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사전의료지시의 구속력에 관한 독일법과의 비교법적 고찰

Verbindlichkeit der Patientenverfügung im deutschen und koreanischen Recht

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주제분류법학

초록

Am 18. 9. 2009. wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichesgesetzbuchs vom koreanischen Bundesministerium vorgelegt, um ein Rechtsinstitut Betreuung in das koreanische BGB einzuführen. Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs stellen sich wie folgt dar: Einführung eines Rechtsinstituts Betreuung․beschränkte Betreuung․bestimmte Betreunug, neu Regelung eines Betreungsvertrags, Anerkennung der Betreung mehrerer Betreuer und Vereins, Rücksicht des Betreuteswohl, -wunsch und -selbstbestimmungrechts über die Angelegenehit usw.. Das Entwurf wurde mit dem Erforderlichkeits- und Subsidiaritätsgrundsatz gegründet. Vor allem ist §947-2 von großer Bedeutung; der Betreute kann seine Angelegenheit selbstbestimmen(§947-2 I); kann der Betreute die medizinische Behandlung nicht selbstbestimmen, kann der Betreuer sie bestimmen(§947-2 III). Doch nach dieser Vorschrift kann die rechtliche Problem in Bezug auf Abbruch der ärztliche Maßnahme für sinnlos Lebensverlängerung abgelöst werden. Daher ist der Abbruch der ärztliche Maßnahme für sinnlos Lebensverlängerung nur durch Kriteium des Urteils vom koreanischen Obersten Gerichtshof möglich; deren Abbruch ist nur unter besonders strengen Voraussetzungen, z.B. Patientenverfügung oder Mutmaßliche Patientenwille, erlaubt. Diesbezüglich entstanden ähnliche Probleme im deutschen Recht. Deshalb ist Patientenverfügung in der Praxis von großer Bedeutung für die Verwirklichung des Selbstbstimmungsrecht jedes Menschen. Fragen der rechtlichen Verbindlichkeit und des Umgangs mit der Patientenverfügungen werden seit einigen Jahrzehnten intensiv diskutiert. Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschlüssen vom 17. 3. 2003 und vom 8. 6. 2005. die Bedeutung des Selbstbestimmungsrecht bei ärtzlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Dennoch besteht in der Praxis zum Teil noch Verunsicherung im Umgang mit Patientenverfügung. Das betrifft insbesondere ihre Bindungswirkung und Geltung in allen Stadien einer Erkrankung. Doch fordern die Deutschen die Achtung ihrer Würde und ihres Selbstbestimmung bei ärtztlichen Behandlungen in allen Lebensphasen. Auf diesen Gründen wurde Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts verschaffen. Wie oben erläutert, entstanden die Ähnliche in koreanischen Recht. Nach der Rechtssprechung muss der Patientenwille bei Abbruch der ärtzlichen Maßnahmen unter strengen Voraussetzungen Beachtung finden. Danach bestanden noch die rechtliche Verunsicherung der Beteiligten an den ärtztlichen Behandlungen. Es besteht also dringender gesetzlicher Handlungsbedarf. Bei Gesetzgebung ist das Vorgang der Gesetzgebung, drei Entwürfe und das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts im deutschen Recht uns hilfreich.

