공격객체의 특정과 고의의 인정여부 ― 방법의 착오의 이론적 기초 ―
Konkretisierung des Handlungsobjekts und Zurechnung zum Vorsatz ― Theoretische Grundlage der aberratio ictus ―
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Abstract
Nach der Gleichwertigkeitstheorie habe der Täter bei aberratio ictus das wirklich verletzte Objekt zu töten sich vorgestellt. Weil er auch einen Menschen zu töten sich vorgestellt und schließlich auch einen Menschen getötet habe, kenne er das wirklich verletzte Objekt der Gattung nach. Für den Vorsatz soll es ausreichen, dass der Täter das wirklich verletzte Objekt der tatbestandsmäßigen Gattung nach kennt. Für den Vorsatz ist selbstverständlich diese Konkretisierung irrelevant. Wenn der Täter unbestimmt irgend einen Menschen töten will, ist der Tötungsvorsatz ohne weiteres zu bejahen. Aber bei aberratio ictus handelt es sich um Umstände der Wirklichkeit, die einem gesetzlichen Tatbestand subsumiert werden können. Bei konkreten Vorstellungen des Täters vom Handlungsobjekt kann nicht auf eine Gattungskenntnis ausgewichen werden. Soweit ein Täter durch individuelle Merkmale konkretisiert, ist eine Fehleinschätzung möglich, wenn er bezüglich des Handlungsobjekts mindestens ein individuelles Merkmal annimmt. das nicht trifft. Nun die Konkretisierung auf ein Objekt, das in den Wirkungsbereich des Tatmittels geraten wird, ist hier als Konkretisierung durch den Kausalverlauf subsidär. Und um nichts anderes als um eine Konkretisierung durch den Kausalverlauf handelt es sich bei der Konkretisierung auf ein Objekt, das den Zündschlüssel im Schloß drehen und den Mechanismus auslösen wird. So gesehen bleibt nur die Konkretisierung auf A . Nun gibt es aber auch noch die Möglichkeit der Konkretisierung auf den künftigen Autobenutzer . Stand nun zum Zeitpunkt der Installierung der Bombe fest, dass A den Wagen benutzen würde, so bedeutete die Konkretisierung auf A keine Fehleinschätzung. Wenn später B zum Opfer gefallen würde, liegt ein beachtliche aberratio ictus. Stand aber zu diesem Zeitpunkt fest, dass ein anderer Mensch als A den Wagen benutzen würde, so wäre die Vorstellung des Täters mit der unbeachtlichen Fehleinschätzung verbunden gewesen. Aberratio ictus oder error in objecto hängt also davon ab, wann A als Autobenutzer ausgeschieden ist. In der Praxis kann zum Beispiel, wo A den Anschlag überlebt, dazu gehört werden, zu welchem Zeitpunkt er dem B den Wagen überlassen hat.
