제2차 피해자화와 관련한 독일의 최근 논의의 시사
Andeugung der heutigen Diskussion über die sekundäre Viktimisierung in Deutschland
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Über positive oder negative Effeke der Maßnahme für die Geschädigete im Strafverfahren existieren es unterschiedliche Meinungen nicht nur in Korea, sondern auch in Deutschland. In der vorliegenden Untersuchung zeigt sich inwieweit wir können den Schutz der Geschädigte im rechtsstaatliche Strafverfahren erzielen mit Hilfe von der empirischen Untersuchung and der diesbezüglichen kritischen Analyse in Deutschland. Es bleibt festzuhalten, daß sich sog. verfahrensimmanente Belastungen für die Geschädigte letzlich durch keine Reformmaßnahmen grundsätzlich beseitigen lassen,wenn wir nicht bereit sind, rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze zu beseitigen. Um die Maßnahme für die Geschädigte im Strafverfahren mehr wirksam zu machen,die Bereitsschaft, die unvermeidbare Belastung vorübergehend auf sich zu nehmen, wird bei Geschädigten vermuntlich dann am ehesten zu wecken sein, wenn für sie einerseits deutlich ist, daß ausfürliche und kritische Nachfragen nicht Ausdruck der vielfach behaupteten einseitigen Täterorientierung des Strafverfahrens,sondern Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens sind. Es soll auch beachten werden, daß viele “Können” vorschriften zur “Sollen” geändert werden soll. Wir müssen nicht nur Zeugenzimmer, sondern auch Angeklagtenzimmer.
Abstract
Über positive oder negative Effeke der Maßnahme für die Geschädigete im Strafverfahren existieren es unterschiedliche Meinungen nicht nur in Korea, sondern auch in Deutschland. In der vorliegenden Untersuchung zeigt sich inwieweit wir können den Schutz der Geschädigte im rechtsstaatliche Strafverfahren erzielen mit Hilfe von der empirischen Untersuchung and der diesbezüglichen kritischen Analyse in Deutschland. Es bleibt festzuhalten, daß sich sog. verfahrensimmanente Belastungen für die Geschädigte letzlich durch keine Reformmaßnahmen grundsätzlich beseitigen lassen,wenn wir nicht bereit sind, rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze zu beseitigen. Um die Maßnahme für die Geschädigte im Strafverfahren mehr wirksam zu machen,die Bereitsschaft, die unvermeidbare Belastung vorübergehend auf sich zu nehmen, wird bei Geschädigten vermuntlich dann am ehesten zu wecken sein, wenn für sie einerseits deutlich ist, daß ausfürliche und kritische Nachfragen nicht Ausdruck der vielfach behaupteten einseitigen Täterorientierung des Strafverfahrens,sondern Bestandteil eines rechtsstaatlichen Verfahrens sind. Es soll auch beachten werden, daß viele “Können” vorschriften zur “Sollen” geändert werden soll. Wir müssen nicht nur Zeugenzimmer, sondern auch Angeklagtenzimmer.
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