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재판방송의 헌법적 문제와 가능성 - 재판방송의 헌법적 정당성과 허용방안을 중심으로-

Verfassungsrechtliche Probleme und Mglichkeit von Fernsehffentlichkeit im Gerichtssaal

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주제분류법학

초록

Imformationen ber Geschehnisse im Gerichtssaal sind in stetig zunehmendem Maße eigenen Erlebens und unmittelbarer Anschauung. Sie werden immer strker durch die Massenmedien vermittelt. Fr die Rechtsprechung ist die Saalffentlichkeit als Imformationen nach wie vor nicht irrelevant, und durch die Fernsehffentlichkeit wre sie wichitiger als andere, insbesonder wenn es große Misstrauen gegenber der Rechtsprechung gibt, wie heutzutage in Korea. Gerichtliche Öffentlichkeit hat die ambivalente Natur. Auf der einen Seite wird die Gerichtsöffentlichkeit mit hehren Zielsetzungen verbunden wie mit der Kontrolle richterlicher Macht, mit dem Schutz des Einzelnen vor gerichtlicher Willkr, mit der Schaffung und Erhaltung von Vertrauen in die Justiz und mit der Bewahrung der richterlichen Unabhngigkeit vor obrigkeitlicher Einflussnahme. Auf der anderen Seite wird der Gerichtsffentlichkeit ein hohes Gefahrenpotential zugeschrieben. Es reicht von der prangerartigen Bloßstellung des Angeklagten im Strafverfahren ber die Beeintrchtigung der Wahrheitsfindung bis hin zu der Befrchtung. Öffentlichkeit kann die richterliche Unabhngigkeit auf Grund des Drucks der öffentlichen Meinung gerade gefhrden. Die Betroffenen geraten damit in die schwierige Situation, dass sie einerseits durch die Öffentlichkeit geschtzt werden sollen, zugleich jedoch des Schutzes vor der Öffentlichkeit bedrfen. Daher ist es aufgerufen, Gerichtsffentlichkeit so auszutarieren, dass weder das erforderliche Mindestmaß unter- noch das Hchstmaß berschritten wird. Es hat die Gefahren durch zu wenig oder durch zu viel Gerichtsffentlichkeit gleichermaßen zu vermeiden. Von koreanischem hchsten Gerichtshof veranstaltene Fernsehsendungen der gerichtlichen Verhandlungen im Jahr 2013 sind verfassungsmßig zu bewerten, weil sie zum einen die Geschehen im Gerichtssaal zeigen, und zum anderen sie andere Verfassungsgut zu schtzen versucht, wie Persönlichkeit der Angeklagte.

Abstract

Imformationen ber Geschehnisse im Gerichtssaal sind in stetig zunehmendem Maße eigenen Erlebens und unmittelbarer Anschauung. Sie werden immer strker durch die Massenmedien vermittelt. Fr die Rechtsprechung ist die Saalffentlichkeit als Imformationen nach wie vor nicht irrelevant, und durch die Fernsehffentlichkeit wre sie wichitiger als andere, insbesonder wenn es große Misstrauen gegenber der Rechtsprechung gibt, wie heutzutage in Korea. Gerichtliche Öffentlichkeit hat die ambivalente Natur. Auf der einen Seite wird die Gerichtsöffentlichkeit mit hehren Zielsetzungen verbunden wie mit der Kontrolle richterlicher Macht, mit dem Schutz des Einzelnen vor gerichtlicher Willkr, mit der Schaffung und Erhaltung von Vertrauen in die Justiz und mit der Bewahrung der richterlichen Unabhngigkeit vor obrigkeitlicher Einflussnahme. Auf der anderen Seite wird der Gerichtsffentlichkeit ein hohes Gefahrenpotential zugeschrieben. Es reicht von der prangerartigen Bloßstellung des Angeklagten im Strafverfahren ber die Beeintrchtigung der Wahrheitsfindung bis hin zu der Befrchtung. Öffentlichkeit kann die richterliche Unabhngigkeit auf Grund des Drucks der öffentlichen Meinung gerade gefhrden. Die Betroffenen geraten damit in die schwierige Situation, dass sie einerseits durch die Öffentlichkeit geschtzt werden sollen, zugleich jedoch des Schutzes vor der Öffentlichkeit bedrfen. Daher ist es aufgerufen, Gerichtsffentlichkeit so auszutarieren, dass weder das erforderliche Mindestmaß unter- noch das Hchstmaß berschritten wird. Es hat die Gefahren durch zu wenig oder durch zu viel Gerichtsffentlichkeit gleichermaßen zu vermeiden. Von koreanischem hchsten Gerichtshof veranstaltene Fernsehsendungen der gerichtlichen Verhandlungen im Jahr 2013 sind verfassungsmßig zu bewerten, weil sie zum einen die Geschehen im Gerichtssaal zeigen, und zum anderen sie andere Verfassungsgut zu schtzen versucht, wie Persönlichkeit der Angeklagte.

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