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독일 불법행위법상 소유권침해와 재산손해 -물건의 이용침해에 관한 독일 연방대법원 판결을 중심으로-

Eigentumsverletzung und Vermögensschaden im deutschen Deliktsrecht -Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs über die Nutzungsbeeinträchtigung der Sache des § 823 Abs. 1 BGB-

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주제분류법학

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Unter den Rechten, die in § 823 Abs. 1 BGB geschützt sind, nennt das BGB ausdrücklich nur das Eigentum. Die Beantwortung der Frage, wann das Eigentum an einer Sache verletzt ist, bereitet Schwierigkeiten. Das Eigentum kann unstreitig verletzt werden sowohl durch Eingriffe in das Recht oder durch Eingriffe in die Substanz, als auch durch Eingriffe der Nutzungsmöglichkeit. Dass Eingriffe in die Möglichkeit zur Sachnutzung Ersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB begründen können, wird spätestens seit der Fleetfall-Entscheidung höchstrichterlich anerkannt. Die allgemeine Meinung findet in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH das entscheidende Kriterium darin, dass eine deliktsrechtlich relevante Eigentumsverletzung nur vorliegen soll, sofern eine „tatsächliche Einwirkung auf die Sache selbst“ gegeben ist. Unter welcher Voraussetzung von einer tatsächlichen Einwirkung auf die Sache ausgegangen werden kann, wird in der Literatur mit unterschiedlichen Formulierungen beschreiben. In der Rechtsprechung zeichnen sich hierzu zwei maßgebende Abgrenzungskriterien ab. Erstens soll § 823 Abs. 1 nur angewendet werden, wenn die Sachnutzung nicht nur für den Eigentümer, sondern auch für jeden Dritten und insoweit objektiv beeinträchtigt ist. Die Nutzung muss also für jedermann und nicht bloß für den Eigentümer beeinträchtigt sein. Zweitens verlangt der BGH, dass die Nutzung wenigstens vorübergehend ganz aufgehoben und nicht bloß eingeschränkt sein muss. Insgesamt ist die Rechtsprechung des BGH dadurch gekennzeichnet, dass sie auf der einen Seite zwar keine Substanzverletzung verlangt, auf der anderen Seite aber keineswegs jede Nutzungsbeeinträchtigung als Eigentumsverletzung anerkannt und eine solche insbesondere bei Maschinenausfall aufgrund einer Unterbrechung der Stromzufuhr ablehnt. Nur bei ganz bestimmten sachbezogenen Eingriffen, die in Intensität und Auswirkung letztlich einer Sachsubstanzbeeinträchtigung gleichkommen, wie etwa im Fleetfall und im Tanklagerfall, nimmt sie eine Eigentumsverletzung an.

Abstract

Unter den Rechten, die in § 823 Abs. 1 BGB geschützt sind, nennt das BGB ausdrücklich nur das Eigentum. Die Beantwortung der Frage, wann das Eigentum an einer Sache verletzt ist, bereitet Schwierigkeiten. Das Eigentum kann unstreitig verletzt werden sowohl durch Eingriffe in das Recht oder durch Eingriffe in die Substanz, als auch durch Eingriffe der Nutzungsmöglichkeit. Dass Eingriffe in die Möglichkeit zur Sachnutzung Ersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB begründen können, wird spätestens seit der Fleetfall-Entscheidung höchstrichterlich anerkannt. Die allgemeine Meinung findet in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH das entscheidende Kriterium darin, dass eine deliktsrechtlich relevante Eigentumsverletzung nur vorliegen soll, sofern eine „tatsächliche Einwirkung auf die Sache selbst“ gegeben ist. Unter welcher Voraussetzung von einer tatsächlichen Einwirkung auf die Sache ausgegangen werden kann, wird in der Literatur mit unterschiedlichen Formulierungen beschreiben. In der Rechtsprechung zeichnen sich hierzu zwei maßgebende Abgrenzungskriterien ab. Erstens soll § 823 Abs. 1 nur angewendet werden, wenn die Sachnutzung nicht nur für den Eigentümer, sondern auch für jeden Dritten und insoweit objektiv beeinträchtigt ist. Die Nutzung muss also für jedermann und nicht bloß für den Eigentümer beeinträchtigt sein. Zweitens verlangt der BGH, dass die Nutzung wenigstens vorübergehend ganz aufgehoben und nicht bloß eingeschränkt sein muss. Insgesamt ist die Rechtsprechung des BGH dadurch gekennzeichnet, dass sie auf der einen Seite zwar keine Substanzverletzung verlangt, auf der anderen Seite aber keineswegs jede Nutzungsbeeinträchtigung als Eigentumsverletzung anerkannt und eine solche insbesondere bei Maschinenausfall aufgrund einer Unterbrechung der Stromzufuhr ablehnt. Nur bei ganz bestimmten sachbezogenen Eingriffen, die in Intensität und Auswirkung letztlich einer Sachsubstanzbeeinträchtigung gleichkommen, wie etwa im Fleetfall und im Tanklagerfall, nimmt sie eine Eigentumsverletzung an.

