정당화 사유의 법철학적 분석에 관한 연구 -정당방위와 긴급피난의 구조적 분석과 비교를 중심으로-
Die rechtsphilosophische Betrachtungen über die Rechtfertigungsgründe
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Die Institution des Notstands ist jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtfertigungsgrund. Sie erlaubt ausnahmaweise einen Eingriff in rechtlich geschützte Interessen anderer, wenn die positiven Folgen für den Inhaber des Erhaltungsguts wesentlich gewichtiger sind als die negativen Folgen für das Interesse des Inhaber des Eingriffsguts. Da es um die Berücksichtigung der Handlungsfolgen geht, beruht die Institution des rechtfertigenden Notstands auf einer konsequentialistischen Position. Allerdings läßt sich die Verrechnung der Folgen und damit der Interessen nicht unter dem Gesichtspunkt der Maximierung eines gesellschaftlichen Gesamtnutzens rechtfertigen. Vielmehr verlangt das Rechtprinzip der Solidarität von dem einzelnen, seine rechtlich geschützten Interessen zurückzustellen, wo es für den anderen um wesentlich gewichtigere Interessen geht. Bei der Grundlage des Notwehrrechts konkurrieren zwei Ansichten. Erstens wird nach einem Ansatz die Notwehr allein mit gesellschaftlichen Interessen in einem überindividualistischen Sinne interpretiert. Die überindividualistische Notwehrbrgründung verstehen die Notwehr als enen Form der erlaubten Selbsthilfe, durch die der Verteidiger das angegriffene Rechtsgutobjekt schützt. Zweitens stellen die Vertretter der Gegenposition das Notwehrrecht individualistisch dar. Die überindividualistische Notwehrbrgründung erklärt die Notwehrbefugnis aus dem Merkmal des rechtswidrigen Angriffs. Der Angreifer verletzt nicht nur die Interessen seines Opfers, sondern auch den sozialen Friedens, die Idee des Rechts, die elementaren Ordnungsprinzipien oder die Stäbilität des System. In der Konsequenz dieser Auffassung kommt dann dem Verteidiger vorrangig die Aufgabe zu, die Rechtsordnung zu schützen. Akzetiert man die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen Rechtfertigung und Entschuldigung, dann gibt es für die Einordnung des strafrechtlichen Notstands drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit: Der Notstand ist ein Rechtfertigungsgrund. Die zwei Möglichkeit: Der Notstandslage entschuldigt die Tat, macht sie aber nicht rechtmäßig. Die dritte Möglichkeit: Der Notstand hat unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtfertigende, unter anderen Voraussetzungen nur eine entschuldigende Wirkung. Es ist auch beachtenswert, die Einführung der Regelung des entschuldigenden Notstands theoretische für richtig zu halte. Aber bei der Einführung der Regelung des entschuldigenden Notstands ist es wünschenwert, auf Grund der Unzumutbarkeit die Auslegung des entschuldigenden Notstands einzubeziehen. Auch bei der Einführung der Regelung des entschuldigenden Notstands ist es wünschenwert, den Nötigungsstand und teilweise Notstandsexzeß einzubeziehen.
Abstract
Die Institution des Notstands ist jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen ein Rechtfertigungsgrund. Sie erlaubt ausnahmaweise einen Eingriff in rechtlich geschützte Interessen anderer, wenn die positiven Folgen für den Inhaber des Erhaltungsguts wesentlich gewichtiger sind als die negativen Folgen für das Interesse des Inhaber des Eingriffsguts. Da es um die Berücksichtigung der Handlungsfolgen geht, beruht die Institution des rechtfertigenden Notstands auf einer konsequentialistischen Position. Allerdings läßt sich die Verrechnung der Folgen und damit der Interessen nicht unter dem Gesichtspunkt der Maximierung eines gesellschaftlichen Gesamtnutzens rechtfertigen. Vielmehr verlangt das Rechtprinzip der Solidarität von dem einzelnen, seine rechtlich geschützten Interessen zurückzustellen, wo es für den anderen um wesentlich gewichtigere Interessen geht. Bei der Grundlage des Notwehrrechts konkurrieren zwei Ansichten. Erstens wird nach einem Ansatz die Notwehr allein mit gesellschaftlichen Interessen in einem überindividualistischen Sinne interpretiert. Die überindividualistische Notwehrbrgründung verstehen die Notwehr als enen Form der erlaubten Selbsthilfe, durch die der Verteidiger das angegriffene Rechtsgutobjekt schützt. Zweitens stellen die Vertretter der Gegenposition das Notwehrrecht individualistisch dar. Die überindividualistische Notwehrbrgründung erklärt die Notwehrbefugnis aus dem Merkmal des rechtswidrigen Angriffs. Der Angreifer verletzt nicht nur die Interessen seines Opfers, sondern auch den sozialen Friedens, die Idee des Rechts, die elementaren Ordnungsprinzipien oder die Stäbilität des System. In der Konsequenz dieser Auffassung kommt dann dem Verteidiger vorrangig die Aufgabe zu, die Rechtsordnung zu schützen. Akzetiert man die Notwendigkeit einer Unterscheidung zwischen Rechtfertigung und Entschuldigung, dann gibt es für die Einordnung des strafrechtlichen Notstands drei Möglichkeiten. Die erste Möglichkeit: Der Notstand ist ein Rechtfertigungsgrund. Die zwei Möglichkeit: Der Notstandslage entschuldigt die Tat, macht sie aber nicht rechtmäßig. Die dritte Möglichkeit: Der Notstand hat unter bestimmten Voraussetzungen eine rechtfertigende, unter anderen Voraussetzungen nur eine entschuldigende Wirkung. Es ist auch beachtenswert, die Einführung der Regelung des entschuldigenden Notstands theoretische für richtig zu halte. Aber bei der Einführung der Regelung des entschuldigenden Notstands ist es wünschenwert, auf Grund der Unzumutbarkeit die Auslegung des entschuldigenden Notstands einzubeziehen. Auch bei der Einführung der Regelung des entschuldigenden Notstands ist es wünschenwert, den Nötigungsstand und teilweise Notstandsexzeß einzubeziehen.
