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Das Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten
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초록
Nach der geltende Recht ist die Ausübungsberechtigung des Akteneinsichtsrechts auf den Zeitraum nach Klageerhebung als Recht der Angeklagte begrenzt. Aber das Ermittlungsverfahren hat nähmlich nicht nur eine vorbereitende Bedeutung, sondern ist vielmehr von prägendem Charakter für das gesamte Strafverfahren. Daher ein fehlender Rechtsschutz gegen die Verweigerung der Akteneinsicht durch Ermittlungsbehörde vor der Klageerhebung sehr wohl zu irreversiblen Schäden führen. Durch die umfassende Information über den Verfahrensstoff wird der Beschuldigte in die Lage versetzt, sich effektiv auf die Verteidigung vorzubereiten, sich Verteidigungsmittel zu beschaffen und eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Das Akteneinsichtsrecht ist damit elementare Grundlage für die Ausübung der Verteidigung und somit die Voraussetzung dafür, daß der Beschuldigte in seine Rolle als Prozeßsubjekt einrücken kann. Von diesem Gesichtspunkt aus versuchte dieser Aufsatz eine Begründung für die Notwendigkeit der Erweiterung des Akteneinsichtsrechts zur Beschuldigte und der erforderlichen Gesetzgebungskriterien anzugeben.
Abstract
Nach der geltende Recht ist die Ausübungsberechtigung des Akteneinsichtsrechts auf den Zeitraum nach Klageerhebung als Recht der Angeklagte begrenzt. Aber das Ermittlungsverfahren hat nähmlich nicht nur eine vorbereitende Bedeutung, sondern ist vielmehr von prägendem Charakter für das gesamte Strafverfahren. Daher ein fehlender Rechtsschutz gegen die Verweigerung der Akteneinsicht durch Ermittlungsbehörde vor der Klageerhebung sehr wohl zu irreversiblen Schäden führen. Durch die umfassende Information über den Verfahrensstoff wird der Beschuldigte in die Lage versetzt, sich effektiv auf die Verteidigung vorzubereiten, sich Verteidigungsmittel zu beschaffen und eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Das Akteneinsichtsrecht ist damit elementare Grundlage für die Ausübung der Verteidigung und somit die Voraussetzung dafür, daß der Beschuldigte in seine Rolle als Prozeßsubjekt einrücken kann. Von diesem Gesichtspunkt aus versuchte dieser Aufsatz eine Begründung für die Notwendigkeit der Erweiterung des Akteneinsichtsrechts zur Beschuldigte und der erforderlichen Gesetzgebungskriterien anzugeben.
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