자기명의 신용카드의 부정사용과 사기죄의 성부
Die strafrechtliche Verantwortung des Mißbrauchs der eigenen Kreditkarte
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Abstract
Der Mißbrauch der betrügerisch erlangten Kreditkarte bei der Vertragsfirma erfüllt den Tatbestand des Betrugs. Hier handelt es sich um die konkludente Täuschungshandlung, die den Erklärungswert in sich hat. Dabei erfüllt die betrügerische Erlangung der Kreditkarte und der Mißbrauch der Kreditkarte gesondert den Betrugstatbestand. Der Bankomatenmißbrauch durch die betrügerisch erlangten Kreditkarte und die Darleihung durch das Telephon auf Grund der Informationen dieser Kreditkarte sind straffrei, weil in diesen Fällen keine Täuschung gegenüber der Person vorliegt. Der Mißbrauch der mormal und rechtmäßig erlangten Kreditkarte bei der Vertragsfirma dagegen erfüllt keinen den Tatbestand des Betrugs, insofern sich die dadurch entstandene Vermögensschädigung innerhalb der Kreditgrenze befindet, die dem Kreditkarteninhaber von der Kreditkartenfirma gewährt ist. Die Gründe dafür sind folgendes: in diesem Fall ist die Vermögensschädigung als das erlaubte Risiko und die eigenverantwortliche Vermögensschädigung der Kreditkartenfirma einzusehen. Außerdem ist die Kreditkartenfirma, die von sich aus die nötige Aufmerksamkeit unterlassen hat, strafrechtlich nicht schutzwürdig. Daneben verbot der subsidiäre Charakter des Strafrechts, sich in den zivilrechtlichen Fall zwischen der Firma und dem Individuum einzumischen. Letzlich hat die Rechtsprechung dazu beizutragen, das Kreditkartensystem zu verstärken, indem sie an die Kreditkartenfirma hohe Anforderung in Bezug auf die Kreditenverwaltung stellt. Der Bankomatenmißbrauch durch die mormal und rechtmäßig erlangte Kreditkarte und die Darleihung durch das Telephon sind auch auf dem oben genannten gleichen Grund straffrei.
