중지미수와 가중적 미수
Ruecktritt vom Versuch und qualifizierter Versuch
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Nach dem koreanischen und dem deutschen StGB lauten der Ruecktritt vom Versuch, wie folgt:kStGB: § 25 (Versuch)(1) Ist eine Tat zur Verwirklichung eines Delikts angesetzt und nicht vollendet oder der Erfolg nicht eingetreten, so wird sie wegen Versuchs bestraft. (2) Der Versuch kann milder bestraft werden als die vollendete Tat. § 26 (Ruecktritt)Wer seine zur Verwirklichung eines Delikts angesetzte Tat freiwillig aufgibt oder den Erfolg abwendet, so wird die Strafe gemildert oder erlassen. dStGB: § 24 (Ruecktritt)(1) Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausfuehrung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert. Wird die Tat ohne Zutun des Zuruecktretenden nicht vollendet, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bermueht, die Vollendung zu verhindern. (2) Sind an der Tat mehrere beteiligt, so wird wegen Versuchs nicht bestraft, wer freiwillig die Vollendung verhindert. Jedoch genuegt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemuehen, die Vollendung der Tat zu verhindern, wenn sie ohne sein Zutun nicht vollendet oder unabhaengig von seinem frueheren Tatbeitrag begangen wird. Ein grosser Unterschied zwischen den beiden Regelungen bezeichnet sich dadurch, dass das kStGB (§ 26) betrachtet den Ruecktritt als Strafmilderungs- und Strafaufhebungsgrund, waehrend das dStGB(§ 26) als Strafaufhebungsgrund, Nach dem dStGB ist es undenkbar wegen Versuch zu bestrafen, wenn er als Ruecktritt vom Versuch anerkannt wird. Deshalb sind die heutigen deutschen h.M. und Rechtsprechungen der Meinung dafuer, wie folgt: “Straflos ist grundsaetzlich nur der Versuch als solcher. Liegt in dem, was sich als Versuch(z.B. ein Mordes) darstellt zugleich ein vollendetes Delikt (Koerperverletzung), dann ist dieses nicht straflos: “sog. qualifizierter Versuch.”Toetungsvorsatz und Koeperverletzungvorsatz -nach den deutschen Rechtsprechungen- schliessen sich nicht aus. Das bedeutet jedoch nicht, dass zwischen Toetongs- und Koerperverletzungsdelikten Tateinheit gegeben ist. Vielmehr tritt die Koerperverletzung als sog. subsidiaeres Delikt zurueck, wenn eine Anwendung der gefaehrlichen Koeperverletzung dStGB moeglich ist. Hier werden diskutiert, ob der qualifizierte Versuch auch in den koreanischen strafrechtlichen literatur und Rechtsprechungen annenommen werden kann.
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