새로운 범죄구분
Die neue Einteilungen der strafrechtlichen Delikte
0
조회
0
다운로드
1
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Die strafrechtliche Delikte werden nach dem Bereich der Handlungssubjekte in die Jedermannsdelkte und die Sondermannsdelikte eingeteilt. Unter dem Jedermannsdelkt versteht man das Delikt, das den Kreis des Handlungssubjekt im Tatbestand begrenzt. Unter dem Sondermannsdelkt versteht man das Delikt, das den Kreis des Handlungssubjekt im Tatbestand nicht begrenzt. Die strafrechtliche Delikte werden nach dem Zahl der Handlungssubjekte in die Einmannsdelkte und die Mehrmannsdelikte eingeteilt. Unter dem Einmannsdelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestand den Zahl des Handlungssubjekt unter Eins voraussetzt. Unter dem Mehrmannsdelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestand den Zahl des Handlungssubjekt unter Mehreren voraussetzt. Die strafrechtliche Delikte werden danach in die Alleindelkte und die Mitbeteiligungsdelikte eingeteilt, ob der Tatbestandshandlung die alleinigen Verwikrlichung der einzelnen Deklite beinhaltet. Unter dem Alleindelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung die alleinigen Verwikrlichung der einzelnen Deklite beinhaltet. Unter dem Mitbeteiligungsdelikt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung die mitbeteiligende Verwikrlichung der einzelnen Deklite beinhaltet. Die strafrechtliche Delikte werden danach in die Unmittlbardelkte und die Mittlbardelkte eingeteilt, ob der Tatbestandshandlung die Verwikrlichung der einzelnen Deklite durch das Handlungssubjekt selbes oder durch den mit dem Handlungssubjekt sich gleichstellen anderen beinhaltet. Unter dem Unmittlbardelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung die Verwikrlichung der einzelnen Deklite durch das Handlungssubjekt selbes beinhaltet. Unter dem Mittlbardelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung die Verwikrlichung der einzelnen Deklite durch den mit dem Handlungssubjekt sich gleichstellen anderen beinhaltet. Die strafrechtliche Delikte werden danach in die Delkte zur Verführung der fremdeigenen Delkte und die Delkte zur Selbstverwirklichung der handlungssubjekteigenen Delkte eingeteilt, ob die Tatbestandshandlung die Begehung der Deklite als die eigene vom Fremden oder die eigene vom Handlungssubjekt selbem beinhaltet. Unter dem Verführungsdelikt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandhandlung die Begehung der Delikte als die eigene Verwirklichung vom Fremden beinhaltet. Unter dem Selbstverwirklichungsdelikt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandhandlung die Begehung der Delikte als die eigene Verwirklichung vom Handlungssubjekt selbem beinhaltet. Die strafrechtliche Delikte werden nach dem Zahl der die Tatbestandhandlung bestehenden Akte in die einaktige Delkte und die mehraktige Delkte eingeteilt. Unter dem einaktigen Delkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung aus einem einzigen Akt besteht. Unter dem mehraktigen Delkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung aus mehren Akten besteht.
Abstract
Die strafrechtliche Delikte werden nach dem Bereich der Handlungssubjekte in die Jedermannsdelkte und die Sondermannsdelikte eingeteilt. Unter dem Jedermannsdelkt versteht man das Delikt, das den Kreis des Handlungssubjekt im Tatbestand begrenzt. Unter dem Sondermannsdelkt versteht man das Delikt, das den Kreis des Handlungssubjekt im Tatbestand nicht begrenzt. Die strafrechtliche Delikte werden nach dem Zahl der Handlungssubjekte in die Einmannsdelkte und die Mehrmannsdelikte eingeteilt. Unter dem Einmannsdelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestand den Zahl des Handlungssubjekt unter Eins voraussetzt. Unter dem Mehrmannsdelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestand den Zahl des Handlungssubjekt unter Mehreren voraussetzt. Die strafrechtliche Delikte werden danach in die Alleindelkte und die Mitbeteiligungsdelikte eingeteilt, ob der Tatbestandshandlung die alleinigen Verwikrlichung der einzelnen Deklite beinhaltet. Unter dem Alleindelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung die alleinigen Verwikrlichung der einzelnen Deklite beinhaltet. Unter dem Mitbeteiligungsdelikt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung die mitbeteiligende Verwikrlichung der einzelnen Deklite beinhaltet. Die strafrechtliche Delikte werden danach in die Unmittlbardelkte und die Mittlbardelkte eingeteilt, ob der Tatbestandshandlung die Verwikrlichung der einzelnen Deklite durch das Handlungssubjekt selbes oder durch den mit dem Handlungssubjekt sich gleichstellen anderen beinhaltet. Unter dem Unmittlbardelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung die Verwikrlichung der einzelnen Deklite durch das Handlungssubjekt selbes beinhaltet. Unter dem Mittlbardelkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung die Verwikrlichung der einzelnen Deklite durch den mit dem Handlungssubjekt sich gleichstellen anderen beinhaltet. Die strafrechtliche Delikte werden danach in die Delkte zur Verführung der fremdeigenen Delkte und die Delkte zur Selbstverwirklichung der handlungssubjekteigenen Delkte eingeteilt, ob die Tatbestandshandlung die Begehung der Deklite als die eigene vom Fremden oder die eigene vom Handlungssubjekt selbem beinhaltet. Unter dem Verführungsdelikt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandhandlung die Begehung der Delikte als die eigene Verwirklichung vom Fremden beinhaltet. Unter dem Selbstverwirklichungsdelikt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandhandlung die Begehung der Delikte als die eigene Verwirklichung vom Handlungssubjekt selbem beinhaltet. Die strafrechtliche Delikte werden nach dem Zahl der die Tatbestandhandlung bestehenden Akte in die einaktige Delkte und die mehraktige Delkte eingeteilt. Unter dem einaktigen Delkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung aus einem einzigen Akt besteht. Unter dem mehraktigen Delkt versteht man das Delikt, dessen Tatbestandshandlung aus mehren Akten besteht.
참고문헌 (7)
- 임웅, "형법총론 개정판" (2002)
- 오영근, "형법총론 보정판" (2006)
- 김일수, "형법총론 제11판" (2006)
- 배종대, "형법총론 제8전정판" (2005)
- 박상기, "형법총론 제6판" (2004)
- 임광주, "종래의 신분범에 대한 근본적인 재검토", 법학논총, 22(1), pp.81~100 (2005), 법학연구소
- 임광주, "현행형법의 규범구조", 16집 (1999), 한양대학교 법학연구소
