정당방위의 정당화근거로서 법확증의 원리
Das Prinzip der Rechtsbewährung als Grundgedanke der Notwehr
이상문
초록
Nach der herrschenden Lehre wird die Notwehr dualistisch begründet. Bei der Notwehr etwa sind es die Prinzipien des Selbstschutzes und der Rechtsbewährung, die der gesetzlichen Regelung zugrunde liegen. Das heißt: Jeder hat das Recht, sich gegen verbotene Angriffe derart zur Wehr zu setzen, daß er keinen Schaden leitet. Er darf aber auch dort, wo er sich dem Angriff entziehen könnte, immer noch Notwehr üben. Das Prinzip der Rechtsbewährung(der Gedanke also, daß Recht dem Unrecht nichts zu weichen brauche) greift hier über die Selbstschutzbelange hinaus und verdrängt auch das Güterabwägungsprinzip, das sonst bei den Rechtfertigungsgründen oft entscheidende Bedeutung gewinnt. Außerhalb der herrschenden Meinung werden jedoch die Konzeption über rein individualistische Notwehrbegründung vertreten. Obwohl die monistischen Konzeptionen einzelne Vorteile haben, aber wegen ihrer Schwächen bleiben die herrschenden Lehre und Rechtsprechung bei der dualistischen Auffassung. Nur mit dieser dualistischen Auffassung kann man die Notwehr vom rechtfertigenen Notstand unterscheiden. Ohne Bezugnahme auf das Prinzip der Rechtsbewährung können die Probleme über die Befreiung von der Ausweich- und Güterabwägungspflicht sowie die Probleme über Nothilfe schwer erklärt werden. Aus dem überindividuellen Rechtsbewährungsprinzip werden sozialetische Einschränkungen der Verteidigungsbefugnisse begründet.