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보험시장의 효율성을 위한 보험옴부즈맨제도의 연구 - 독일을 중심으로 -

Eine Untersuchung über die Institution des Versicherungsombudsmannes zur Effizienz des Versicherungsmarkts

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주제분류법학

초록

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, Kunden der angeschlos- senen Unternehmen können sich bei einer Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer zur neutralen Prüfung ihres Anspruchs an den Ombudsmann wenden. Der Versicherungsombudsmann e. V als eine Schlichtungsstelle hat im Oktober 2001 ihre Tätigkeit aufgenommen. Er ist auf Initiative der deutschen Versicherungswirtschaft gegründet worden, die die Kosten der Einrichtung trägt. Mit dieser Einrichtung hat die Versicherungswirtschaft zwei Zwecke verwirklicht, Dies ist zum einen der Verbraucherschutz und zum anderen die Verwirklichung der Möglichkeit, durch Schlichtungsstelle Streitigkeiten zu lösen. Zu entscheiden hat er nach Recht und Gesetz. Der Ombudsmann entscheidet nur über Beschwerden von Verbrauchern, Bei Streitwerten bis zu 5.000 Euro einen entscheidung und bei einem Beschwerdewert von 5.000.01 Euro bis zu 50.000 eine Empfehlung. Während der Dauer des gesamten Verfahrens gilt gegenüber dem Beschwerdegegner die Verjährung für streitbefangene Ansprüche des Beschwerdeführers als gehemmt. Zum Schluss lässt sich festhalten, dass der Versicherungsombudsmann von den Verbrauchern ebenso wie von den Versicherungsunternehmen in vollen Umfang angenommen worden ist und auf beien Seiten ein gewisses Vertrauen in die Streitbeilegungsorganisation besteht.

Abstract

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle, Kunden der angeschlos- senen Unternehmen können sich bei einer Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer zur neutralen Prüfung ihres Anspruchs an den Ombudsmann wenden. Der Versicherungsombudsmann e. V als eine Schlichtungsstelle hat im Oktober 2001 ihre Tätigkeit aufgenommen. Er ist auf Initiative der deutschen Versicherungswirtschaft gegründet worden, die die Kosten der Einrichtung trägt. Mit dieser Einrichtung hat die Versicherungswirtschaft zwei Zwecke verwirklicht, Dies ist zum einen der Verbraucherschutz und zum anderen die Verwirklichung der Möglichkeit, durch Schlichtungsstelle Streitigkeiten zu lösen. Zu entscheiden hat er nach Recht und Gesetz. Der Ombudsmann entscheidet nur über Beschwerden von Verbrauchern, Bei Streitwerten bis zu 5.000 Euro einen entscheidung und bei einem Beschwerdewert von 5.000.01 Euro bis zu 50.000 eine Empfehlung. Während der Dauer des gesamten Verfahrens gilt gegenüber dem Beschwerdegegner die Verjährung für streitbefangene Ansprüche des Beschwerdeführers als gehemmt. Zum Schluss lässt sich festhalten, dass der Versicherungsombudsmann von den Verbrauchern ebenso wie von den Versicherungsunternehmen in vollen Umfang angenommen worden ist und auf beien Seiten ein gewisses Vertrauen in die Streitbeilegungsorganisation besteht.

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