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사용자책임(제756조)의 구분적 규율에 대한 입법적 검토

Bemerkungen über die Gesetzgeung der Geschäftsherrnshaftung

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우리 민법상 사용자책임(제756조)은 과실책임주의에 입각한 것이지만, 사실상 무과실책임에 가깝게 운영되고 있다. 이러한 법규정과 실제 운영 간의 괴리현상은 무엇보다도 현행 민법이 사용관계의 특성을 고려하지 않은 채 사용자책임에 대해 하나의 조문만을 두고 있다는 점에 기인한다. 고도의 산업화가 진행된 오늘 날 타인을 사용하는 자의 책임을 그 유형이나 특성에 따라 구분하지 않고 하나의 규정으로 규율하는 것은 바람직하지 않다. 이런 점에서 현행 민법 제756조는 입법론적으로 재검토할 필요가 있다. 그리고 사용자책임을 새롭게 입법함에 있어서 사용자책임의 법적 성격에 주안점을 두기 보다는 사용자의 유형, 사용관계, 구상권과 관련하여 어떤 내용이 실제 사례에서 적합할 것인가를 판단하는 것이 중요하다. 또한 사용자가 자신의 이익을 증대시키기 위해서 업무를 타인에게 부여함으로 인해 발생하는 위험을 스스로 부담해야 한다는 취지에 입각해서 사용자책임을 규율할 필요가 있다. 왜냐하면 사용관계의 유형별로 이익의 증대와 위험창출의 범위가 다르므로, 그에 따라 구분적으로 사용자의 책임을 정할 필요가 있기 때문이다. 사용자책임은 사용자가 영리를 추구하는 자인지, 그리고 사용관계가 그러한 영업을 목적으로 형성된 것인지에 따라서 구분하여 입법되어야 한다. 먼저 비영업적 사용관계에서 사용자는 자신에게 선임․감독상 과실이 있는 경우, 피용자의 제3자에 대한 가해행위에 대해서 책임을 져야 한다. 다만 사용자의 과실은 추정되어야 하고, 면책증명은 사용자가 해야 한다. 반면 영업적 사용관계에서 사용자는 자신의 과실여부를 묻지 않고 피용자의 제3자에 대한 손해에 대해서 책임을 져야 한다. 그리고 이 경우 사용자의 면책은 허용되지 않아야 한다. 마지막으로 위 두 가지의 사용자책임은 피용자에게 과책이 없는 경우에는 성립하지 않는 것으로 보아야 할 것이다.

Abstract

Bei der Reform dieser Vorschrift kommt es zunächst im Hinblick auf gesetzgebende Theorie nicht darauf an, ob die Geschäftsherrnhaftung entweder in eigene Haftung oder in die Haftung für anderen eingeordnet wird. Wichtig sind vielmehr in praktischer Hinsicht die Erscheinungsform des Geschäftsherrn, der Inhalt des Innenverhältnisses zwischen Geschäftsherrn und Gehilfen bzw. der Regressumfang des Geschäftsherrn. Ferner soll man bei dieser Verankerung aber auch demjenigen Grundgedanken unterliegen, dass, wer einen anderen zum eigenen Gewerbebetrieb bestellt und eigenes Interesse in Ausführung der Verrichtung des anderen verfolgt, das Risiko zu tragen hat, welches infolge solcher Bestellung und Ausführung der Verrichtung verwirklicht wird. Da der anstrebende Umfang des Interesses oder Art und Umfang des verwirklichenden Risikos sich vor allem je nach unterschiedlichen Inhalten von Innenverhältnissen zwischen Geschäftsherrn und Gehilfen ändern, ist es mithin notwendig, dass die voneinander abweichenden tatbestandlichen Voraussetzungen der Geschäftsherrnhaftungen nach solchen Inhalten differenziert verankert werden. Schließlich sollen die unterschiedlichen tatbestandlichen Voraussetzungen der Geschäftsherrnhaftungen abhängig davon zu bestimmen und verankern sein, ob der Geschäftsherr eigenem betrieblichem Interesse verfolgt und damit auch das Innenverhältnis zwischen Geschäftsherrn und Gehilfen zum Zweck solcher Verfolgung betrieblichen Interesses ausgestaltet wird: wenn der Geschäftsherr im Bei der Reform dieser Vorschrift kommt es zunächst im Hinblick auf gesetzgebende Theorie nicht darauf an, ob die Geschäftsherrnhaftung entweder in eigene Haftung oder in die Haftung für anderen eingeordnet wird. Wichtig sind vielmehr in praktischer Hinsicht die Erscheinungsform des Geschäftsherrn, der Inhalt des Innenverhältnisses zwischen Geschäftsherrn und Gehilfen bzw. der Regressumfang des Geschäftsherrn. Ferner soll man bei dieser Verankerung aber auch demjenigen Grundgedanken unterliegen, dass, wer einen anderen zum eigenen Gewerbebetrieb bestellt und eigenes Interesse in Ausführung der Verrichtung des anderen verfolgt, das Risiko zu tragen hat, welches infolge solcher Bestellung und Ausführung der Verrichtung verwirklicht wird. Da der anstrebende Umfang des Interesses oder Art und Umfang des verwirklichenden Risikos sich vor allem je nach unterschiedlichen Inhalten von Innenverhältnissen zwischen Geschäftsherrn und Gehilfen ändern, ist es mithin notwendig, dass die voneinander abweichenden tatbestandlichen Voraussetzungen der Geschäftsherrnhaftungen nach solchen Inhalten differenziert verankert werden. Schließlich sollen die unterschiedlichen tatbestandlichen Voraussetzungen der Geschäftsherrnhaftungen abhängig davon zu bestimmen und verankern sein, ob der Geschäftsherr eigenem betrieblichem Interesse verfolgt und damit auch das Innenverhältnis zwischen Geschäftsherrn und Gehilfen zum Zweck solcher Verfolgung betrieblichen Interesses ausgestaltet wird: wenn der Geschäftsherr im

