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위법성조각사유의 경합

Zur Konkurrenz von Rechtfertigungsgrnden

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주제분류법학

초록

Die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen hat in jüngerer Zeit nähere Untersuchungen erfahren, die noch nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt haben. Und die Wissenschaft hat sich vielfach bemüht, übergeordnete Prinzipien der Rechtfertigung tatbestandsmäßigen Handeln herauszuarbeiten, um die anerkannten Rechtfertigungsgründe systematisch erfassen und neue Erlaubnissätze erkennen und formulieren zu können. Eine fruchtbare Systematisierung der Rechtsfertigungsgründe ist aber bisher nicht gelungen. Zu unterscheiden sind dabei die monistichen Theorien, die mit einem einzigen Gesichtspunkt zur Erklärung aller Rechtfertigungsgründe auszukommen suchen, und die pluralistischen Theorien, die den Unrechtsausschluß auf eine Mehrheit von Rechtsgedanken zurückfürhen. Eine monistische Theorie erschein heute nur möglich, wenn man die Rechtfertigungsgründe auf einem ganz abstrakten und formalen Prinzip aufbaut. Die Ausschlußfunktion der Rechtfertigungsgrüdne bezieht sich auf die Rechtswidrigkeit in ihrer Bedeutung als Strafbarkeitsvoraussetzung. Um eine Tat zu rechtfertigen, reicht es aus, wenn ein Rechtfertigungsgrund eingreift. Wenn aber in vielen Fällen mehrere Rechtfertigungsgründe einschlägig sein werden, es ist nicht unbedingt nötig, die Rechtfertigungsgründe in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen. Ferner ist nicht zu überlegen, ob es ratsam ist, sämtliche in Frage kommenden Rechtfertigungsgründe in einem Fall anzusprechen. Dabei ist es also gleichgültig, ob die Gründe nebeneinander oder hintereinander eintreten. Rechtssätze, nach denen das Unrecht einer Tat zu verneinen ist, stehen gleichberechtigt nebeneinander; auf jeden von ihnen kann der Rechtfertigung unabhängig davon geschützt werden, ob auch ein anderer Rechtfertigungsgrund gegeben oder nicht gegeben ist. Alle führen zu derselben rechtlichen Wirkung, nämlich dem Unrechtsausschluß, der bei einer Tatbestandsverwirklichung begrifflich nur einmal eintreten kann. Es handelt sich in diesem Fall nur um die Mehrheit von Gründen für die Nichtexistenz des Unrechts. Mit dieser Erkenntnis verbunden Nutzen für die Rechtspraxis; wenn das Unrecht der Tat nach einer bestimmten Vorschrift entfällt, so ist es auf das Ergebnis ohne Einfluß und deshalb anscheinend uninteressant, ob daneben noch ein weiterer Rechtfertigungsgrund gegeben ist. Das Strafrecht kennt positive und negative Voraussetzungen der Strafbarkeit. Das Prinzip der Begründung der Nichtexistenz gilt auch für die anderen negativen Voraussetzungen. Der Katalog der Rechtfertigungsgründe ist niemals abgeschlossen, weil auch die maßgeblichen sozialen Ordnungsprinzipien sich weiterentwickeln. Aus der Grenzenlosigkeit ihres Herkunftsbereichs folgt, dass eine erschöpfende Aufzählung aller denkbaren Rechtfertigungsgründe weder in einem Gesetz noch in einer wissenschaftlichen Darstellung möglich ist.

Abstract

Die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen hat in jüngerer Zeit nähere Untersuchungen erfahren, die noch nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt haben. Und die Wissenschaft hat sich vielfach bemüht, übergeordnete Prinzipien der Rechtfertigung tatbestandsmäßigen Handeln herauszuarbeiten, um die anerkannten Rechtfertigungsgründe systematisch erfassen und neue Erlaubnissätze erkennen und formulieren zu können. Eine fruchtbare Systematisierung der Rechtsfertigungsgründe ist aber bisher nicht gelungen. Zu unterscheiden sind dabei die monistichen Theorien, die mit einem einzigen Gesichtspunkt zur Erklärung aller Rechtfertigungsgründe auszukommen suchen, und die pluralistischen Theorien, die den Unrechtsausschluß auf eine Mehrheit von Rechtsgedanken zurückfürhen. Eine monistische Theorie erschein heute nur möglich, wenn man die Rechtfertigungsgründe auf einem ganz abstrakten und formalen Prinzip aufbaut. Die Ausschlußfunktion der Rechtfertigungsgrüdne bezieht sich auf die Rechtswidrigkeit in ihrer Bedeutung als Strafbarkeitsvoraussetzung. Um eine Tat zu rechtfertigen, reicht es aus, wenn ein Rechtfertigungsgrund eingreift. Wenn aber in vielen Fällen mehrere Rechtfertigungsgründe einschlägig sein werden, es ist nicht unbedingt nötig, die Rechtfertigungsgründe in einer bestimmten Reihenfolge zu prüfen. Ferner ist nicht zu überlegen, ob es ratsam ist, sämtliche in Frage kommenden Rechtfertigungsgründe in einem Fall anzusprechen. Dabei ist es also gleichgültig, ob die Gründe nebeneinander oder hintereinander eintreten. Rechtssätze, nach denen das Unrecht einer Tat zu verneinen ist, stehen gleichberechtigt nebeneinander; auf jeden von ihnen kann der Rechtfertigung unabhängig davon geschützt werden, ob auch ein anderer Rechtfertigungsgrund gegeben oder nicht gegeben ist. Alle führen zu derselben rechtlichen Wirkung, nämlich dem Unrechtsausschluß, der bei einer Tatbestandsverwirklichung begrifflich nur einmal eintreten kann. Es handelt sich in diesem Fall nur um die Mehrheit von Gründen für die Nichtexistenz des Unrechts. Mit dieser Erkenntnis verbunden Nutzen für die Rechtspraxis; wenn das Unrecht der Tat nach einer bestimmten Vorschrift entfällt, so ist es auf das Ergebnis ohne Einfluß und deshalb anscheinend uninteressant, ob daneben noch ein weiterer Rechtfertigungsgrund gegeben ist. Das Strafrecht kennt positive und negative Voraussetzungen der Strafbarkeit. Das Prinzip der Begründung der Nichtexistenz gilt auch für die anderen negativen Voraussetzungen. Der Katalog der Rechtfertigungsgründe ist niemals abgeschlossen, weil auch die maßgeblichen sozialen Ordnungsprinzipien sich weiterentwickeln. Aus der Grenzenlosigkeit ihres Herkunftsbereichs folgt, dass eine erschöpfende Aufzählung aller denkbaren Rechtfertigungsgründe weder in einem Gesetz noch in einer wissenschaftlichen Darstellung möglich ist.

