신원확인제도와 행위책임의 원칙
Identitätsfeststellung und Tatstrafrechtsprinzip
0
조회
0
다운로드
11
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Manche sind der Meinung, dass die im derzeitigen Gesetz vorgesehene polizeiliche Befragung nicht genügend sei, um den Rechtsgüterschutz gewähr zu leisten. Die Strafprozessordnung solle derart abgeändert werden, dass die Identitätsfeststellung des Betroffenen zur Abwehr einer Gefahr ggf. auch gegen seinen Willen durchgesetzt werden könne. Die Ansicht, dass die Polizei stets erforderliche Maßnahmen treffen können solle, um Gefahrenabwehr zu ermöglichen, ist zwar zutreffend, aber nicht zu übersehen ist dabei, dass es eine völlig andere Frage ist, unter welchen Bedingungen die Polizei welche Maßnahme treffen darf. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Unterscheidung zwischen Funktionalität und Rechtfertigung von großer Bedeutung. Eine Maßnahme, die hervorragend funktioniert, könnte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, und umgekehrt auch nicht. Nur solche Ausübung der polizeilichen Befugnisse, die die beiden Bedürfnisse gleich befriedigt, kann legitimiert werden. Unfreiwillige Identitätsfeststellung wird sicherlich dem Rechtsgüterschutz dienen. Von der Funktion her betrachtet kann sie also als ein effektives Mittel angesehen werden. Es ist aber noch überprüft werden, ob sie verfassungsmäßig ist. Unser Verfassungsrecht schreibt vor, dass jeder Mensch die gleiche Würde besitzt. Daraus resultiert das strafrechtliche Tatstrafrechtsprinzip, wonach der staatliche Eingriff in die Freiheit der Bürger nur dann zulässig ist, wenn jemand eine strafrechtlich zu sanktionierende Handlung unternimmt. In diesem Sinne kann man sagen, dass unfreiwillige Identitätsfeststellung ebenfalls nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn der Betroffene eine Handlung unternimmt, die zwar nicht unmittelbar zur Verwirklichung des strafrechtlichen Tatbestandes führt, jedoch zumindest einen plausiblen Grund für die Anforderung nach der Erklärung seiner Identität liefert.
Abstract
Manche sind der Meinung, dass die im derzeitigen Gesetz vorgesehene polizeiliche Befragung nicht genügend sei, um den Rechtsgüterschutz gewähr zu leisten. Die Strafprozessordnung solle derart abgeändert werden, dass die Identitätsfeststellung des Betroffenen zur Abwehr einer Gefahr ggf. auch gegen seinen Willen durchgesetzt werden könne. Die Ansicht, dass die Polizei stets erforderliche Maßnahmen treffen können solle, um Gefahrenabwehr zu ermöglichen, ist zwar zutreffend, aber nicht zu übersehen ist dabei, dass es eine völlig andere Frage ist, unter welchen Bedingungen die Polizei welche Maßnahme treffen darf. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Unterscheidung zwischen Funktionalität und Rechtfertigung von großer Bedeutung. Eine Maßnahme, die hervorragend funktioniert, könnte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, und umgekehrt auch nicht. Nur solche Ausübung der polizeilichen Befugnisse, die die beiden Bedürfnisse gleich befriedigt, kann legitimiert werden. Unfreiwillige Identitätsfeststellung wird sicherlich dem Rechtsgüterschutz dienen. Von der Funktion her betrachtet kann sie also als ein effektives Mittel angesehen werden. Es ist aber noch überprüft werden, ob sie verfassungsmäßig ist. Unser Verfassungsrecht schreibt vor, dass jeder Mensch die gleiche Würde besitzt. Daraus resultiert das strafrechtliche Tatstrafrechtsprinzip, wonach der staatliche Eingriff in die Freiheit der Bürger nur dann zulässig ist, wenn jemand eine strafrechtlich zu sanktionierende Handlung unternimmt. In diesem Sinne kann man sagen, dass unfreiwillige Identitätsfeststellung ebenfalls nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn der Betroffene eine Handlung unternimmt, die zwar nicht unmittelbar zur Verwirklichung des strafrechtlichen Tatbestandes führt, jedoch zumindest einen plausiblen Grund für die Anforderung nach der Erklärung seiner Identität liefert.
참고문헌 (15)
- 김택수, "불심검문의 실효성 확보와 인권보호의 조화방안", 학술회의 자료집, pp.69~111
- 성홍재, "불심검문시 불심자의 답변의무에 대한 법적 검토", 학술회의 자료집, pp.99~119
- "헌법재판소 2004.1.29. 2002헌마293 결정", ~
- 도덕, "법찰학 I - 법", 힘
- Robert Alexy, "Theorie der Grundrechte", pp.72~ (1994)
- Ronald Dworkin, "Taking Rights Seriously", pp.22~ (1977)
- 권영성, "헌법학원론", pp.375~ (2008)
- 김철수, "헌법학 (상)", pp.418~510 (2008)
- 사단법인 한국헌법학회, "주요법령에 대한 주석서 발간 1 (헌법 - 총강 및 기본권 부분)", pp.251~
- Immanuel Kant, "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, In Werkausgabe Band VII", pp.37~63
- Frank Ackerman, "Pricing the Priceless: Cost-Benefit Analysis of Environmental Protection", University of Pennsylvania Law Review, 150(5), pp.1553~ (2002)
- Robert Cooter, "Law & Economics, 5th. Edition", pp.491~ (2007)
- Harold Hongju Koh, "The Spirit of the Laws", Harvard International Law Journal, 43, pp.23~ (2002)
- Jules Lobel, "The War on Terrorism and Civil Liberties", University of Pittsburgh Law Review, 63, pp.767~ (2002)
- Patricia Mell, "Big Brother at the Door: Balancing National Security with Privacy under the Usa Patriot Act", Denver University Law Review, 80, pp.375~ (2002)
