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독일의 여러 윤리위원회

Ethikkommissionen in Deutschland

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주제분류법학

초록

독일에서 윤리위원회는 매우 다양한 기능을 수행하고 있다. 일부는 승인기관으로서의 역할을 담당하여 특별한 조치가 이러한 위원회의 승인이 없이는 실행될 수 없다는 것을 의미한다. 다른 위원회는 단지 의사나 연구자를 자문하는 기능을 가진다. 그리고 정치계나 다른 기관에 윤리와 관련된 기본문제에 대하여 자문하는 위원회도 있다. 윤리위원회들에게는 그들의 임무 및 절차와 관련하여 이러한 차이점이 존재하지만, 공통점 또한 존재한다. 첫째, 그들은 모두 독립적인 기관이다. 이들 위원회들은 다른 기관의 특정한 지침이나 명령을 따를 필요가 없다는 것을 의미한다. 둘째, 그들은 모두 다양한 전문가들로 구성하였다는 공통점을 갖는다. 이를 통하여 각 분야에 관련된 전문적이고 다양한 관점들을 결합할 수 있다. 왜냐하면 마땅히 위원회들은 단지 법을 적용하기 위해서가 아니라 윤리적인 관점들을 진단하기 위해 설립되었으므로 그들의 임무는 무엇이 법률적으로 중요한 것인지를 알려주는 것뿐만 아니라, 법률적인 틀 안에서 다양한 측면에서 접근하여 ‘할 수 있 는 것’, ‘해야 하는 것’, ‘하지 않아서는 안 되는 것’과 그 부정적인 측면을 모아서 실정법을 준수하는 것에만 머무르지 않고 다양한 가능성에 관한 관점을 제시해야 하기 때문이다. 그들은 특히 올바른 행위에 대한 기준이 없거나 아직 존재하지 않는 분야에서 임무를 완수한다. 법을 ‘도덕의 최소한’이라고 자주 표현하는 것처럼, 윤리위원회는 단지 수긍할 수 있는 최소한에만 만족해서는 안 되고, 책임과 책임성이 무엇인지를 반영하여 더 넓은 차원의 이해를 보여주어야 한다. 이것은 분명히 사회의 다양한 영역에 있어서 중요한 요소이다. 그러나 또한 윤리위윈회의 숫자와 다양성에 관하여 많은 비판이 있다. 또한 무시할 수 없는 지적은 몇몇의 윤리위원회가 전문적인 요구에 부응하는 대신에 정치적인 안정을 가져오기 위하여 존재한다는 것이다. 어떤 사안을 윤리위원회에 회부를 하였을 때에는 이미 그 자체로 해당 사안이 잘 결정될 것이라고 본다. 그에 반하여 이 때 판단의 기초가 되는 윤리가 어떠한 방향으로 날지는 아마도 큰 역할을 하지 않을 것이다. 왜냐하면 윤리위원회의 설치 내지 개입을 정하는 어떠한 규정도 다양한 윤리방향(예컨대 의무론 또는 공리주의) 중에서 무엇을 척도로 평가해야하는지 또는 윤리를 법으로부터 어떻게 구분해야 하는지에 관하여 정하고 있지 않기 때문이다. 이러한 태도가 법치주의 원리와 부합할 수 있는 것인지 – 더 일반적으로 표현하자면 – 법이 법률적으로 중요한 결정을 단지 “윤리”에 회부할 수 있는 것인지는 내 강연의 마지막에 하나의 도발적인 질문으로 본 강연장에 남기기로 한다

Abstract

Als Fazit kann festgehalten werden: Ethikkommissionen haben in Deutschland ganz unterschiedliche Funktionen. Einige sind als Genehmigungsbehörden tätig, von deren Zustimmung die Durchführung einer bestimmten Maßnahme abhängt, andere haben die Aufgabe, einen Arzt oder Forscher lediglich zu beraten, wieder andere beraten die Politik oder andere Institutionen in grundlegenden Fragen der Ethik. Bei aller Unterschiedlichkeit der Aufgaben und Verfahren besteht eine wichtige Gemeinsamkeit in der Unabhängigkeit der Kommissionen. Keine der Kommissionen, die ich geschildert habe, sind oder waren verpflichtet, die Anordnungen oder Befehle einer anderen Institution zu befolgen. Eine zweite Gemeinsamkeit besteht in der Interdisziplinarität, im Zusammentragen und Zusammenführen von unterschiedlichen Gesichtspunkten aus den verschiedenen fachlich involvierten Disziplinen. Und da die Ethikkommissionen zu Recht nicht als Rechtsanwendungskommissionen, sondern eben als Ethikkommissionen bezeichnet werden, besteht ihre Aufgabe nicht nur darin, rechtlich erhebliche Gesichtspunkte aufzuzeigen, sondern innerhalb der Grenzen des Rechts sämtliche Gesichtspunkte des Dürfens, Sollens und Müssens sowie ihrer Negation zusammenzuführen, um Handlungsoptionen zu eröffnen, die sich nicht in der Befolgung von Vorschriften des positiven Rechts erschöpfen. Ihre Aufgaben erfüllen sie vor allem dort, wo es (noch) keine festen Standards als Maßstab des richtigen Handelns gibt. Wenn man, wie dies gerne geschieht, das Recht als das „ethische Minimum“ bezeichnet, dann sollen sich Ethikkommissionen dabei offenbar gerade nicht mit dem Minimum des gerade noch Hinnehmbaren begnügen, sondern ein weiter gespanntes Verständnis von Verantwortung und Verantwortlichkeit reflektieren. Darauf kommt es ersichtlich in vielen Bereichen einer Gesellschaft an.

