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처벌조건의 일반원리 - 범죄성립조건 및 소송조건과의 구분을 중심으로 -

Der Grundgedanke der Strafbarkeitsbedingungen Zur Abgrenzung der Strafbarkeitsbedingungen von den anderen Straftatmerkmalen und Prozessvoraussetzungen

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In diesem Aufsatz wird auf den Grundgedanke der Strafbarkeitsbedingungen untersucht, um die Kriterien der Abgrenzung der Strafbarkeitsbedingungen von den anderen Straftatmerkmalen und Prozessvoraussetzungen zu erfinden. Die Ergebnisse dieses Aufsatzes lassen sich folgendermassen zusammenzufassen. 1. Wie man den materiellen Verbrechensbegriff als strafwürdiges Unrecht auffasst, ist der materielle Begriff der Strafbarkeitsbedingung als Voraussetzung der Strafbedrüftigkeit aufzufassen. Hier glit Strafbedrüftigkeit als ein Kriterium zur Abgrenzung der Strafbarkeitsbedingungen von den anderen Straftatmerkmalen. 2. Die Strafbedrüftigkeit als Zweckmoment der Strafe beinhaltet die kriminapolitische Überlegungen oder ausserstrafrechtliche Zwecksetzungen, die weder mit dem Unrecht, noch mit der Schuld Beziehung hat. Somit ist zur Annahme der Strafbarkeitsbedingung ist Unrechtsneutralität erforderlich. Wenn ein tatbestandliches Unrecht ohne eine Strafbarkeitsbedingung noch kein strafwürdiges Unrecht darstellen würde, dann würde die Strafvorschrift Schuldprinzip einschränken. 3. Die Abgrenzung zwischen den Strafbarkeitsbedingungen und Prozessvoraussetzungen kann nach dem Kriterium des Zusammenhangs mit dem Tatgeschehen geleistet werden. Nach diesem Kriterium ergibt sich, dass Konkurseröffnung bei Konkursdelikten, Angehörigenschaft bei Vermögensdelikten und Indemnität der Abgeordneten Strafbarkeitsbedingungen sind, wärend Anzeige, Verjährung, Amnestie und Immunität der Abgeordneten Prozessvoraussetzungen sind. 4. Beim Mangeln der Strafbarkeitsbedingung hat das Gericht das Absehen von Strafe trotz Schuldspruchs zu verkünden. 5. Schuldspruch im Fall von Mangeln der Strafbarkeitsbedingung setzt dem Standpunkt voraus, dass Strafbarkeitsbedingung nicht den Straftatmerkmalen gehört. Aber dieser Standpunkt entspricht nicht dem Erfordernis der Vollständigkeit, dass Verbrechensbegriff alle materiellen Voraussetzungen unterbringen muss. 6. Die Meinung, die Indemnität der Abgeordneten als persönlichen Strafausschliessungsgrund ansieht, entspricht dem ratio legis mehr als die Meinung, dis sie als Prozessvoraussetzung betrachtet, weil der Grundsatz des Rückwirkungsverbots und ‘ne bis in idem’ nur dem materiellen Strafrecht, also nicht der Prozessvoraussetzung gelten.

Abstract

In diesem Aufsatz wird auf den Grundgedanke der Strafbarkeitsbedingungen untersucht, um die Kriterien der Abgrenzung der Strafbarkeitsbedingungen von den anderen Straftatmerkmalen und Prozessvoraussetzungen zu erfinden. Die Ergebnisse dieses Aufsatzes lassen sich folgendermassen zusammenzufassen. 1. Wie man den materiellen Verbrechensbegriff als strafwürdiges Unrecht auffasst, ist der materielle Begriff der Strafbarkeitsbedingung als Voraussetzung der Strafbedrüftigkeit aufzufassen. Hier glit Strafbedrüftigkeit als ein Kriterium zur Abgrenzung der Strafbarkeitsbedingungen von den anderen Straftatmerkmalen. 2. Die Strafbedrüftigkeit als Zweckmoment der Strafe beinhaltet die kriminapolitische Überlegungen oder ausserstrafrechtliche Zwecksetzungen, die weder mit dem Unrecht, noch mit der Schuld Beziehung hat. Somit ist zur Annahme der Strafbarkeitsbedingung ist Unrechtsneutralität erforderlich. Wenn ein tatbestandliches Unrecht ohne eine Strafbarkeitsbedingung noch kein strafwürdiges Unrecht darstellen würde, dann würde die Strafvorschrift Schuldprinzip einschränken. 3. Die Abgrenzung zwischen den Strafbarkeitsbedingungen und Prozessvoraussetzungen kann nach dem Kriterium des Zusammenhangs mit dem Tatgeschehen geleistet werden. Nach diesem Kriterium ergibt sich, dass Konkurseröffnung bei Konkursdelikten, Angehörigenschaft bei Vermögensdelikten und Indemnität der Abgeordneten Strafbarkeitsbedingungen sind, wärend Anzeige, Verjährung, Amnestie und Immunität der Abgeordneten Prozessvoraussetzungen sind. 4. Beim Mangeln der Strafbarkeitsbedingung hat das Gericht das Absehen von Strafe trotz Schuldspruchs zu verkünden. 5. Schuldspruch im Fall von Mangeln der Strafbarkeitsbedingung setzt dem Standpunkt voraus, dass Strafbarkeitsbedingung nicht den Straftatmerkmalen gehört. Aber dieser Standpunkt entspricht nicht dem Erfordernis der Vollständigkeit, dass Verbrechensbegriff alle materiellen Voraussetzungen unterbringen muss. 6. Die Meinung, die Indemnität der Abgeordneten als persönlichen Strafausschliessungsgrund ansieht, entspricht dem ratio legis mehr als die Meinung, dis sie als Prozessvoraussetzung betrachtet, weil der Grundsatz des Rückwirkungsverbots und ‘ne bis in idem’ nur dem materiellen Strafrecht, also nicht der Prozessvoraussetzung gelten.

