法人의 不法行爲責任에 관한 小考 -민법 제35조의 해석론을 중심으로-
Ein Beitrag über die Deliktshaftung juristischer Person -Unter besonderer Berücksichtigung zur Interpretation §35 KBGB-
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초록
Bei diesem Aufsatz handelt es sich um die Delikthaftung juristischer Person für ihr Organ. Dabei steht de lege lata § 35 KBGB im Vordergrund. Zur Einführung dieses Aufsatzes wird im Abschnitt I. der rechtliche Sinn von Deliktsfähigkeit bei der juristischen Peron erörtert. Abschnitt II. behandelt den Rechtscharakter von § 35 KBGB. Herrschende Lehre legt normalerweise § 35 KBGB nach der herkömmichen Theorie um Rechtsnatur juristischer Person (der sog. Fiktionstheorie oder Realitätstheorie) aus. Dagegen sieht der Verfasser, dass § 35 BGB mit der Fiktionstheorie bzw. Realitätstheorie nicht zu tun hat. Vielmehr sieht er § 35 BGB bloß als ein Zurechnungsnorm, welches als sich nicht haftungsgründend ist. Im Abschnitt III. grenzt der Verfasser die Haftung aufgrund § 35 von anderen Haftungsgründen ab: Vertragshaftung, Haftung für Verrichtungsgehilfe und Gefährdungshaftung. Abschnitt Ⅳ. beschäftigt sich mit den Tatbestände für die Deliktshaftung juristischen Person. Dabei geht der Verfasser mit der Problematik von Vertretungsorgan, Ausführung der Verrichtungen (insbesondere Missbrauch und Überschreitung der Vertretungsmacht), Dritten (im Sinne von Opfer), Schaden und Delikt ein. Abschnitt Ⅴ. beinhaltet Rechtsfolge der Deliktshaftung juristischen Person in Verbindung mit Schadensersatzpflicht der handelnden Organperson. Zum Abschluss werden im Abschnitt VI. wichtige Inhalte dieses Aufsatzes zusammengefasst.
Abstract
Bei diesem Aufsatz handelt es sich um die Delikthaftung juristischer Person für ihr Organ. Dabei steht de lege lata § 35 KBGB im Vordergrund. Zur Einführung dieses Aufsatzes wird im Abschnitt I. der rechtliche Sinn von Deliktsfähigkeit bei der juristischen Peron erörtert. Abschnitt II. behandelt den Rechtscharakter von § 35 KBGB. Herrschende Lehre legt normalerweise § 35 KBGB nach der herkömmichen Theorie um Rechtsnatur juristischer Person (der sog. Fiktionstheorie oder Realitätstheorie) aus. Dagegen sieht der Verfasser, dass § 35 BGB mit der Fiktionstheorie bzw. Realitätstheorie nicht zu tun hat. Vielmehr sieht er § 35 BGB bloß als ein Zurechnungsnorm, welches als sich nicht haftungsgründend ist. Im Abschnitt III. grenzt der Verfasser die Haftung aufgrund § 35 von anderen Haftungsgründen ab: Vertragshaftung, Haftung für Verrichtungsgehilfe und Gefährdungshaftung. Abschnitt Ⅳ. beschäftigt sich mit den Tatbestände für die Deliktshaftung juristischen Person. Dabei geht der Verfasser mit der Problematik von Vertretungsorgan, Ausführung der Verrichtungen (insbesondere Missbrauch und Überschreitung der Vertretungsmacht), Dritten (im Sinne von Opfer), Schaden und Delikt ein. Abschnitt Ⅴ. beinhaltet Rechtsfolge der Deliktshaftung juristischen Person in Verbindung mit Schadensersatzpflicht der handelnden Organperson. Zum Abschluss werden im Abschnitt VI. wichtige Inhalte dieses Aufsatzes zusammengefasst.
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