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불능미수범에 있어서 위험성 요건의 의미

Die Bedeutung der Vorbedingung 'Gefährlichkeit' für das untauglichen Versuchsdelikt

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주제분류법학

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Abstract

Im Strafrecht ist die normale Form des Verbrechens daß, die subjektiven und objektiven Tatbestand angefüllt werden. Doch das Versuchsdelikt hat der Mangel des objektiven Tatbestandes. Wenn mann anerkennen könnte, daß der Grundsatz der Entstehungsbedingung des Verbrechens die vollendete Ausfüllung des subjektiven und objektiven Tatbestandes wäre, gehördete das Versuchsdelikt zum besondere Form des Verbrechens, die die verkleinernd Entstehungsbedingung hat. Aber wirklich im besonderen Teil des kStGB, hat das Verbrechen zum typischen Rechtsgut z. B. zum Leben, Körper, Vermögen größtenteils die Regel für die Strafbarkeit des Versuchs. Zum Schluß, das Versuchsdelikt wird im mordernen Strafrecht 'wirklich' feste Verbrechensform anerkennt, die gleich mit der Vollendung ist. Aus diesem Grund jeder Gesetzgebung von den verschiedene Länder den Standpunkt, der das Versuch stafbar wir die vollendung ist. Dann können wir Fragen haben. Obwohl das Versuch den Mangel der Stehtsbedingung des Verbrechens hat, ist das warum strafbar? Was ist der Strafgrund des Versuchsdelikts? In der Spitze dieser Fragen ist die Diskussion über das untauglichen Versuch. Nach dem Artikel §27 von kStGB, obwohl die Tat die Vollendung nicht machen kann, wenn die die Gefährlichkeit hat, wird die Strafbarkeit zum Versuch erteilt. Dieser Artikel zeigt, das die Tat strafbar ist, obwohl die Vollendung natürlich nicht verursachen kann, wenn die 'bestimmte Bedingung' wie die Gefährlichkeit hat. Also regelt dieser die Untergrenze der Strafbarkeit des Versuchs und ist die 'bestimmte Bedingung' wenigste Bedingung für die Strafbarkeit des Versuchs. Die Norm, über das, ob die Tat strafbar oder straflos ist, ist der Strafgrund des Verbrechens. Deshalb ist die Auslegung über die Norm für strafbare untaugliche Versuch und straflosige untagliche Versuch die Arbeit, daß der Strafgrund des Versuchsdelikts bestätigt. Diese Norm ist, im kStGB, die Gefährlichkeit. Der Begriff der Gefährlichkeit ist hier, wie die Unmittelbarkeit über die Vollendung für taugliche Versuch, der einmalige Strafgrund des Versuchsdelikts. Für das tauglichen Versuch ist die unmittelbare Möglichkeit zur die Vollendung der Strafgrund und macht die die Tat dem Anfang der Ausführung. Für das untauglichen Versuch ist die Gefährlichkeit der Tat zur Vollendung der Strafgrund.

참고문헌 (4)

  1. 김호기, "불능미수에서의 착오, 결과발생의 불가능, 위험성", 비교형사법연구, 9(1), pp.73~96 (2007), 한국비교형사법학회
  2. 박상기, "형법개정법률안(1992) 및 제안이유서에 대한 비판과 대안", 한국형사법학회 춘계학술회의 심의자료 (1992)
  3. 이승준, "불능미수에 관한 연구", 박사, pp.2004
  4. 김일수, "미수의 불법귀속에 관한 연구", 고려법학, (40), pp.17~ (2003)

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