참고문헌 (47)

  1. 김상용, "채권각론" (2009), 화산미디어
  2. 김증한, "채권각론" (2006), 박영사
  3. 박준서, "주석 민법" (1999), 한국사법행정학회
  4. 송덕수, "신민법강의" (2013), 박영사
  5. 이은영, "채권각론" (2005), 박영사
  6. 지원림, "민법강의" (2011), 홍문사
  7. 김종현, "독일 불법행위책임에서 위법성과 과실의 체계적 지위 -부작위에 의한 법익침해와 간접적 법익침해의 경우를 중심으로-", 법학연구, (49), pp.349~365 (2013), 한국법학회
  8. 박흥대, "영업권의 침해와 손해배상책임-간접피해자의 손해와 관련하여-", 판례연구, 9 (1998)
  9. 안법영, "영업경영의 과실침해와 책임귀속의 인과적 표지", 판례연구, 8 (1996)
  10. 윤철홍, "소유권의 내용(민법 제211조)에 관한 개정론", 토지법학, 27(2), pp.1~24 (2011), 한국토지법학회
  11. 윤형렬, "불법행위법상 보호이익의 협소성과 계약체결상의 과실책임 - 독일 불법행위법과 비교법적 관점에서 -", 민사법학, (20) (2001)
  12. 윤형렬, "독일 不法行爲法에서의 違法性", 재산법연구, 29(3), pp.115~178 (2012), 한국재산법학회
  13. 임건면, "불법주차에 대한 민법상의 책임", 성균관법학, 11(11) (1999)
  14. 정기웅, "불법행위 성립요건으로서 과실의 개념과 불법행위 책임체계에서의 지위", 비교사법, 18(3), pp.815~844 (2011), 한국비교사법학회
  15. Althammer, Christoph, "Die Haftung nach § 823 I und II BGB", JA, pp.691~ (2006)
  16. Boecken, Winfried, "Deliktsrechtlicher Eigentumsschutz gegen reine Nutzungsbeeeinträhtigung" (1995)
  17. Bamberger, Heinz Georg, "Kommentar zum Bügerlichen Gesetzbuch, 3. Aufl." (2012)
  18. Brox, Hans, "Besonderes Schuldrecht, 35. Aufl." (2011)
  19. Brügemeier, Gert, "Deliktsrecht" (1986)
  20. ders, "Der BGH und das Problem der ‘Vermöensfunktionsstöung’- Das unerkläte dogmatische Verhätnis von deliktischem Eigentum - und Gewerbebetriebsschutz in den Fälen der Betriebsstöung", VersR, pp.902~ (1984)
  21. Deutsch, Erwin, "Das Eigentum als absolutes Recht und als Schutzgegenstand der Haftung", MDR, pp.441~ (1988)
  22. ders., "Der Schutzbereich der Produzentenhaftung nach dem BGB und dem PHG", JZ, pp.465~ (1989)
  23. Eckert, Jön, "Der Begriff Freiheit im Recht der unerlaubten Handlungen", JuS, pp.625~ (1994)
  24. Ermann, Walter, "Bügerliches Gesetzbuch, Handkommentar, 11. Aufl." (2004)
  25. Frank, Rainer, "Die Schutzobjekte des § 823 Abs. 1 BGB und ihre Bedeutung fü die Systematik der Deliktstatbestäde", JA, pp.583~ (1979)
  26. Fuchs, Maximilian, "Deliktsrecht, 7. Aufl." (2008)
  27. Grüneberg, Christian, "Schadensersatzpflicht bei verkehrshindernd abgestellten Kraftfahrzeugen", NJW, pp.945~ (1992)
  28. Hager, Güter, "Haftung bei Stöung der Energiezufuhr", JZ, pp.53~ (1979)
  29. Jauernig, Othmar, "Bügerliches Gesetzbuch, Kommentar, 11. Aufl." (2004)
  30. Köz, Hein, "Deliktsrecht, 9. Aufl." (2001)
  31. Larenz, Karl, "Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. 2: Besonderer Teil, 13. Aufl." (1994)
  32. ders., "Lehrbuch des Schuldrechts, Bd. 2: Besonderer Teil, 12. Aufl." (1981)
  33. Looschelders, Dirk, "Schuldrecht, Besonderer Teil, 7. Aufl." (2012)
  34. Löisch, Manfred, "Das Recht am eingerichteten und ausgeüten Gewerbebetrieb in der Rechtsprechung des BGH und des BAG", JuS, pp.237~ (1982)
  35. Medicus, Dieter, "Schuldrecht II, Besonderer Teil, 12. Aufl." (2004)
  36. Mertens, Joachim, "Grundfäle zum Recht der unerlaubten Handlung", JuS, pp.469~ (1971)
  37. ders., "Bügerliches Recht, 20. Aufl." (2004)
  38. Möchel, Wernhard, "Der Schutzbereich des Eigentum nach § 823 Abs. 1 BGB", JuS, pp.1~ (1977)
  39. MülerGraff, Peter-Christian, "Anmerkung", JZ, pp.860~ (1983)
  40. "Müchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl." (2004)
  41. "Müchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl." (2009)
  42. Schnug, Rüiger, "Das Recht am Gewerbebetrieb-eine notwendige Rechtsfigur?", JA, pp.614~ (1985)
  43. Schwitanski, Hans-Georg, "Deliktsrecht, Unternehmensschutz und Arbeitskampfrecht" (1986)
  44. "Soergel Kommentar zum BGB, 12. Aufl." (1999)
  45. "Staudingers Kommentar zum BGB, 13. Aufl." (1993)
  46. Taupitz, Jochen, "Haftung fü Energieleiterstöungen durch Dritte" (1981)
  47. Zeuner, Albrecht, "Störungen des Verhältnisses zwischen Sache und Umwelt als Eigentumsverletzung-Gedanken über Inhalt und Grenzen von Eigentum und Eigentumsschutz", FS für Werner Flume zum, 70, pp.775~ (1978)

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