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형법해석의 방법

Strafrechtliche Auslegungsmethode

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주제분류법학

초록

Abstract

Die vorliegende Arbeit behandelt die Methode der Begründung strafrechtlicher Urteile. Die Anwendung des Gesetzes ist nicht rein logische Subsumtion unter begrifflich geformte Obersätze. Man muss daher die Legitimation der Gesetzesanwendung fragen. Aber bis jetzt besonders im Strafrecht kommt dieses Legitimationsproblem nicht in Betracht. Um das Problem der Begründung strafrechtlicher Urteile zu lösen, versucht der Autor die juristische Argumentationslehre von Alexy heranzuziehen. Wenn man von der juristischen Interpretation spricht, taucht im Strafrecht immer auch zuallererst die Problematik der sogennanten Wortlautgrenze auf. Die Wortlautgrenze findet für die Auslegung des Strafgesetzes in dem strafrechtlichen Analogieverbot ihre spezielle Ausprägung. Die herrschende Meinung in Korea versteht unter der Wortlautgrenze, dass die Möglichkeit der Interpretation beim weitesten nach dem Sprachgebrauch noch möglichen Wortsinn endet. Wenn sich dabei Schattierungen gebildet haben, könnte diese herrschende Meinung einerseits als die engste, nur für das Strafrecht Gültigkeit beanspruchende Auffassung von der natürlichen Wortbedeutung und andererseits als die auf die Mannigkeit der Bedeutungsvarianten abstellende Auffassung von der möglichen Wortbedeutung sprechen. Aber diese weitere Konkretisierung der herrschenden Meinung ist in Korea noch nicht eingeführt. Die Berufung auf das rein formale Kriterium des möglichen Sinn ist verfehlt, weil die Unterscheidung zwischen zulässiger Auslegung und unzulässiger strafrechtlicher Analogie nicht an der sprachlichen Zufälligkeit des alltagssprachlichen Bedeutungspotentials der betreffenden Rechtsausdrücke zu bemessen ist. Nicht die rein sprachliche Komponente des möglichen Wortsinn, sondern der teleologische Sinn- und Zweckzusammenhang der rechtsbestimmung stellt den Maßstab zur Abgrenzung zwischen zulässiger Auslegung und unzulässiger Analogie dar. Die Auslegung besteht nicht allein in der Deduktion aus vorgegebenen Normen. Sie geht auf die Norm und die Besonderheit des Sachverhalts. Sie berücksichtigt das Wechselspiel zwischen Sachverhalt und Norm. Im Rahmen der Auslegung problematisiert man weiter die Rechtfertigung des juristischen Urteils. Nach Alexy unterscheiden sich zwei Aspekte der Rechtfertigung. Die interne Rechtfertigung betrifft die formale Struktur der juristischen Begründung. Sie erhöht die Möglichkeit, Fehler zu erkennen und zu kritisieren. Sie erleichtert die Konsistenz des Entscheidens. Die externe Rechtfertigung ist die Begründung der in der internen Rechtfertigung benutzten Prämissen. Nach Alexy lassen sich Regeln des positiven Rechts, empirische Aussagen und Prämissen, die weder empirische Aussagen noch Regeln des positiven Rechts sind. Die Begründungsmethoden entsprechen je verschiedenen Arten von Prämissen.

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