eignung besitzen, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Verfahren wird durch die Erteilung der Akkreditierung beendet. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 16. 10. 2009 gegründet. Gegenstand der Gesellschaft sind die Durchführung von Akkreditierungsaufgaben nach dem Akkreditierungsstellengesetz sowie andere Akkreditierungstätigkeiten. Gesellschafter der nicht gewinnorientierten DAkkS sind zu gleichen Teilen der Bund, fünf Bundesländer sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI). Der Prozess der Akkreditierung besteht aus vier Phasen: dem Antragsverfahren, dem Begutachtungsverfahren, der Erteilung der Akkreditierung und dem Überwachungsverfahren. Mit der Einführung des neuen Akkreditierungsrechts 2009 wurde eine überfällige Reform des deutschen Akkreditierungswesens durchgesetzt. Die bisherige, im internationalen Vergleich sehr ungewöhnliche Struktur wurde zu Gunsten einer Angleichung an die europäischen Gepflogenheiten aufgegeben. Die Umsetzung ist als gelungen zu betrachten. Es darf bezweifelt werden, dass die Bestimmung einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle, wie es vereinzelt befürchtet wurde, tatsächlich zu einer Verschlechterung des Serviceniveaus führen wird.

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