다수 부양의무자 및 부양권자의 우선순위에 대한 고찰 - 독일의 경우와 비교하여 -
Der Reihenfolge bei mehreren Unterhaltspflichtigen und mehreren Unterhaltsberechtigten
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초록
우리 민법은 부양의무의 우선순위 및 부양권자의 우선순위를 구체적으로 규정하고 있지 않으며, 단지 당사자의 협의로 이를 정하거나 협의할 수 없을 때 법원이 이를 정하도록 하고 있다. 현행 민법상 부양의 우선순위에 대한 이론은 2원형론으로 부양의무를 제1차적 부양은 미성년자녀와 배우자에 대한 부양, 그리고 제2차적 부양은 민법 제974조에서 규정하고 있는 친족부양으로 분류되고 있다. 법원은 그동안 노부모부양을 1차적 부양으로 판단하는 등의 판결을 내린바가 있었으나 일반적으로 이러한 2원형론을 수용하고 있다. 그러나 이러한 2원형론적 분류는 복잡한 생활관계의 다양한 부양관계를 다각적으로 해결하는데 한계가 있으며, 국가의 공적 부조의 역할이 확대되어가고 있는 상황에서 사적부양과 공적부양의 조화를 통한 새로운 부양의 우선순위 관계를 검토할 필요가 있다고 본다. 이에 본 논문에서는 현재까지의 부양의무에 대한 논의와 판례의 경향을 검토하였으며, 더 나아가 다수의 부양의무자 및 부양권자가 있는 경우 이들에 대한 우선순위를 제안해 보았다. 독일의 경우 다수의 부양의무자 및 부양권자에 대한 우선순위관계를 법으로 규정하고 있다. 이에 부양의 우선순위를 정함에 있어 우리 민법의 현행 규정과 해석 그리고 독일의 현행법을 참고하여 우리에게 적용될 수 있는 부양의 우선순위를 검토해 보았다. 아울러 이러한 부양의 순위를 정하는 문제와 관련된 몇 가지 기타 사항 즉, 자기생계유지비와 부양비청구권에 대한 제한 등을 검토하였다.
Abstract
Wenn ein Bedürftiger gesetzliche Unterhaltsansprüche gegen mehrere Personen hat, so gibt es das Problem, in welcher Reihenfolge die Unterhaltsschuldner verpflichtet sind. Wenn man den in Unterhalt in Anspruch nehmen will, müssen zuerst einige Voraussetzungen erfuellt sein. Vor allem muss der Unterhaltsberechtigte ein Verwandter gemäss §974 KBGB sein. Und der Unterhaltspflichtiger muss auch wirtschaftlich fähig sein, den Unterhaltsberechtigen zu unterhalten(§975 KBGB) Im koreanische Recht wird keine konkrete Reihenfolge der Unterhaltspflichtigen und Unterhaltsberechtigten geregelt. Aber es ist festgehalten, dass sich die Betroffene über die Reihenfolge der Unterhaltsverpflichteten einigen können. Wenn sie keine Vereinbarung erreichen können, können sie das Gericht in Anspruch nehmen. Das Gericht kann dann unter Berücksichtigung der Verhältnisse der Beteiligten über die Reihenfolge des Unterhalts entscheiden (§756 KBGB). Der Reihenfolge der Unterhaltsspflicht wird behauptet 2 Kategory in der wissenschaftliche Theory. Es werden‘erstens Unterhaltspflicht’ und ‘zweitens Unterhaltspflicht’genannt. ‘erstens Unterhaltspflicht’ ist der Unterhaltpflicht zwischen Ehegatten und minderjähriges Kindesunterhalt vom Eltern. In der rechtswissenschaftlichen Theorie werden zwei Kategorien der Unterhaltspflicht unterschieden: die erste und die zweite Unterhaltspflicht. Die erste Unterhaltspflicht ist die Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten und für minderjährige Kinder. Die zweite Unterhaltspflicht bezieht sich auf andere Verwandte (außer Ehegatten und minderjährige Kinder)“ Die erste Unterhaltspflicht ist der Unterhaltspflichter unterhaltet wie der selbst unterhaltet, aber zur zweitens Unterhaltspflicht ist der Unterhaltspflichtige unterhaltet, wenn er wirtschaftlich fähig ist, andere Unterhaltsberechtigte unterhalten zu können." Im koreanischem Zivilgesetzbuch wird zwischen der Ehegattenunterhaltspflicht im Sinne des § 826 KBGB und Verwandtenunterhaltspflicht im §974 KBGB unterschieden: Verwandte in gerader Linie und Ehegatten sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren (§974 KBGB 1). Zwischen den Verwandten besteht diese Pflicht, wenn sie zusammen leben (§974 KBGB 2). Es gibt keinen gesetzlichen Unterschied zwischen dem Unterhalt minderjähriger Kinder und dem anderer Verwandter. Deswegen wird behauptet, dass die gesetzliche Grundlage des Unterhalts für das minderjährige Kind der §913 KBGB ist. Aber eine andere Meinung ist, dass der §913 KBGB keine ausreichende Grundlage für die Unterscheidung zwischen dem Unterhalt von minderjährigen Kindern und anderen Verwandten darstellt. Deswegen wird er neu geregelt werden müssen. Ich habe in der vorliegenden Arbeit dargestellt, wie die koreanische rechtswissenschaftliche Theorie und wie die Gerichte in diesem Gebiet bisher entschieden haben. Darüber hinaus habe ich die Rangfolge der Unterhaltsverpflichteten und Unterhaltsberechtigten diskutiert. Dabei habe ich die Regelungen der deutschen gesetzlichen Regelungen berücksichtigt.
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