참고문헌 (39)

  1. 김일수, "한국형법 I", ~ (1996)
  2. 김일수, "형법총론", ~ (2005)
  3. 문정민, "정당방위의 사회윤리적 제한", 법학논총 (1995), 조선대학교
  4. 배종대, "형법총론", ~ (2006)
  5. 배종대, "형사소송법", ~ (2006)
  6. 양화식, "정당방위의 제한원리", 사회과학논총, 9 (1997), 수원대사회과학연구소
  7. 오영근, "형법총론", ~ (2006)
  8. 이상용, "형법 제20조의 사회상규 규정의 입법연혁과 사회상규의 의미", 형사법연구, 20 (2003)
  9. 임웅, "형법총론", ~ (2004)
  10. 홍영기, "죄형법정주의의 근본적 의미", 형사법연구, 24 (2006)
  11. "Baumann, Strafrecht Allgemeiner Teil, 8. Aufl., 1977", ~ (1977)
  12. "Baumann", Weber, pp.1995, ~
  13. "Engisch, Einf?rung in das juristische Denken, 3. Aufl., 1956" (1956)
  14. "Ferber, Philosophische Grundbegriffe, 4. Aufl., 1998", ~ (1998)
  15. "Frister, Strafrecht Allgemeiner Teil., 2006", ~ (2006)
  16. "Gallas, Zur Struktur des strafrechtlichen Unrechtsbegriffs, FS-Bockelmann 1979", ~ (1979)
  17. "Gropp, Strafrecht Allgemeiner Teil., 2. Aufl., 2001", ~ (2001)
  18. "Hegel, Wissenschaft der Logik I, 4. Aufl., Suhrkamp판 2000", ~ (2000)
  19. "Heinrich, Strafrecht Allgemeiner Teil I, 2005", ~ (2005)
  20. "Hirsch, Rechtfertigungsgr?de und Analogieverbot, GS-Tjong, 1985", ~ (1985)
  21. "Jakobs, Strafrecht Allgemeiner Teil., 2. Aufl., 1993", ~ (1993)
  22. "Jescheck", Weigend, Strafrecht Allgemeiner Teil, 5. Aufl., 1995, 1995
  23. "Kindh?ser, Zur Rechtfertigung von Pflicht- und Obliegenheitsverletzungen imStrafrecht, Jahrbuch f? Recht und Ethik Bd. 2, 1994", ~ (1994)
  24. "Lampe, Zur funktionalen Begr?dung des Verbrechenssystems, FS-Roxin 2001", ~ (2001)
  25. , 2000
  26. "Marxen, Die ?sozialethischen? Grenzen der Notwehr, 1979", ~ (1979)
  27. "Naucke, Auf der Grenze zwischen Strafbarkeit und Straflosigkeit, Jura 1979", ~ (1979)
  28. "Naucke, Strafrecht, 9. Aufl., 2000", ~ (2000)
  29. "Noll, Tatbestand und Rechtswidrigkeit: die Wertabw?ung als Prinzip der Rechtfertigung, ZStW 1965", ~ (1965)
  30. "Peters, ?Werungsrahmen“ und ?Konflikttypen” bei der ?Konkurrenz“ zwischen§34 StGB und den besonderen Rechtfertigungsgrunden, GA 1981", ~ (1981)
  31. "R?l, Allgemeine Rechtslehre, 2001", ~ (2001)
  32. "Roxin, Strafrecht Allgemeiner Teil I, 3. Aufl., 1997", ~ (1997)
  33. "Sch", Sch-Lenckner, StGB Kommemtar, 25. Aufl., 1997, 1997
  34. "Schmidh?ser, Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl., 1984", ~ (1984)
  35. "Seelmann, Das Verh?tnis von ?4 StGB zu anderen Rechtfertigungsgr?den, 1978", ~ (1978)
  36. "SK-G?ther, StGB Kommentar, 38. Liferung, 2003", ~ (2003)
  37. "Tr?dle", Fischer, StGB Kommentar, 52. Aufl., 2004, 2004
  38. "Warda, Zur Konkurrenz von Rechtfertigungsgr?den, FS-Maurach, 1972", ~ (1972)
  39. "Wessels", Beulke, Strafrecht Allgemeiner Teil, 32. Aufl., 2002, 2002

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