참고문헌 (34)

  1. 康 奉 碩, "사용자책임과 그 면책사유의 법적 성질", 저스티스, (85), pp.122~139 (2005), 한국법학원
  2. 권오승, "사용자책임", 민사법학, (15) (1997), 한국민사법학회
  3. 권용우, "사용자책임과 구상권의 제한", 고시연구 (1990), 고시연구사
  4. 김봉수, "사용자책임의 비교법적 경향", 고려법학, (54), pp.201~241 (2009), 법학연구원
  5. 김재형, "사용자책임에서의 사무집행관련성", 법조, 44(6, 7) (1995), 법조협회
  6. 김천수, "한국 불법행위법에 관한 최근 입법 논의", 민사법학, 57, pp.3~39 (2011), 한국민사법학회
  7. 김천수, "사용자책임의 입법론적 쟁점", 법학논집, 14(4), pp.55~69 (2010), 법학연구소
  8. 김형석, "사용자책임의 입법주의 연구- 역사적⋅비교법적 접근 -", 서울대학교 법학, 53(3), pp.419~482 (2012), 법학연구소
  9. 김형배, "사용자책임과 구상권의 제한", 민사법학, (7) (1988), 한국민사법학회
  10. 이혜진, "使用者責任과 求償權 및 逆求償權에 관한 考察", 동아법학, (48), pp.603~638 (2010), 법학연구소
  11. 하경효, "사용자책임에서의 구상권제한에 관한 규율동향과 입법방향", 안암법학, (40), pp.559~596 (2013), 안암법학회
  12. 하경효, "사용자책임과 관련된 몇 가지 문제", 고시연구, 25(7) (1998), 고시연구사
  13. 한삼인, "사용자책임의 본질과 그 면책의 법적 의미", 법학연구, 22(1), pp.181~216 (2011), 법학연구소
  14. 한웅길, "사용자책임에 있어 구상권에 대한 연구", 동아법학, (17) (1994), 동아대학교법학연구소
  15. 한웅길, "사용자책임에 관한 연구", 동아법학, (10) (1990), 동아대학교 법학연구소
  16. Dam, von Cees, "European Tort Law" (2006), Oxford University Press
  17. European Group on Tort Law, "Principles of European Tort Law : text and commentary" (2005), Springer
  18. Spier, Jaap, "Unification of Tort Law: Liability for Damage Caused by Others" (2003), Kluwer International
  19. The American Law Institute, "Restatement (Third) of Agency" (2006)
  20. Ferid, Murad, "Das Französische Zivilrecht Band 2 Schuldrecht: Die einzelnen Schuldverhältnisse, Sachenrecht" (1986), Verlagsgesellschaft Recht und Wirtschaft
  21. Fuchs, Maximilian, "Deliktsrecht" (2003), Springer
  22. Honsell, Heinrich, "Schweizerisches Haftpflichtrecht" (2005), Schulthess Verlag
  23. Kötz, Hein, "Deliktrecht" (2013), Verlag Franz Vahlen
  24. Koziol, Helmut, "Tort Law of the European Community" (2008), Springer
  25. Nieper, Franz, "Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch" (1995), Kluwer Law International
  26. Sonnenberger, Hans Jürgen, "Einführung in das französische Recht" (2000), Verlag Recht und Wirtschaft
  27. von Bar, Christian, "Gemeineuropäisches Deliktsrecht" (1996), C. H. Beck
  28. Welser, Rudolf, "Schuldrecht Allgemeinter Teil: Schuldrecht Besonderer Teil, Erbrecht" (2007), Manzsche- und Universitätsbuchhandlung
  29. Zimmermann, Reinhard, "Grundstrukturen des Europäishen Deliktsrechts" (2003), Nomos
  30. Zimmermann, Reinhard, "Grundstrukturen des Europäischen Deliktsrechts" (2003)
  31. Schuldrechtsmodernisierung in der Schweizer? - Der Entwurf Obligationenrecht 2020, "Kern, Christoph A.", ZEuP, ~ (2014)
  32. Die Gesamtrevision des schweizerischen Haftpflichtrechts, "Koch, Daniel", ZEuP, ~ (2001)
  33. Bundesamt für Justiz, "Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über die Revision und Vereinheitlichung des Haftpflichtrechts", ~ (2000)
  34. Bundesminister der Justiz, "Gutachten und Vorschläge zur Überarbeitung des Schuldrecht Band II" (1981), Bundesanzeiger Verlagsges.mbH

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