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통신제한조치와 증언거부권

Zeugnisverweigerungsrechte und Telekommunikationsüberwachung

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본고는 「통신비밀보호법」 제5조 제1항에 따른 범죄의 예방과 저지를 위한 통신제한조치의 헌법적 한계를 고찰하고 있다. 「헌법」 제10조에 보장된 인간존엄의 불가침은 예를 들어 부부 간이나 변호사와 의뢰인 간의 전화통화를 수사기관에 의한 감청의 대상에서 일반적으로 제외시킬 것을 요청하고 있지 않다. 즉 이들 간의 전화통화를 수사기관에 의한 감청으로부터 “절대적으로” 보호하는 것은 인간존엄의 불가침으로부터 도출될 수 없다. 개인이 자신의 배우자나 변호사와 나누는 모든 전화통화가 사생활의 불가침 영역에 귀속되는 것은 아니다. 만일 이들이 나누는 전화통화의 내용이 범죄를 공모하는 내용을 담고 있다면, 이들의 전화통화는 범죄의 예방과 저지를 위해 감청될 수 있다. 이러한 점에서 통신제한조치의 한계는 ‘부부 간이나 변호사와 의뢰인 간의 전화통화는 언제나 그리고 어떠한 경우에도 절대적으로 보호되며, 국가에 의한 모든 침해로부터 벗어나 있다.’는 식으로 설정될 수 없다. 다른 한편 헌법상의 기본권은 부부 간이나 변호사와 의뢰인 간의 관계와 같은 신뢰관계를 특별히 보호하고 있지만, 이러한 신뢰관계는 무제한적으로 보장되지 않는다. 헌법은 신뢰관계를 절대적으로 보호하는 것이 아니라, 상반되는 헌법상의 이익과의 형량을 가능케 하고 있다. 배우자나 변호사와 같이 증언거부권이 부여되는 자가 통신제한조치에 맞서 주장할 수 있는 기본권적 방어권은 국가의 보호의무와 조정되어야 한다. 모든 침해를 방어할 수 있는 신뢰관계의 절대적 보호는 어쩌면 형사소송법의 영역에서 주장될 수 있는 견해와 달리, 경찰법의 영역에서는 인정될 수 없다. 오히려 위험방지의 이익과 신뢰관계의 보호 간의 이익형량에 기초하여 신뢰관계를 통신제한조치로부터 보호할 것인지, 만일 보호한다면 어느 정도 보호할 것인지는 광범위하게 입법자의 결정에 맡겨져 있다. 그러나 신뢰관계에 대한 침해는 신뢰관계에 영향을 미치지 않는 (마찬가지로 효과적인) 침해보다 후순위라 할 수 있다. 게다가 신뢰관계에 대한 침해는 단지 개인의 생명, 신체, 건강 또는 자유와 같이 특별히 높은 가치를 갖는 법익에 대한 중대한 손해의 방지를 위해서만 허용될 수 있다.

Abstract

1. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erkennt nach wie vor einen absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung an, bei dem eine Abwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ausscheidet. Dabei seien nach dem BVerfG zum Kernbereich privater Lebensgestaltung grundsätzlich Gespräche mit dem Ehegatten zu rechnen, aber auch seelsorgerische Gespräche mit Geistlichen und dem Strafverteidiger, u.U. auch mit dem Arzt. Nicht zum Kernbereich privater Lebensgestaltung gehören Äußerungen, die sich unmittelbar auf eine konkrete Straftat beziehen. Allerding kann die Frage, ob ein Eingriff in diesen Kernbereich vorliegt, häufig erst dann durch eine (dann allerdings sofort abzubrechende) Telekommunikationsüberwachung geklärt werden. Damit kann man Jedoch schon in einen absolut geschützten Kernbereich eingegriffen haben, in den die Telekommunikationsüberwachung nicht eingreifen darf. 2. Einen absoluten Schutz von Vertrauensverhältnissen kann es im Polizeirecht angesichts der grundrechtlichen Schutzpflichten nicht geben. Die Grundrechte verlangen den Schutz von bestimmten Vertrauensverhältnissen. Die betreffenden Grundrechte sind aber nicht schrankenlos gewährleistet. Die Verfassung schützt bestimmte Vertrauensverhältnisse nicht absolut, sondern ermöglicht eine Abwägung mit gegenläufigen Verfassungsbelangen. Die grundrechtlichen Abwehrrechte, die bestimmte “privilegierte” Personen, wie zum Beispiel Ehepartner, Ärzte und Rechtsanwälte, gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt geltend machen können, sind mit den staatlichen Schutzpflichten in Ausgleich zu bringen, denen selbst Verfassungsrang zukommt. 3. Ein absolut abwägungsfester Schutz von Vertrauensverhältnissen, der in der Lage wäre, jeden präventivpolizeilichen Eingriff abzuwehren, ist - anders als dies möglicherweise im Strafprozessrecht vertretbar sein mag - im Polizeirecht nicht anzuerkennen. Das Polizeirecht weist als Recht der Gefahrenabwehr einen weit stärkeren Bezug zu den grundrechtlichen Schutzpflichten auf, als er der Strafverfolgung eigen ist. Ein uneingeschränkter Schutz von Berufsgeheimnissen vor heimlichen Eingriffen in die Telekommunikation, die ihrerseits der Effektuierung grundrechtlicher Schutzpflichten in Bezug auf andere hochwertige Rechtsgüter wie Leben und Gesundheit dienen, dürfte im Polizeirecht keinesfalls geboten sein. Es obliegt vielmehr in weitem Umfang der politischen Entscheidung des einfachen Gesetzgebers, ob und im welchem Umfang er auf der Basis einer Abwägung zwischen dem Aspeckt der Gefahrenabwehr einerseits und dem Schutz von Vertrauensverhältnissen andererseits diese vor Datenerhebungen schützt. Jedoch ist bei der Telekommunikationsüberwachung darauf zu achten, dass ein Eingriff in Vertrauensverhältnisse nachrangig gegenüber einem (ebenso wirksamen) Eingriff zu sein hat, durch den Vertrauensverhältnisse nicht berührt werden. Zudem ist ein heimlicher Eingriff in das grundrechtlich geschützte Vertrauensverhältnis nur zur Abwehr erheblicher Gefahren für höherwertige Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit und Freiheit einer Person zulässig.