참고문헌 (31)

  1. Näher zur Entwicklung Deutsch, "Medizinrecht" (2008)
  2. Stamer, "Die Ethik-Kommissionen in Baden-Württemberg" (1998)
  3. Taupitz, "Biomedizinische Forschung zwischen Freiheit und Verantwortung" (2002)
  4. Classen, "Ethikkommissionen zur Beurteilung von Versuchen am Menschen", pp.148~ (1995)
  5. Trute, "Die Forschung zwischen grundrechtlicher Freiheit und staatlicher Institutionalisierung", pp.166~ (1994)
  6. Siehe etwa Altner, "Ethik-Kommissionen" (2001), Lexikon der Bioethik
  7. Hervorhebung v. Verf, "siehe näher zum Erfordernis der „ethischen Vertretbarkeit“ Honecker, Was heißt „ethisch vertretbar" (2003), Jahrbuch für Wissenschaft und Ethik
  8. Näher dazu Müller-Terpitz, "Kommentierung zu § 5 StZG" (2011)
  9. "Die Registrierung ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig, s. § 92 StrSchV, § 28g RöV", ~
  10. Zu den vielfältigen Ethikkommissionen näher etwa Deutsch, "Die rechtlichen Grundlagen und die Funktionen der Ethik-Kommission", VersR, 429~ (1989)
  11. Deutsch, "Ethikkommission und klinische Prüfung" (1998), Berlin
  12. Deutsch, "Rdnrn"
  13. Doppelfeld, "Beratung und Begleitung biomedizinischer Forschung durch Ethik-Kommissionen" (1997)
  14. Kritisch daher Taupitz, "Recht und Ethik: Komplementär und dennoch defizitär" (2011)
  15. Siehe näher Vollmann, "dies ist auch in den USA nicht anders" (2009)
  16. "Ethikberatung in der klinischen Medizin, abrufbar unter"[URL]
  17. Simon, "Ethikberatung im Krankenhaus" (2005)
  18. Altner, "Ethik-Kommissionen" (2001), Lexikon der Bioethik
  19. "Beiden Kommissionen gehörten jeweils 13 Mitglieder des Bundestages (bzw. 13 Stellvertreter) und 13 Sachverständige als Mitglieder an. Die Stellungnahmen sind abrufbar unter"[URL]
  20. "Siehe deren Homepage unter"[URL]
  21. "Das Gremium hat z.B. im November 2000 ein Eckpunkte-Papier zum Thema „Prädiktive genetische Tests“" (2000), vorgelegt
  22. "Die Stellungnahmen sind abrufbar unter"[URL]
  23. "Siehe dessen Homepage unter"[URL]
  24. "Je nach Thematik gehört der Kommission eine unterschiedliche Anzahl von Personen an. Siehe zu dieser Kommission deren Homepage unter"[URL]
  25. "Sieumfasst 16 Mitglieder. Siehe zu dieser Kommission deren Homepage unter"[URL]
  26. "Zuweiteren Senatskommissionen der DFG s. den Jahresbericht 2010", ~ (2010)
  27. "Zum Zusammenhang von Ethik und Interdisziplinarität in der Tätigkeit von Ethikkommissionen s. Taupitz", ~ (2003)
  28. Jellinek, "Die sozialethische Bedeutung von Recht, Unrecht und Strafe, 2. Aufl", pp.45~ (1908)
  29. Taupitz, "Festschrift für Schmidt-Jortzig"
  30. Dazu Taupitz, "Festschrift für Schmidt-Jortzig"
  31. "Siehe dazu aus jüngster Zeit nur etwa Vöneky (o. Fn.)", ~

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