경찰관직무집행법상 보호조치에 관한 연구
Forschung der Polizeirechtlicher Schutzgewahrsam
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초록
Die Pflicht der Polizei(Polizeirecht §2) ist das Leben․Körper und Eigentum der Menschen zu schützen und das Verbrechen präventieren․bekämpfen und Informationen für Ermittlung, Sicherheit ansammeln, Verkehrsaufsicht und sonstige Bewahrung für Frieden und Ordnung. Falls bei Erreichung der obrigen Zwecke nach der Schutzgewahrsam im Polizeirecht der Polizist ein Mangel zu finden seie um dieses Recht auszuüben muss es natürlich verbessert werden. Nach der Schutzgewahrsam des aktuellem Polizeirechts, belasten die Besoffenen den Polizisten sehr die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechthalten und bekommen so verschiedene Schwierigkeiten mit dem Polizeirecht zu den Besoffenene auszuüben. Denn zu den Personen die besoffen sind aber die nicht die öffentliche Angelegeheiten stören und keine Nothilfe brauchen kann man keine Gewahrsamn nach dem Polizeirecht ausüben und so wird es noch schwieriger die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechtzuhalten. Ausserdem die Personen die öffentliche Angelegeheiten gestört haben bekamen am oberstem Gericht ein negatives Urteil zur Sündung zur Dienststörung so dass nun auch zu den Polizisten Änderungen gefoderd wurde es nicht jedesmal als Sündung zur Dienststörung zu erledigen. Auch bei der Methode der Schutzgewahrsam wurde eine Lösung zum Ursprung nötlich weil die Regierungs Agenturen für die Wohlergehenverwaltung der allgemeinen Leuten verantwortlich wurde und so zu den Problemen der Besoffenen aktiv beteiligten, das die Schutzgewahrsam mit der Behandlungsmassnahme zusammen durchgeführt wurde. Wenn die Regierung, medizinische Institution und Polizei zusammen zu den Problemen der Besoffenen mit Zusammenarbeitbeziehung verpflichtet werden dann würde auch die Polizei als Nichtprofessionaler die Massnahme durchführen können und damit die Gefährlichkeit der Personen der Schutzgewahrsam erledigt. Die Schutzgewahrsam des Polizeirechts ist eine Massnahme um vorübergehend sein Leben und Eigentum oder von anderen es zu schützen, also um solche Polizeirecht durchführen zu können muss der Polizei die Berechtigung erteilt werden, und falls der Missbrauch oder Verletzung des Menschenrecht befürchtet seie muss dafür es seperat der Kompetenzveranstaltung eine Regeleinrichtung vorbereitet werden.
Abstract
Die Pflicht der Polizei(Polizeirecht §2) ist das Leben․Körper und Eigentum der Menschen zu schützen und das Verbrechen präventieren․bekämpfen und Informationen für Ermittlung, Sicherheit ansammeln, Verkehrsaufsicht und sonstige Bewahrung für Frieden und Ordnung. Falls bei Erreichung der obrigen Zwecke nach der Schutzgewahrsam im Polizeirecht der Polizist ein Mangel zu finden seie um dieses Recht auszuüben muss es natürlich verbessert werden. Nach der Schutzgewahrsam des aktuellem Polizeirechts, belasten die Besoffenen den Polizisten sehr die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechthalten und bekommen so verschiedene Schwierigkeiten mit dem Polizeirecht zu den Besoffenene auszuüben. Denn zu den Personen die besoffen sind aber die nicht die öffentliche Angelegeheiten stören und keine Nothilfe brauchen kann man keine Gewahrsamn nach dem Polizeirecht ausüben und so wird es noch schwieriger die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechtzuhalten. Ausserdem die Personen die öffentliche Angelegeheiten gestört haben bekamen am oberstem Gericht ein negatives Urteil zur Sündung zur Dienststörung so dass nun auch zu den Polizisten Änderungen gefoderd wurde es nicht jedesmal als Sündung zur Dienststörung zu erledigen. Auch bei der Methode der Schutzgewahrsam wurde eine Lösung zum Ursprung nötlich weil die Regierungs Agenturen für die Wohlergehenverwaltung der allgemeinen Leuten verantwortlich wurde und so zu den Problemen der Besoffenen aktiv beteiligten, das die Schutzgewahrsam mit der Behandlungsmassnahme zusammen durchgeführt wurde. Wenn die Regierung, medizinische Institution und Polizei zusammen zu den Problemen der Besoffenen mit Zusammenarbeitbeziehung verpflichtet werden dann würde auch die Polizei als Nichtprofessionaler die Massnahme durchführen können und damit die Gefährlichkeit der Personen der Schutzgewahrsam erledigt. Die Schutzgewahrsam des Polizeirechts ist eine Massnahme um vorübergehend sein Leben und Eigentum oder von anderen es zu schützen, also um solche Polizeirecht durchführen zu können muss der Polizei die Berechtigung erteilt werden, und falls der Missbrauch oder Verletzung des Menschenrecht befürchtet seie muss dafür es seperat der Kompetenzveranstaltung eine Regeleinrichtung vorbereitet werden.
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