미술저작물의 사진촬영과 저작권침해여부
Urheberrechtsverletzung durch photographische Aufnahme von Werken der bildenden Künste
0
조회
0
다운로드
1
인용
0
참고문헌
키워드
초록
Zu den Werken der bildenden Künste gehören sowohl die klassischen Kunstwerke im herkömmlichen Sinne wie auch die Baukunst, die angewandte Kunst sowie Entwürfe solcher Werke. Der Begriff der Kunst ist noch nicht eindeutig festgesetzt, trotzdem §2 Nr. 2 UrhG ist maßgeblich. Danach muss ein Kunstwerk persönliche geistige Schöpfung sein. Urheberrechtlich geschützt sind nicht nur Lichtbildwerke, die persönlich geistige Schöpfungen sind, sondern auch bloße Lichtbilder, welch die Bedingungen nach §2 Nr. 2 UrhG nicht befriedigen können. Beim Schutzumfang eines Lichtbildwerks handelt es sich darum, dass das fotografierte Motiv vorgegeben ist und mit technischen Mitteln aufgenommen ist. Im Gegensatz zum Maler bestimmt der Fotograf nicht die Umrisse einer Person oder eines Gegenstands. Nach §72 deutsches UrhG werden nicht nur Lichtbilder, sondern auch Erzeugnisse, welch ähnlich wie Lichtbilder hergestellt sind, in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften geschützt. Maßgeblich ist diese Bestimmung auch im Fall des koreanischen UrhG.
Abstract
Zu den Werken der bildenden Künste gehören sowohl die klassischen Kunstwerke im herkömmlichen Sinne wie auch die Baukunst, die angewandte Kunst sowie Entwürfe solcher Werke. Der Begriff der Kunst ist noch nicht eindeutig festgesetzt, trotzdem §2 Nr. 2 UrhG ist maßgeblich. Danach muss ein Kunstwerk persönliche geistige Schöpfung sein. Urheberrechtlich geschützt sind nicht nur Lichtbildwerke, die persönlich geistige Schöpfungen sind, sondern auch bloße Lichtbilder, welch die Bedingungen nach §2 Nr. 2 UrhG nicht befriedigen können. Beim Schutzumfang eines Lichtbildwerks handelt es sich darum, dass das fotografierte Motiv vorgegeben ist und mit technischen Mitteln aufgenommen ist. Im Gegensatz zum Maler bestimmt der Fotograf nicht die Umrisse einer Person oder eines Gegenstands. Nach §72 deutsches UrhG werden nicht nur Lichtbilder, sondern auch Erzeugnisse, welch ähnlich wie Lichtbilder hergestellt sind, in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften geschützt. Maßgeblich ist diese Bestimmung auch im Fall des koreanischen UrhG.
참고문헌 (10)
- 김병일, "저작권 제한 토론문, 디지털환경에서의 저작권법의 새로운 과제", 제1회 저작권포럼 자료집 (2009)
- 심재필, "응용미술작품의 지적재산권적 보호", 대전지방변호사회지, (창간) (2000)
- 육소영, "저작물의 공정이용에 관한 법리와 경제학적 분석", 경제법연구, 5(1) (2006)
- 윤경, "응용미술작품이 저작물로 보호되기 위한 요건-대법원 2004. 7. 22. 선고 2003도7572 판결(히딩크넥타이 사건)-", 법조, 55(9), pp.225~247 (2006), 법조협회
- 이대희, "저작권법상의 공정이용의 법리에 관한 비교법적 연구", 경영법률, 10 (1999)
- 이해완, "저작권법" (2012), 박영사
- 차상육, "응용미술의 저작물성 판단기준", 창작과권리, (45) (2006)
- Dreier, "UrhG-Kommentar" (2004), C.H.Beck
- Dreyer, "Heidelberger Kommentar-Urheberrecht" (2004), C.F.Müller
- Marshall Leaffer, "Understanding Copyright Law" (2005)