Abstract

Am 18. 9. 2009. wurde ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichesgesetzbuchs vom koreanischen Bundesministerium vorgelegt, um ein Rechtsinstitut Betreuung in das koreanische BGB einzuführen. Die wesentlichen Inhalte des Entwurfs stellen sich wie folgt dar: Einführung eines Rechtsinstituts Betreuung․beschränkte Betreuung․bestimmte Betreunug, neu Regelung eines Betreungsvertrags, Anerkennung der Betreung mehrerer Betreuer und Vereins, Rücksicht des Betreuteswohl, -wunsch und -selbstbestimmungrechts über die Angelegenehit usw.. Das Entwurf wurde mit dem Erforderlichkeits- und Subsidiaritätsgrundsatz gegründet. Vor allem ist §947-2 von großer Bedeutung; der Betreute kann seine Angelegenheit selbstbestimmen(§947-2 I); kann der Betreute die medizinische Behandlung nicht selbstbestimmen, kann der Betreuer sie bestimmen(§947-2 III). Doch nach dieser Vorschrift kann die rechtliche Problem in Bezug auf Abbruch der ärztliche Maßnahme für sinnlos Lebensverlängerung abgelöst werden. Daher ist der Abbruch der ärztliche Maßnahme für sinnlos Lebensverlängerung nur durch Kriteium des Urteils vom koreanischen Obersten Gerichtshof möglich; deren Abbruch ist nur unter besonders strengen Voraussetzungen, z.B. Patientenverfügung oder Mutmaßliche Patientenwille, erlaubt. Diesbezüglich entstanden ähnliche Probleme im deutschen Recht. Deshalb ist Patientenverfügung in der Praxis von großer Bedeutung für die Verwirklichung des Selbstbstimmungsrecht jedes Menschen. Fragen der rechtlichen Verbindlichkeit und des Umgangs mit der Patientenverfügungen werden seit einigen Jahrzehnten intensiv diskutiert. Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschlüssen vom 17. 3. 2003 und vom 8. 6. 2005. die Bedeutung des Selbstbestimmungsrecht bei ärtzlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Dennoch besteht in der Praxis zum Teil noch Verunsicherung im Umgang mit Patientenverfügung. Das betrifft insbesondere ihre Bindungswirkung und Geltung in allen Stadien einer Erkrankung. Doch fordern die Deutschen die Achtung ihrer Würde und ihres Selbstbestimmung bei ärtztlichen Behandlungen in allen Lebensphasen. Auf diesen Gründen wurde Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts verschaffen. Wie oben erläutert, entstanden die Ähnliche in koreanischen Recht. Nach der Rechtssprechung muss der Patientenwille bei Abbruch der ärtzlichen Maßnahmen unter strengen Voraussetzungen Beachtung finden. Danach bestanden noch die rechtliche Verunsicherung der Beteiligten an den ärtztlichen Behandlungen. Es besteht also dringender gesetzlicher Handlungsbedarf. Bei Gesetzgebung ist das Vorgang der Gesetzgebung, drei Entwürfe und das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts im deutschen Recht uns hilfreich.

참고문헌 (17)

  1. 고시면, "'존엄사’(논자에 따라서는 ‘소극적 안락사’ 등)에 관한 연구 - (가칭) ‘존엄사법’안을 중심으로", 사법행정, 50(4) (2009), 한국사법행정학회
  2. 김천수, "진료계약", 민사법학, (15) (1997), 한국민사법학회
  3. 김혁돈, "환자의 자기결정권과 치료중단", 형사법연구, (25), pp.113~138 (2006), 한국형사법학회
  4. 백승흠, "성년후견제도의 도입과 과제", 법학논총, 27(1), pp.23~48 (2010), 법학연구소
  5. 백승흠, "정신능력법제에 관한 연구 -성년자후견제도를 중심으로", 법학논집, 31(1) (2009), 청주대학교 법학연구소
  6. 송덕수, "신민법강의" (2010), 박영사
  7. 신은주, "우리나라에서 성년후견제도의 도입", 한국의료법학회지, 17(2), pp.29~59 (2009), 한국의료법학회
  8. 이준일, "대법원의 존엄사 인정(大判 2009다17417)과 인간의 존엄 및 생명권", 고시계 (2009)
  9. 허순철, "헌법상 연명치료 중단 - 대법원 2009. 5. 21. 선고 2009다17417 판결의 의의를 중심으로 -", 공법학연구, 11(1), pp.165~186 (2010), 한국비교공법학회
  10. Müller, Gabriele, "Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenverfügung - Zur Rechtslage de lege lata et de lege ferenda", ZEV (2008)
  11. Hufen, Friedhelm, "Verfassungsrechtliche Grenzen des Richterrechts", ZRP (2003)
  12. Kutzer, Klaus, "Der Vormundschaftsrichter als 'Schicksalsbeamter'", ZRP (2003)
  13. "BT-Drucksache 16", 8442
  14. "BT-Drucksache 16", 11360
  15. "BT-Drucksache 16", 11493
  16. "BT-Drucksache 16", 13314
  17. "Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr.49", ~ (2009)

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