참고문헌 (20)

  1. 신양균, "형사소송법" (2004), 법문사
  2. 신동운, "형사소송법" (1996), 법문사
  3. 이재상, "형사소송법" (2001), 박영사
  4. 김성룡, "신분위장수사경찰?비밀정보원활용과 그 형사법적문제점에 관한 독일의 논의 현황", 비교형사법연구, 7(2(2)), pp.247~270 (2005), 한국비교형사법학회
  5. 손재영, "주거 외부에서 행해지는 주거도청의 헌법적 한계", 중앙법학, 8(1), pp.33~66 (2006), 중앙법학회
  6. 孫載榮, "경찰법에서 신뢰관계의 보호 ―독일에서의 논의를 중심으로―", 공법연구, 34(2), pp.315~345 (2005), 한국공법학회
  7. 정인진, "변호사의 비밀유지의무", 저스티스, (104), pp.136~162 (2008), 한국법학원
  8. Schenke, Wolf-Rüdiger, "Polizei- und Ordnungsrecht, 7. Aufl" (2011)
  9. Würtenberger, Thomas, "Polizeirecht in Baden-Württemberg, 6. Aufl" (2005)
  10. Gusy, Christoph, "Grundrechtsschutz vor staatlichen Informationseingriffen", VerwArch, 74 (1983)
  11. Guttenberg, Ulrich, "Die heimliche Überwachung von Wohnungen", NJW (1993)
  12. Kniesel, Michael, "Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten im neuen Polizeirecht", ZRP (1989)
  13. Kniesel, Michael, "Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten im juristischen Meinungsstreit", ZRP (1992)
  14. Merten, Karlheinz, "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung", ZRP (1991)
  15. Ruthig, Josef, "Der Schutz von Vertrauensverhältnissen im Polizeirecht, In Zeugnisverweigerungsrechte bei (verdeckten) Ermittlungsmaßnahmen" (2002), vorgelegt vom Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht (ASP)
  16. Siebrecht, Michael, "Die polizeiliche Datenverarbeitung im Kompetenzstreit zwischen Polizei-und Prozessrecht", JZ (1996)
  17. Son, Jae-Young, "„Kernbereichs-Dogmatik„ des Bundesverfassungsgerichts, In Staat, Verwaltung und Rechtsschutz, Festschrift für Wolf-Rüdiger Schenke zum 70. Geburtstag" (2011), Duncker & Humblot
  18. Wolter, Jürgen, "Beweisverbote und Informationsübermittlung der Polizei bei präventiver Videoüberwachung eines Tatverdächtigen - BGH NJW 1991, 2651 -", ~ (1992)
  19. Würtenberger, Thomas, "Der Schutz von Amts- und Berufsgeheimnissen im Recht der polizeilichen Informationserhebung", JZ (1999)
  20. Zöller, Mark Alexander, "Zeugnisverweigerungsrechte und heimliche Ermittlungsmaßnahmen im Strafprozessrecht, In Zeugnisverweigerungsrechte bei (verdeckten) Ermittlungsmaßnahmen" (2002), vorgelegt vom Arbeitskreis Strafprozessrecht und Polizeirecht (ASP)

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