결과적 가중범과 그 미수범에 관한 선행연구의 분석과 형법각칙상 해당규정의 총체적 정비를 위한 구체적인 개정입법모델에 관한 연구
Die Vorschläge zur gesamten Reform der geltenden Regelungen über die erfolgsqualifizierten Delikte und deren Versuche
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초록
Das StGB hat zahlreiche Formen von Paragraphen über das erfolgsqualifizierte Delikt aufgrund des § 15 Abs. 2 im Allgemeinen Teil. Der Gesetzgeber hat bei der Reform des StGB 1995 den Versuch der erfolgsqualizierten Delikte bei einigen Paragraphen bestimmt. Somit ist sehr streitig, ob bei diesen erfolgsqualifizierten Delikte ein Versuch strafbar ist. Unter erfolgsqualifiziertem Versuch kann man verstehen, daß das Grundelikt versucht, aber die in Kauf genommene schwere Folge herbeigeführt wurde. Herschende Meinung und Rechtsprechung nehmen die Tat als vollendetes Delikt an, wenn die qualifzierende Folge verwirklicht, aber das Grunddelikt nicht vollendet ist. Diese Auffassung ist problematisch. Der gesammte Unrechtsgehalt ist different je nachdem, ob es die Vollendung des Grunddelikts gibt oder nicht. Diese Differenzierung muß im Ergebnis berücksichtigt werden. Ein Versuch der erfolgsqualifizierten Delikte ist m.E. dogmatisch möglich und bedürftig. Es muß aber Regelung gegeben sein, damit der Versuch der erfolgsqualifizierten Delikte zu bestrafen ist. Somit brauchen wir durch Reform der geltenden Regelungen über die erfolgsqualifizierten Delikte die Versuchsbestimmungen der erfolgsqualifizierten Delikte zu erweiteren.
Abstract
Das StGB hat zahlreiche Formen von Paragraphen über das erfolgsqualifizierte Delikt aufgrund des § 15 Abs. 2 im Allgemeinen Teil. Der Gesetzgeber hat bei der Reform des StGB 1995 den Versuch der erfolgsqualizierten Delikte bei einigen Paragraphen bestimmt. Somit ist sehr streitig, ob bei diesen erfolgsqualifizierten Delikte ein Versuch strafbar ist. Unter erfolgsqualifiziertem Versuch kann man verstehen, daß das Grundelikt versucht, aber die in Kauf genommene schwere Folge herbeigeführt wurde. Herschende Meinung und Rechtsprechung nehmen die Tat als vollendetes Delikt an, wenn die qualifzierende Folge verwirklicht, aber das Grunddelikt nicht vollendet ist. Diese Auffassung ist problematisch. Der gesammte Unrechtsgehalt ist different je nachdem, ob es die Vollendung des Grunddelikts gibt oder nicht. Diese Differenzierung muß im Ergebnis berücksichtigt werden. Ein Versuch der erfolgsqualifizierten Delikte ist m.E. dogmatisch möglich und bedürftig. Es muß aber Regelung gegeben sein, damit der Versuch der erfolgsqualifizierten Delikte zu bestrafen ist. Somit brauchen wir durch Reform der geltenden Regelungen über die erfolgsqualifizierten Delikte die Versuchsbestimmungen der erfolgsqualifizierten Delikte zu erweiteren.
참고문헌 (26)
- "국내의 각종 교과서", ~
- 김선복, "결과적 가중범의 미수", 비교형사법연구, (창간) (1999)
- 김성룡, "현행 형법의 해석론으로서 결과적 가중범의 유형과 죄수에 관한 판례?학설의 비판적 검토", 비교형사법연구, 9(1), pp.49~72 (2007), 한국비교형사법학회
- 김용욱, "결과적 가중범의 개선방향", 연세법학연구, 6(1) (1999)
- 문채규, "결과적 가중범에서 기본범죄와 중한 결과간의 직접관련성", 안동대 사회과학논총, 8 (1996)
- 문채규, "결과적 가중범의 불법 및 책임, In 이재상교수정년기념논문집" (2008)
- 박강우, "결과적 가중범의 인과관계와 미수범 처벌", 저스티스, 34(5) (2001)
- 박광민, "結果的 加重犯의 未遂 ― 그 認定與否와 類型을 中心으로 ―", 성균관법학, 15(2), pp.45~61 (2003), 법학연구소
- 박양빈, "결과적 가중범의 미수, In 오선주교수정년기념논문집" (2001)
- 변종필, "결과적 가중범에서 기본범죄가 미수인 경우의 법해석", 비교형사법연구, 6(1), pp.347~366 (2004), 한국비교형사법학회
- 변종필, "결과적 가중범의 정비방안", 형사법연구, (22) (2004)
- 성낙현, "결과적 가중범의 미수에 관한 한국과 독일형법의 비교", 비교형사법연구, 8(1(2)), pp.153~174 (2006), 한국비교형사법학회
- 손동권, "결과적 가중범의 특수문제, In 이재상교수정년기념논문집" (2008)
- 신동운, "결과적 가중범", 고시연구, 6 (1993)
- 신양균, "결과적 가중범의 미수", 고시연구, 3 (2004)
- 신양균, "결과적 가중범의 불법구조에 대한 연구", 전북대 법학연구, 17 (1990)
- 심재우, "결과적 가중범에 대한 판례의 태도", 월간고시, 2 (1984)
- 안경옥, "결과적 가중범의 직접성의 원칙", 형사법연구, (12) (1999)
- 이용식, "결과적 가중범", 고시계, 11 (1992)
- 이용식, "결과적 가중범에 관한 연구 ― 전형적 위험의 실현과 미수의 인정여부에 관한 하나의 문제제기 ―", 서울대학교 법학, 46(1), pp.155~192 (2005), 법학연구소
- 임석원, "결과적 가중범의 미수에 관한 연구", 박사, pp.2005
- 임석원, "결과적 가중범의 미수", 형사법연구, (23), pp.87~110 (2005), 한국형사법학회
- 조상제, "현행 결과적 가중범의 개정방안에 관한 연구", 형사법연구, 19(3-하), pp.469~486 (2007), 한국형사법학회
- 조상제, "결과적 가중범의 문제점", 형사법연구, 5 (1992)
- 천진호, "결과적 가중범의 중지미수", 형사법연구, (26), pp.47~72 (2006), 한국형사법학회
- 허일태, "결과적 가중범과 책임주의", 형법연구, 1 (1997)
