한국 국제형법 규정 해석론
Das internationale Strafrecht der §§2 kStGB und de lege lata
조인현
초록
Das koreanische internationale Strafrecht dient dazu, den Geltungsbereich des koreanischen Strafgesetzes über die räumlichen Staatsgrenzen hinaus zu erstrecken. Für die Ausübung der Strafgewalt eines Staates im Hinblick auf Fälle mit Auslandsbezug muß stets ein Anknüpfungspunkt gegeben sein, der den Sachverhalt mit den Ordnungsaufgaben der eigenen Staatsgewalt verbindet. Man nennt diese Anknüpfungspunkte herkömmlich die Prinzipien des internationalen Strafrechts. Das internationale Strafrecht beruht auf einer Kombination verschiedener Anknüpfungspunkte im kStGB. Das Territorialitätsprinzip ist der grundlegende Anknüpfungspunkt des internationalen Strafrechts im Korea. Für die anderen Anknüpfungspunkte werden das Personalitätsprinzip, das Schutzprinzip und das Weltrechtsprinzip erörtert. Aber wird das Weltrechtsprinzip nicht richtig gesetzlich festgelegt im kStGB. Auf das Territorialitätsprinzip gründen sich das §2 und 4 kStGB. Die Vorschrift des §3 liegt das Personalitätsprinzip zugrunde. Das Schutzprinzip wird von der Vorschrift der §5 und 6 zugrundegeliegt. Darunter kann §2 kStGB im Verhältnis zwischen dem Süd- und Nord- Korea nicht lückenlos geregelt werden. Deshab ist es nötig, dass §2 kStGB beschränkend ausgelegt werden muss. Natürlich wäre es die Absicht des Gesetzgeber, dass das internationale Strafrecht auf dem Verhältnis zwischen der Staaten angewendet werden soll.