결과적 가중범의 미수에 관한 연구
Untersuchungen über den Versuch der erfolgsqualifizierten Delikte
이상문
초록
Erfolgqualifiziertes Delikt wird eine Straftat genannt, bei der das Gesetz an den Eintritt bestimmter Folgen eine strengere Strafordnung knüpft. Deswegen wird es unter erhöhte Strafe gestellt. für die erfolgqualifizierten Delikte dehnt Art. 15 Ⅱ kStGB die Strafbarkeit auf die Fälle lediglich fahrlässiger Herbeiführung der schwerer Folge aus. Das hat seinen guten Grund darin, dass nicht alle erfolgsqualifizierten Delikte gleich strukturiert sind. Dennoch erscheint eine kurze Einführung in die Hauptprobleme, die diese Delikte aufwerfen, auch schon im AT angebracht. Auch Rechtsprechung und Rechtlehre haben einen Beitrage zur Einschränkung der Strafbarkeit wegen eines erfolgsqualifizierten Delikts geleistet, und zwar durch das Erfordernis eines engeren Zusammenhngs als des Kausalzusammenhangs zwischen Grunddelikt und schwerer Folge. Es ist in Korea festzustellen, dass die Rechtsprechung und der weit überwiegende Teil der Lehre den erfolgqualifizierten Versuch grundsätzlich nicht anerkannt. Für die erfolgqualifizierten Delikte sei egal, ob das Grunddelikt vollendet oder versucht ist. Nach der Mindermeinung vorliege der erfolgqualifizierten Versuch, wenn das Grunddelikt nur versucht und die Strafbarkeit des erfolgqualifizierten Versuchs im Gesetz ausdrücklich bedroht ist. Nach der sog. Strafschärferungslösung Hardtung nimmt nur einen Versuch des Grunddelikts an, den er wegen des Eintritts der besonderen Folge als folgenscheren Versuch des Grunddelikts bezeichnet. Dieser soll aber wegen der Verursachung der besonderen Folge aus dem Strafrahmen des erfolgqualifizierten Delikts bestraft werden.