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신분위장수사경찰?비밀정보원활용과 그 형사법적문제점에 관한 독일의 논의 현황

Die gegenw?tige Diskussionslage in Deutschland ?er den Einsatz von verdeckten Ermittlern, V-Personenund Informanten

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주제분류법학

초록

Abstract

In Deutschland setzen die Polizeibehörde im Zuge verdeckter Ermittlungs- tätigkeit neben sog. Vertrauenspersonen(V-Personen), Vertrauensmännern (V-Männer) und Informanten auch eigenes Polizeipersonal, nämlich Verdeck- ten Ermittler(VE) ein. Die deutsche Strafprozessordnung enthält nur für die letztere Vorschriften(§§110 a-110e). Daneben kennt sie auch ausweislich § 101 I StPO auch sonst nicht offen ermittelnde Polizeibeamte(sog. NoeP), die vor allem im Bereich des Drogendelikts als Scheinaufkäufer in Erscheinung treten. Die V-Personen werden erst seit dem Erlass der RiStBV/D im Jahr 1986 terminologisch(voher als Konfident, Vigilant, Gewährsmann, Kontakt- person, Polizeispizel, Polizeiagent oder Aufklärungsgehilfe genannt) einheitlich verwendet. Gemäß Nr. 2.1. der obengenannten RiStBV/D werden Informan- ten als eine der Erscheinungsformen der verdeckten Ermittlungstätigkeit anerkannt. Die materialrechtlichen und prozessrechtlichen Probleme, die sich durch diese Ermittlungensmaßnahme ergeben können, sind auch in Deutschland noch nicht befriedigend aufgeklärt. In Korea hat die Staatsanwaltschaft von wenigen Monaten angesagt, diese Ermittlungsmethode in absehbarer Zeit einzuführen. In dieser Lage hat dieser kleine rechtsvergleichende Beitrag versucht, die Begrifffe und Einsatzgründe von verdeckten Ermittlern, NoeP, V-Mann, Informant in Deutschland etwa ausführlich vorzustellen. Zusätzlich wird die auf das Verweigerungsrecht des Zeugen und Beschuldigten bezoge- nen Probleme kurz geschildert, in der Hoffnung, dass damit diesbezügliche wissenschaftliche Diskussion in unserem Land angefangen werden kann.

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