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성별에 동등한 인지칭 명칭의 사용 방식과 지시 관계

Verwendungsweisen und ihre Geschlechtsreferenz der Personenbezeichnungen in der sprachlichen Gleichbehandlung von Mnnern und Frauen

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Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter wird durch die Prinzipien der Sichtbarmachung von Frauen und der Symmetrie der Geschlechterbezeichnungen in Texten realisiert. Die formale Möglichkeiten für die Realisierung sprachlicher Gleichbehandlung sind die Verwendungen geschlechtsneutraler Personen- bezeichnungen und der Beidbennenungen (Beidbenennung mit der Doppelformen; Splitting mit Hilfe des Schägstrichs, Klammer ; das Binnen-I). Vollformen sind eindeutig. Referenzsemantisch gesehen scheint das Binnen-I das Mittel der Wahl zu sein. Die angesprochene Möglichkeit der Auflösung in die Beidbennung mit der Doppelform legt die referenzsemantisch eindeutige Interpretation - Bezug auf beide Geschlechter - nahe. Wenn ein ambiger referenzieller Ausdruck generisch gemeint ist und der Autor im Kontext entscheiden kann, dass er auf Männer und Frauen referiert, sind zwar Frauen nicht sichtbar gemacht, aber zumindest ist erschließbar, dass sie mitgemeint sind. Der entsprechende Ausdruck ist dann zwar lexikalisch, also hinsichtlich seines Referenzpotenzials mehrdeutig, im aktuellen Referenzakt hingegen eindeutig. Wenn wir uns auf das Geschlecht der Personen, auf die wir referieren, nicht festlegen können oder wollen, bleibt die Möglichkeit der Verwendung einer geschlechtsneutralen Form. Dann nehmen wir bewusst Mehrdeutigkeit in Kauf. Doch ist die Legitimität dieses Vorgehens textortenabhängig. Wenn wir uns in wissenschaftlichen Texten auf das Geschlecht der Personen, auf die wir referieren, nicht festlegen können, dann müssen wir auch dies explizit machen. Es gibt für viele geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen im Fall opaker Referenz eine prototypische Interpretation im Sinne eines 'bias' in Richtung auf das eine oder andere Geschlecht. Also sind Ambige Ausdrücke im Gegensatz zu vagen, desambiguirungs- bzw. präzisierungsbedürftig.

Abstract

Sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter wird durch die Prinzipien der Sichtbarmachung von Frauen und der Symmetrie der Geschlechterbezeichnungen in Texten realisiert. Die formale Möglichkeiten für die Realisierung sprachlicher Gleichbehandlung sind die Verwendungen geschlechtsneutraler Personen- bezeichnungen und der Beidbennenungen (Beidbenennung mit der Doppelformen; Splitting mit Hilfe des Schägstrichs, Klammer ; das Binnen-I). Vollformen sind eindeutig. Referenzsemantisch gesehen scheint das Binnen-I das Mittel der Wahl zu sein. Die angesprochene Möglichkeit der Auflösung in die Beidbennung mit der Doppelform legt die referenzsemantisch eindeutige Interpretation - Bezug auf beide Geschlechter - nahe. Wenn ein ambiger referenzieller Ausdruck generisch gemeint ist und der Autor im Kontext entscheiden kann, dass er auf Männer und Frauen referiert, sind zwar Frauen nicht sichtbar gemacht, aber zumindest ist erschließbar, dass sie mitgemeint sind. Der entsprechende Ausdruck ist dann zwar lexikalisch, also hinsichtlich seines Referenzpotenzials mehrdeutig, im aktuellen Referenzakt hingegen eindeutig. Wenn wir uns auf das Geschlecht der Personen, auf die wir referieren, nicht festlegen können oder wollen, bleibt die Möglichkeit der Verwendung einer geschlechtsneutralen Form. Dann nehmen wir bewusst Mehrdeutigkeit in Kauf. Doch ist die Legitimität dieses Vorgehens textortenabhängig. Wenn wir uns in wissenschaftlichen Texten auf das Geschlecht der Personen, auf die wir referieren, nicht festlegen können, dann müssen wir auch dies explizit machen. Es gibt für viele geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen im Fall opaker Referenz eine prototypische Interpretation im Sinne eines 'bias' in Richtung auf das eine oder andere Geschlecht. Also sind Ambige Ausdrücke im Gegensatz zu vagen, desambiguirungs- bzw. präzisierungsbedürftig.

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