참고문헌 (55)
- 김성천, "형법총론" (2005)
- 김형만, "형법총론" (2002), 청목출판사
- 박상기, "형법총론" (2004)
- 배종대, "형법총론" (2009)
- 손해목, "형법총론" (1998)
- 오영근, "형법총론" (2005)
- 이건호, "형법학개론" (1977)
- 이재상, "형법총론" (2005)
- 임 웅, "형법총론"
- 서보학, "형법총론" (2006), 박영사
- 차용석, "형법총론강의(1)" (1988)
- 황산덕, "형법총론" (1982)
- 이형국, "형법상 위법성 관련조문과 그 체계적 정비 방안" (2006), 형사정책연구원 연구총서
- 김정환, "정당방위의 기본사상으로서 법질서수호원리?", 비교형사법연구, 8(2), pp.1~30 (2006), 한국비교형사법학회
- 김태명, "정당방위의 본질에 관한 연구" (2002), 가톨릭법학
- 김학태, "한국 장기이식법의 윤리적 정당성에 관한 연구", 외법논집, (25), pp.397~424 (2007), 법학연구소
- 김학태, "무의미한 생명연장치료 중단에 관한 법 윤리적 고찰 - 법원의 존엄사 판결에 대한 비판적 성찰 -", 외법논집, 33(1), pp.311~338 (2009), 법학연구소
- 김학태, "긴급권에 관한 법철학적 근거 -긴급피난을 중심으로-", 법철학연구, 8(2), pp.215~242 (2005), 한국법철학회
- 박광민, "긴급피난의 정당화원리", 형사법연구, (7) (1994), .
- 이용식, "정당방위와 긴급피난의 몇 가지 요건", 형사판례연구, 3 (1995)
- 이형국, "긴급피난의 본질과 면책적 긴급피난", 형사정책연구, 18(3), pp.201~222 (2007), 한국형사정책연구원
- 이형국, "긴급피난이론으로서의 이익형량설과 목적설" (1979), 법철학과 형법(황산덕박사 화갑기념논문집)
- 최석윤, "정당방위의 근본사상에 관한 연구", 형사정책연구, 21(3), pp.259~280 (2010), 한국형사정책연구원
- 최우찬, "형사법연구 20주년을 통해서 본 정당화사유", 형사법연구, 20(4), pp.39~64 (2008), 한국형사법학회
- Hilgendorf, "형법의 세계화와 전문화" (2010)
- Neumann, "Der strafrechtliche Notstand -Rechtfert igungs oder Entschuldigungsgrund", 법학논집, 5(1) (2000)
- "Baumann", Weber, Strafrecht AT
- Bitzilekis, "Die neue Tendenz zur Einschränkung des Notwehrrechts" (1984)
- Courakis, "Zur sozialethischen Begründung der Notwehr" (1978)
- Engisch, "Einführung in das juristische Denken" (1983)
- Fichte, "Grundlage des Naturrechts"
- Gallas, "Pflichtenkollision als schuldausschließu ngsgrund" (1954), FS-Metzer
- Haft, "Starfrecht AT", ~ (1994)
- Hegel, "Grundlinien der Philosophie des Rechts" (1983)
- Herzog, "Nomos Kommentar" (2003)
- Jescheck, "Strafrecht AT" (1996)
- Lencker, "Der rechtfertigende Notstand" (1965)
- Otto, "Grundkurs Strafrecht AT" (2000)
- Pröchel, "Die Fälle des Notstands nach anglo-amerikanischem Strafrecht" (1975)
- Roxin, "Strafrecht AT" (2005)
- Renzikowski, "Notstand und Notwehr" (1994)
- Stammler, "Darstellung der strafrechtlichen Bedeutung des Notstandes" (1878)
- Stratenwerth, "Strafrecht AT" (1981)
- Trönle, "Strafgesetzbuch und Nebengesetz" (2004)
- Hassemer, "Die provozierte Provokation oder über die Zukunft des Notwehrrechts" (1979), FS für Bockelmann
- Himmelreich, "Nothilfe und Notwehr; insbesondere zur sog. Interessenabwägung" (1967), MDR
- Hruschka, "Rechtfertigungs- und Entschuldigun gsgründe: Das Brett des Karneades bei Gentz und bei Kant" (1991), GA
- Kargl, "Die intersubjektive Begründung und Begrenzung der Notwehr" (1998), ZStW
- Küper, "Notstand I in; Handwörterbuch zur Rechtsgeschichte" (1984), Bd 3
- Lencker, "Gebotensein und Erforderlichkeit der Notwehr" (1968), GA
- Mangakis, "Über das Verhältnis von Strafrechtsschuld und Willensfreiheit" (1963), ZStW
- Marxen, "Die sozialethischen Grenzen der Notwehr" (1979)
- Roxin, "Die sozialethische Einschränkun der Notwehr" (1981), ZStW
- Schaffstein, "Notwehr und Güterabwägungsprinzip" (1952), MDR
- Schmidhäuser, "Die Begründung der Notwehr" (1991), GA
