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국제형법의 국내수용과 그 과제

Nationale Umsetzung des Völkerstrafrechts und die Aufgabe des nationalen Völkerstrafrechts

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주제분류법학

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Das Völkerstrafrecht umfasst alle Normen, die eine direkte Strafbarkeit nach Völkerrecht begründen. Völkerrechtsverbrechen sind die Kriegsverbrechen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Völkermord und das Agressionsverbrechen. Seinem Entwicklungsstand nach ist das Völkerstrafrecht bislang ein embryonales, im Vergleich zu den nationalen Strafrechts dogmatisch primitives Rechtsgebiet. Insofern soll auch in der koreanischen Strafrechtswissenschaft die dogmatische Ausarbeitung noch gefördert werden. Korea hat nach der Unterzeichnung des Statuts von Rom dieses ratifiziert und die Norm des Statuts von Rom in das koreanische Gesetz zur Bestrafung der dem IStGH unterfallenden Verbrechen als nationales Umsetzungsgesetz transformiert. Es besteht jedoch ein Manko an diesem Gesetz: Das bedingte Weltrechtsprinzip, auf das das geltende Gesetz beruht, soll in absolute Weltrechtsprinzip umgewaldelt werden, damit das Interesse der Staatengemeinschaft an der Bestrafung der internationalen Kernverbrechen gerecht wird. Das Verbrechen der Aggression,das in Artikel 8bis des durch die Resolution RC/Res.6 am 11. Juni 2010geänderten IStGH-Statuts definiert ist, soll in das koreanische Umsetzungsgesetz tranfsformiert werden. Letztlich auch die internationale Zusammenarbeit mit IStGH betreffende Vorschriften im koreanischen Gesetz zur Bestrafung der dem IStGH unterfallenden Verbrechen sollten noch in richtiger Weise geändert werden.

Abstract

Das Völkerstrafrecht umfasst alle Normen, die eine direkte Strafbarkeit nach Völkerrecht begründen. Völkerrechtsverbrechen sind die Kriegsverbrechen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Völkermord und das Agressionsverbrechen. Seinem Entwicklungsstand nach ist das Völkerstrafrecht bislang ein embryonales, im Vergleich zu den nationalen Strafrechts dogmatisch primitives Rechtsgebiet. Insofern soll auch in der koreanischen Strafrechtswissenschaft die dogmatische Ausarbeitung noch gefördert werden. Korea hat nach der Unterzeichnung des Statuts von Rom dieses ratifiziert und die Norm des Statuts von Rom in das koreanische Gesetz zur Bestrafung der dem IStGH unterfallenden Verbrechen als nationales Umsetzungsgesetz transformiert. Es besteht jedoch ein Manko an diesem Gesetz: Das bedingte Weltrechtsprinzip, auf das das geltende Gesetz beruht, soll in absolute Weltrechtsprinzip umgewaldelt werden, damit das Interesse der Staatengemeinschaft an der Bestrafung der internationalen Kernverbrechen gerecht wird. Das Verbrechen der Aggression,das in Artikel 8bis des durch die Resolution RC/Res.6 am 11. Juni 2010geänderten IStGH-Statuts definiert ist, soll in das koreanische Umsetzungsgesetz tranfsformiert werden. Letztlich auch die internationale Zusammenarbeit mit IStGH betreffende Vorschriften im koreanischen Gesetz zur Bestrafung der dem IStGH unterfallenden Verbrechen sollten noch in richtiger Weise geändert werden.

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