적극적 일반예방사상에 대한 비판적 고찰 -피해자 지위보호의 관점에서-
Kritische Betrachtung über die positive Generalpräventionstheorie
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Die letzte Zeit sei die positive Generalpräventionstheorie, daß die dritte Präventionstheorie heißt, auf der Spitze der Diskussion über das Wesen, Funktion oder Zweck des Strafrechts und der Strafe. Diese Funktion des Strafrechts, andereseits kann man das Integrationsprävention sagen, hat den Zweck, daß die Erhaltung und die Verstarkung rechtliches Vertrauens der Völker durch die Betonung des generalpräventionale Gesichtsstandes als Erlangen der rechtliche Standfähigkeit ist. Aber es fragt sich, ob die positive Generalpräventionstheorie die positive Rolle für die Stellung des Opfers werden könnte. Eigentlich ist das Zweck der Strafe, bei Präventionstheorie verfolgt wird, daß das Mitglied dieser Gesellschaft, potentialer Täter angesehen wird, das Verbrechen nicht auszuwählen macht. Die positive Generalpräventionstheorie weitergeht zum durch normale Anpassung des Mitgliedes das Verbrechen zu beherrschen, nicht durch einfache Rechnung. Daher nach der Präventionstheorie ist das Kriterium für die Auflegung der Strafe nicht einzelner Opfer, sondern der Einfluß zum generale Bewußtsein der Mitglieder, deshalb rückbewegt die gegen die Stellung und die Schutz für die Interesse des Opfers. Also, auch auf der Auslegungslehre des Strafrechts oder Strafe, in dieser Zeit für „die Renessance des Opfers„ sollte solche Präventionstheorie, besonders die positive Generalpräventionstheorie, überwindet werden zum Schutz für die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Dafür wird das Wiedererkennen auf dem Wesen der Strafe erfordet. Das sei die Wiederbeleuchtung über die Vergeltungstheorie. Das, dáß uns erfordet wird, ist nicht die Bemühung, im Strafverfahren wie der Täter oder der Staat zur Hauptrolle das Opfer aufzusetzung, sondern zur Nebenrolle, die man ignorieren nicht kann und besorgen sollte, aufzumachen.
Abstract
Die letzte Zeit sei die positive Generalpräventionstheorie, daß die dritte Präventionstheorie heißt, auf der Spitze der Diskussion über das Wesen, Funktion oder Zweck des Strafrechts und der Strafe. Diese Funktion des Strafrechts, andereseits kann man das Integrationsprävention sagen, hat den Zweck, daß die Erhaltung und die Verstarkung rechtliches Vertrauens der Völker durch die Betonung des generalpräventionale Gesichtsstandes als Erlangen der rechtliche Standfähigkeit ist. Aber es fragt sich, ob die positive Generalpräventionstheorie die positive Rolle für die Stellung des Opfers werden könnte. Eigentlich ist das Zweck der Strafe, bei Präventionstheorie verfolgt wird, daß das Mitglied dieser Gesellschaft, potentialer Täter angesehen wird, das Verbrechen nicht auszuwählen macht. Die positive Generalpräventionstheorie weitergeht zum durch normale Anpassung des Mitgliedes das Verbrechen zu beherrschen, nicht durch einfache Rechnung. Daher nach der Präventionstheorie ist das Kriterium für die Auflegung der Strafe nicht einzelner Opfer, sondern der Einfluß zum generale Bewußtsein der Mitglieder, deshalb rückbewegt die gegen die Stellung und die Schutz für die Interesse des Opfers. Also, auch auf der Auslegungslehre des Strafrechts oder Strafe, in dieser Zeit für „die Renessance des Opfers„ sollte solche Präventionstheorie, besonders die positive Generalpräventionstheorie, überwindet werden zum Schutz für die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Dafür wird das Wiedererkennen auf dem Wesen der Strafe erfordet. Das sei die Wiederbeleuchtung über die Vergeltungstheorie. Das, dáß uns erfordet wird, ist nicht die Bemühung, im Strafverfahren wie der Täter oder der Staat zur Hauptrolle das Opfer aufzusetzung, sondern zur Nebenrolle, die man ignorieren nicht kann und besorgen sollte, aufzumachen.
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