2003년 형법각칙분야에 대한 대법원의 주요판례와 그 동향
Eine Tendenz der Rechtsprechungen im Bereich des Strafrecht BT
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초록
Abstract
Es ist oft beklagt worden, daß die Strafpraxis in Korea auf die Reformsanforderungen der Gesellschaft zu konservativ eingeht. Im Jahr 2003 wird infolgedessen zwar viel von einer Justizreform gesprochen, worauf sich auch der Oberste Gerichtshof in Korea letztendlich reagieren mußte. Im Grunde genommen bleibt das übliche Verhalten der Strafpraxis jedoch unverändert erhalten. Insbesondere wird der Tenor des Urteils immer noch nach der überkommenen Weise durchgeführt. Sein Schriftstil ist übermäßig zu lang und teilweise so sehr ungewöhnlich, daß man sich z. B. einen Verlagswerk von Kant zu lesen fühlt. Außerdem setzt sich die Strafpraxis kaum mit den wissenschaftlichen Resultaten über die Streitfälle auseinander und läßt dabei die Begründung ihres Urteils im Stich. Der Oberste Gerichtshof in Korea hält sogar eine kurze Bemerkung ‘nicht begründet’ für die hinreichende Begründung in der Gerichtspraxis. Mit dieser alten Tradition wird vielleicht versucht, vor allem für die Arbeitsentlastung der Gerichte zu sorgen. Es ist aber nicht immer der Fall. Je weniger und väger das Urteil begründet wird, desto mehr häufen sich die Mißverständnisse bzw. Beschwerden der Prozeßbeteiligten. Ein solcher Teufelskreis zeigt sich ja tatsächlich in der Strafpraxis von Heute. So wäre es zu empfehlen, daß die gesprochene Justizreform auch in der Weise vorgenommen wird, auch eine nähere und eingehende Begründung des Urteils ermöglichen und erzwingen zu können.
