형사판례법리로서 가정적 승낙의 논리구조 비판 — 설명의무위반과 결과와의 관계/주의의무위반과 결과와의 관계— —요건-효과의 관계 / 원인-결과의 관계— —가정적 승낙은 없다—
Kritik der logischen Struktur in der hypothetischen Einwilligung
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Der vorliegende Beitrag behandelt die logische Struktur der hypothetischen Einwilligung im Vergleich mit dem rechtsmässigen Alternativverhalten. Infolge einer mangelhaften Aufklärung wird die Einwilligung zur Unwirksamkeit und ist der Erfolg rechtswidrig. Mit der Ersetzung durch eine ordnungsgemässe Aufklärung wird die Einwilligung zur Wirksamkeit und ist der Erfolg rechtsmässig. Beide Erfolge sind deshalb nicht die gleichen. Die Zurechnung des Erfloges muss daher abgelehnt werden. Auf der Tatbestandsebene sind aber beide Erfolge beim rechtsmässigen Altenativverhalten anders. Die Zurechnung des Erfolges muss also ausgechlossen werden. Die Übertragung der Schlussfolgerung der Tatbestandsebene auf die Rechtswidrigkeitsebene ist deshalb logisch unmöglich. Dies zeigt die logische Unstimmigkeit der Argumentationsfigur der hypothetischen Einwilligung. Die von der koreanischen Rechtsprechung suggerierte Vergleichbarkeit der hypothetischen Einwilligung mit dem rechtsmässigen Alternativverhalten erweist sich also bei näherer Untersuchung aus logischen Gründen als unhaltbar. Von daher behandelt die koreanische Rechtsprechung ohne Grund die Aufklärungspflict als Sorgfaltswidrigkeit. Das Problem ist wieder zurück zur Tatbetandsebene verlagert. Dann stellt sie diese Pflichtwidrigkeitszusammenhang fest mit der Kausalität. Sie versteht diesen Zusammenhang als Kausalzusammenhang. Der Zusammenhang zwischen Aufklärungsmängel und Erfolg ist kein Kausalzusammenhang. Sie sind nur rechtliche Vorraussetzungen und rechtliche Folge.
Abstract
Der vorliegende Beitrag behandelt die logische Struktur der hypothetischen Einwilligung im Vergleich mit dem rechtsmässigen Alternativverhalten. Infolge einer mangelhaften Aufklärung wird die Einwilligung zur Unwirksamkeit und ist der Erfolg rechtswidrig. Mit der Ersetzung durch eine ordnungsgemässe Aufklärung wird die Einwilligung zur Wirksamkeit und ist der Erfolg rechtsmässig. Beide Erfolge sind deshalb nicht die gleichen. Die Zurechnung des Erfloges muss daher abgelehnt werden. Auf der Tatbestandsebene sind aber beide Erfolge beim rechtsmässigen Altenativverhalten anders. Die Zurechnung des Erfolges muss also ausgechlossen werden. Die Übertragung der Schlussfolgerung der Tatbestandsebene auf die Rechtswidrigkeitsebene ist deshalb logisch unmöglich. Dies zeigt die logische Unstimmigkeit der Argumentationsfigur der hypothetischen Einwilligung. Die von der koreanischen Rechtsprechung suggerierte Vergleichbarkeit der hypothetischen Einwilligung mit dem rechtsmässigen Alternativverhalten erweist sich also bei näherer Untersuchung aus logischen Gründen als unhaltbar. Von daher behandelt die koreanische Rechtsprechung ohne Grund die Aufklärungspflict als Sorgfaltswidrigkeit. Das Problem ist wieder zurück zur Tatbetandsebene verlagert. Dann stellt sie diese Pflichtwidrigkeitszusammenhang fest mit der Kausalität. Sie versteht diesen Zusammenhang als Kausalzusammenhang. Der Zusammenhang zwischen Aufklärungsmängel und Erfolg ist kein Kausalzusammenhang. Sie sind nur rechtliche Vorraussetzungen und rechtliche Folge.
참고문헌 (30)
- 김성돈, "형법총론 제4판" (2015), 성균관대학교 출판부
- 김성돈, "의사의 설명의무위반의 효과와 가정적 승낙의 법리(판례평석)", 형사판례연구, 21, pp.27~63 (2013), 한국형사판례연구회
- 박흥식, "의사의 치료행위에 대한 형법적 이해", 법학논집, 17(3), pp.131~165 (2013), 법학연구소
- 신양균, "의사의 치료행위와 가정적 승낙", 비교형사법연구, 12(1), pp.81~102 (2010), 한국비교형사법학회
- 이재상, "형법각론 제10판 보정판" (2017), 박영사
- 조기영, "구성요건과 위법성의 구분", 형사법연구, 22(3), pp.113~138 (2010), 한국형사법학회
- Albrecht, "Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht", ~ (2010)
- Böse, "Unrechtsausschluss durch hypothetische Dispositionen über das geschützte Rechtsgüter?", ZIS, ~ (2016)
- Duttge, "Die hypothetische Einwilligung als Strafausschließungsgrund" (2006), FS–Schroeder
- "Fischer, 63.Aufl.", ~ (2016)
- Gropp, "Hypothetische Einwilligung im Strafrecht?" (2006), FS–Schroeder
- Haas, "Zur Bedeutung hypothetischer Geschehensverläufe für den Ausschluss des Tatunrechts", GA, ~ (2015)
- Jansen, "Die hypothetische Einwilligung im Strafrecht", ZJS, ~ (2011)
- Krüger, "Zur hypothetischen Einwilligung" (2015), FS–Beulke
- Kuhlen, "Objektive Zurechnung bei Rechtfertigungsgründen" (2001), FS–Roxin
- Mitsch, "Die hypothetische Einwilligung im Arztstrafrecht", JZ, ~ (2005)
- "NK–Puppe, 4.Aufl.", ~ (2013)
- Otto, "Die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung für den ärztlichen Heileingriff", Jura, ~ (2010)
- Puppe, "Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arztes bei mangelnder Aufklärung über eine Behandlungsalternative", GA, ~ (2003)
- Puppe, "Die hypothetische Einwilligung und das Selbstbestimmungsrecht des Patienten", ZIS, ~ (2016)
- Rönnau, "Willensmängel bei der Einwilligung im Strafrecht", ~ (2001)
- Saliger, "Alternativen zur hypothetischen Einwilligung im Strafrecht" (2015), FS–Beulke
- Schlehofer, "Pflichtwidrigkeit und Pflichtwidrigkeitszusammemhang als Rechtswidrigkeitsvoraussetzungen?" (2011), FS–Puppe
- "S", S–, 29.Aufl., 2014
- Sickor, "Logische Unstimmigkeiten in der höchstrichterlichen Prüfungsformel zur hypothetischen Einwilligung", JR, ~ (2008)
- Sternberg–Lieben, "Strafrechtliche Behandlung ärztlicher Aufklärungsfehler" (2015), FS– Beulke
- Swoboda, "Die hypothetische Einwilligung", ZIS, 18~ (2013)
- Tag, "Richterliche Rechtsfortbildung im Allgemeinen Teil am Beispiel der hypothetischen Einwilligung", ZStW, 127 (2015)
- Welzel, "Das Deutsche Strafrecht" (1969)
- "Wessels", Beulke, AT, 46.Aufl., 2016