참고문헌 (80)

  1. Schmidhäuser, "Objektive Strafbarkeitsbedingungen, ZStW 71", 548~
  2. 신동운, "형법총론", 433~ (2003)
  3. 유기천, "형법학", 312~ (1982)
  4. 이승호, "가벌요건론의 문제점과 해결방안", 형사법연구, (12), pp.188~ (1999)
  5. 진계호, "신고 형법각론", 711~ (1985)
  6. 김일수, "한국형법 Ⅱ", 376~ (1993)
  7. 김신규, "인적 처벌조각사유의 법적 성격", ~ (1995)
  8. 배종대, "총론, 제8전정판", ~ (2005)
  9. 손동권, "형법총론, 제2개정판", ~ (2005)
  10. 이형국, "형법총론", ~ (1998)
  11. 김일수, "형법총론", ~ (2006)
  12. "국회의원 의 면책특권", ~ (1991)
  13. 김일수, "총론", 465~
  14. 배종대, "총론", 116~
  15. 신동운, "총론", 433~
  16. 진계호, "각론", 744~
  17. 김일수, "각론", 890~
  18. 배종대, "각론", 634~
  19. 이재상, "각론", 687~
  20. 배종대, "총론", 146~
  21. 손동권, "총론", 413~
  22. 이형국, "총론", 254~
  23. 정성근, "형법총론", ~ (2001)
  24. 신동운, "총론", 434~
  25. 김일수, "총론", 436~
  26. 이형국, "총론", 255~
  27. 오영근, "형법총론", ~ (2002)
  28. 이재상, "총론", 70~
  29. 임웅, "형법총론", ~ (2002)
  30. 김일수, "총론", 464~
  31. 신동운, "국회의원의 면책특권과 그 형사법적 효과", 서울대학교법학, 34(2), pp.218~ (1993)
  32. 임웅, "비범죄화의 이론", ~ (1999)
  33. Jescheck․Weigend, "Strafrecht, Allg. Teil, 5. Aufl", ~ (1996)
  34. Stratenwerth, "Objektive Strafbarkeitsbedingungen, im Entwurf eines Strafgesetzbuchs", 567~
  35. Bloy, "Die dogmatische Bedeutung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe", ~ (1976)
  36. tto, "Strafwürdigkeit und Strafbedürftigkeit als eigenständige Deliktskategorien? in: Gedächtnisschrift für Horst Schröder", ~ (1978)
  37. 김일수, "총론", 16~
  38. 이재상, "총론", 68~
  39. 김일수, "총론", 435~
  40. 김성천, "형법총론", ~ (1998)
  41. 손동권, "총론", 413~
  42. Roxin, "Strafrecht, Allg. Teil-1, 4. Aufl", 1043~ (2006)
  43. 김일수, "총론", 11~
  44. 이승호, "가벌요건론의 문제점과 해결방향", 형사법연구, (12), pp.193~ (1999)
  45. 김일수, "한국형법 I", ~ (1996)
  46. 김일수, "형법총론", ~ (2006)
  47. 김성돈, "형법총론", ~ (2006)
  48. 정성근․박광민, "형법총론", ~ (2001)
  49. Geisler, "Zur Vereinbarkeit objektiver Bedingungen der Strafbarkeit mit dem Schuldprinzip", 1998~
  50. Stree, "Objektiven Bedingungen der Strafbarkeit", ~ (1965)
  51. 이천현, "파산(도산)범죄에 관한 연구", 형사정책연구소식, (94), pp.22~ (2006)
  52. Jakobs, "Strafrecht, Allg. Teil, 2. Aufl", 335~ (1991)
  53. 정성근․박광민, "총론", 67~
  54. 조준현, "형법총론", 98~ (2000)
  55. 조준현, "총론", 98~
  56. 김일수, "각론", 818~
  57. 김일수, "총론 하", 377~
  58. Tiedemann, "Objektiven Strafbarkeitsbedingungenund die Reform des deutschen Konkursstrafrechts", 132~ (1975)
  59. 유기천, "각론 하", 312~
  60. Göttingen, "Bemmann, Zur Frage der objektiven Bedingungen der Strafbarkeit", 48~ (1957)
  61. 오영근, "형법총론", ~ (2005)
  62. 김일수, "각론", 837~
  63. 임웅, "총론", 71~
  64. 신동운, "총론", 431~
  65. 박상기, "형법총론", 525~ (2007)
  66. 배종대, "총론", 836~
  67. 원형식, "형법 제21조 제2항 및 제3항의 적용범위", 형사법연구, 19(1) (2007), 한국형사법학회
  68. 손동권, "총론", 72~
  69. 배종대, "형사소송법", 720~ (2006)
  70. 신현주, "형사소송법", 694~ (2002)
  71. 손동권, "총론", 72~
  72. 서일교, "형사소송법", 334~ (1979)
  73. Gallas, "NiedStrKomm", ~ (1958)
  74. 배종대, "형소법", 441~
  75. 배종대, "형소법", 442~
  76. Roxin, "AT-1", 1054~
  77. 배종대, "총론", 93~
  78. 신동운, "총론", 30~
  79. 이재상, "총론", 18~
  80. 오영근, "총론", 55~

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